Hallo zusammen,
mein Arbeitsverhältnis endet fristgerecht zum 28.2.14.
Es ist wahrscheinlich zu erwarten, dass das letzte Gehalt nicht bezahlt wird und die aufgelaufenen Auslagen auch nicht. ( Wurden seit Fälligkeit im Dezember noch nicht erstattet, nun sind bereits welche dazu gekommen )
Nicht genommener Urlaub wird bereits als "nicht vorhanden bzw ohne Zustimmung als genommen" erklärt, noch offener Resturlaub soll am 27./28. genommen werden.
Nun bin ich noch im Besitz eines laut Vertrag zugestandenem Firmenwagen zur freien Nutzung.
Diesen soll ich mit allen Unterlagen und Arbeitsmitteln ( Notebook ) am 28.2. abgeben.
Habe ich ein Zurückbehaltungsrecht des Firmenwagen bis zur Bezahlung der ausstehenden Lohnforderung und Auslagen ? Oder muss ich den Firmenwagen abgeben und im Anschluß das wahrscheinlich nicht bezahlte Gehalt und die Auslagen einklagen ?
Ein Arbeitszeugnis wurde bereits angefordert, auch das kam bisher nicht ( angefordert Anfang Februar )
Danke für die Unterstützung.
Gruß
mein Arbeitsverhältnis endet fristgerecht zum 28.2.14.
Es ist wahrscheinlich zu erwarten, dass das letzte Gehalt nicht bezahlt wird und die aufgelaufenen Auslagen auch nicht. ( Wurden seit Fälligkeit im Dezember noch nicht erstattet, nun sind bereits welche dazu gekommen )
Nicht genommener Urlaub wird bereits als "nicht vorhanden bzw ohne Zustimmung als genommen" erklärt, noch offener Resturlaub soll am 27./28. genommen werden.
Nun bin ich noch im Besitz eines laut Vertrag zugestandenem Firmenwagen zur freien Nutzung.
Diesen soll ich mit allen Unterlagen und Arbeitsmitteln ( Notebook ) am 28.2. abgeben.
Habe ich ein Zurückbehaltungsrecht des Firmenwagen bis zur Bezahlung der ausstehenden Lohnforderung und Auslagen ? Oder muss ich den Firmenwagen abgeben und im Anschluß das wahrscheinlich nicht bezahlte Gehalt und die Auslagen einklagen ?
Ein Arbeitszeugnis wurde bereits angefordert, auch das kam bisher nicht ( angefordert Anfang Februar )
Danke für die Unterstützung.
Gruß
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