Hallo liebe Forumgemeinde,
ein Arbeitnehmer ist im Kartenvorverkauf in einem Theater tätig (Unternehmensform: ...Gastronomie GmbH & Co. KG).
Mitte Juli 2013 hat der Arbeitnehmer (AN) einen Kassiervorgang auf "MasterCard" abgeschlossen, obwohl laut Aussage der Buchhaltung seiner Firma der Gast den Ticketwert Bar entrichtet hatte. Die Endabrechnung des AN am Ende des Abends weist allerdings keine Differenz auf. 8 Monate später sprach ihn die Buchhaltung auf diesen Vorfall an. Der AN kann sich aber nicht mehr an den Gast erinnern. Die Buchhaltung teilte seinem Vorgesetzen mit, dass wenn der AN sich nicht mehr entsinnen kann, die Differenz aus eigener Tasche zu bezahlen sei. Auf seiner Lohnabrechnung von Februar 2014 wurde sein Lohn um 78,00 Euro gekürzt. 78,00 Euro ist der Wert der Eintrittskarten, für die kein Zahlungseingang vorliegt, weder Bar noch per MasterCard.
Auch steht Aussage gegen Aussage, da der Gast der Meinung ist, dass die Karten bezahlt sind. Der AN soll die Zahlung auf "MasterCard" getätigt haben, obwohl keine MasterCard-Buchung vorlag! Die Tagesabrechnung des jeweiligen Bearbeiters weiste allerdings keine Differenz auf.
Der AN hat keine Richtlinie zur Führung einer Kasse unterschrieben. Auch ist der AN der Meinung, dass dieser nicht für eine fehlende Kassendifferenz verantwortlicht gemacht werden darf und kann, zumal dieser vermeintliche Fehler nun 8 Monate zurückliegt. Darf die Buchhaltung eigenmächtig eine Lohnkürzung vornehmen und dieses in der Lohnabrechnung als Vorschuss deklarieren?
Könnt ihr helfen? Wie ist die Rechtslage?
Herzlichen Dank!
ein Arbeitnehmer ist im Kartenvorverkauf in einem Theater tätig (Unternehmensform: ...Gastronomie GmbH & Co. KG).
Mitte Juli 2013 hat der Arbeitnehmer (AN) einen Kassiervorgang auf "MasterCard" abgeschlossen, obwohl laut Aussage der Buchhaltung seiner Firma der Gast den Ticketwert Bar entrichtet hatte. Die Endabrechnung des AN am Ende des Abends weist allerdings keine Differenz auf. 8 Monate später sprach ihn die Buchhaltung auf diesen Vorfall an. Der AN kann sich aber nicht mehr an den Gast erinnern. Die Buchhaltung teilte seinem Vorgesetzen mit, dass wenn der AN sich nicht mehr entsinnen kann, die Differenz aus eigener Tasche zu bezahlen sei. Auf seiner Lohnabrechnung von Februar 2014 wurde sein Lohn um 78,00 Euro gekürzt. 78,00 Euro ist der Wert der Eintrittskarten, für die kein Zahlungseingang vorliegt, weder Bar noch per MasterCard.
Auch steht Aussage gegen Aussage, da der Gast der Meinung ist, dass die Karten bezahlt sind. Der AN soll die Zahlung auf "MasterCard" getätigt haben, obwohl keine MasterCard-Buchung vorlag! Die Tagesabrechnung des jeweiligen Bearbeiters weiste allerdings keine Differenz auf.
Der AN hat keine Richtlinie zur Führung einer Kasse unterschrieben. Auch ist der AN der Meinung, dass dieser nicht für eine fehlende Kassendifferenz verantwortlicht gemacht werden darf und kann, zumal dieser vermeintliche Fehler nun 8 Monate zurückliegt. Darf die Buchhaltung eigenmächtig eine Lohnkürzung vornehmen und dieses in der Lohnabrechnung als Vorschuss deklarieren?
Könnt ihr helfen? Wie ist die Rechtslage?
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