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Lohnkürzung wg. Kassendifferenz

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  • Lohnkürzung wg. Kassendifferenz

    Hallo liebe Forumgemeinde,

    ein Arbeitnehmer ist im Kartenvorverkauf in einem Theater tätig (Unternehmensform: ...Gastronomie GmbH & Co. KG).
    Mitte Juli 2013 hat der Arbeitnehmer (AN) einen Kassiervorgang auf "MasterCard" abgeschlossen, obwohl laut Aussage der Buchhaltung seiner Firma der Gast den Ticketwert Bar entrichtet hatte. Die Endabrechnung des AN am Ende des Abends weist allerdings keine Differenz auf. 8 Monate später sprach ihn die Buchhaltung auf diesen Vorfall an. Der AN kann sich aber nicht mehr an den Gast erinnern. Die Buchhaltung teilte seinem Vorgesetzen mit, dass wenn der AN sich nicht mehr entsinnen kann, die Differenz aus eigener Tasche zu bezahlen sei. Auf seiner Lohnabrechnung von Februar 2014 wurde sein Lohn um 78,00 Euro gekürzt. 78,00 Euro ist der Wert der Eintrittskarten, für die kein Zahlungseingang vorliegt, weder Bar noch per MasterCard.
    Auch steht Aussage gegen Aussage, da der Gast der Meinung ist, dass die Karten bezahlt sind. Der AN soll die Zahlung auf "MasterCard" getätigt haben, obwohl keine MasterCard-Buchung vorlag! Die Tagesabrechnung des jeweiligen Bearbeiters weiste allerdings keine Differenz auf.

    Der AN hat keine Richtlinie zur Führung einer Kasse unterschrieben. Auch ist der AN der Meinung, dass dieser nicht für eine fehlende Kassendifferenz verantwortlicht gemacht werden darf und kann, zumal dieser vermeintliche Fehler nun 8 Monate zurückliegt. Darf die Buchhaltung eigenmächtig eine Lohnkürzung vornehmen und dieses in der Lohnabrechnung als Vorschuss deklarieren?

    Könnt ihr helfen? Wie ist die Rechtslage?

    Herzlichen Dank!
    Zuletzt geändert von cocolish; 25.02.2014, 22:22.

  • #2
    AW: Lohnkürzung wg. Kassendifferenz

    Schau mal als Anfang dort:

    Mankohaftung ? Wikipedia

    Was ich nicht verstehe: Der Gast sagt er hat bar bezahlt.
    Der AN er kann sich nicht mehr erinnern.
    Wie kommt man überhaupt auf "MasterCard"?

    Hat sonst noch jemand Zugriff zur Kasse?

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    • #3
      AW: Lohnkürzung wg. Kassendifferenz

      Zitat von cocolish Beitrag anzeigen
      ... Die Tagesabrechnung des jeweiligen Bearbeiters weiste allerdings keine Differenz auf....

      ...Auch ist der AN der Meinung, dass dieser nicht für eine fehlende Kassendifferenz verantwortlicht gemacht werden darf
      also gibt es denn nun eine Kassendifferenz oder nicht?

      Ich finde, das ist das erste, was überhaupt mal festgestellt werden muss.

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      • #4
        AW: Lohnkürzung wg. Kassendifferenz

        Zitat von tripletwenty Beitrag anzeigen
        also gibt es denn nun eine Kassendifferenz oder nicht?

        Ich finde, das ist das erste, was überhaupt mal festgestellt werden muss.

        Es wurden Karten gebucht jedoch lag da kein Zahlungseingang vor. Die Tagesabrechnung des bearbeitenden Arbeitnehmers wies allerdings keine Bar-Differenz auf. Der Kassenschnitt für bargeldloses Zahlen wies allerdings eine Differenz auf. Der entsprechende Beleg für die angebliche MasterCard-Zahlung war nicht vorhanden. Und da ein Zahlungseingang nicht ersichtlich war, ging die Buchhaltung davon aus, dass der jeweilige AN entweder das Geld abkassiert jedoch eingesteckt hatte oder einfach vergessen hat abzukassieren.

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        • #5
          AW: Lohnkürzung wg. Kassendifferenz

          Zitat von matthias Beitrag anzeigen
          Schau mal als Anfang dort:

          Mankohaftung ? Wikipedia

          Was ich nicht verstehe: Der Gast sagt er hat bar bezahlt.
          Der AN er kann sich nicht mehr erinnern.
          Wie kommt man überhaupt auf "MasterCard"?

          Hat sonst noch jemand Zugriff zur Kasse?
          AN sitzt über 10 Stunden im Kartenvorverkauf. Da ist es gerade selbstverständlich, dass dieser sich nicht mehr an jeden einzelnen Gast erinnern kann.
          Gast hatte Mitte Juli 2013 Karten für eine Veranstaltung (VA) Ende August 2013 erworben. Am Tag der VA sprach die Abenddirektion den Gast darauf an. Der Gast sagte allerdings, dass die Karten bezahlt wären. Allerdings sind für die gebuchten Eintrittskarten des Gastes kein Zahlungseingang verzeichnet.

          Das Kassen- und Buchungssystem des Theaters ist überholt, sodass die jeweilige Zahlungsart manuell auszuwählen ist.
          Es stellt sich ausserdem die Frage, weshalb der AN den Zahlungsvorgang auf MasterCard abgeschlossen hat, obwohl kein Buchungsbeleg vorliegt. Somit geht die Buchhaltung davon aus, dass die Zahlung Bar getätigt wurde, jedoch sagt der AN, dass seine Tagesabrechnung am besagten Tag stimmte. Und da der Gast der festen Meinung war, dass die Karten bezahlt sind, muss der AN den Schaden begleichen. Somit hat die Buchhaltung dem AN ohne direkte Vorwarnung 78,00 Euro in der Februar Lohnabrechnung abgezogen und des als Vorschuss deklariert!

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          • #6
            AW: Lohnkürzung wg. Kassendifferenz

            Wer sagt denn, dass der AN die MC-Buchung gewählt hat?
            Das kann ja wohl auch jemand anderes im Nachhinein, denke ich.

            Und jetzt kommt der Knackpunkt:
            Nimmt der AN das hin?
            Das könnte als Anerkennung des Vorwurfs der Unterschlagung ausgelegt werden.
            Der Vorwurf könnte ja auch richtig sein.
            mfg, Aktivist

            Ich gebe keine Rechtsberatung, sondern äußere nur meine Meinung.

            Franz Beckenbauer:
            "Ja, gut. Es gibt nur eine Möglichkeit: Sieg, Unentschieden oder Niederlage."

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            • #7
              AW: Lohnkürzung wg. Kassendifferenz

              Zitat von Aktivist Beitrag anzeigen
              Wer sagt denn, dass der AN die MC-Buchung gewählt hat?
              Das kann ja wohl auch jemand anderes im Nachhinein, denke ich.

              Und jetzt kommt der Knackpunkt:
              Nimmt der AN das hin?
              Das könnte als Anerkennung des Vorwurfs der Unterschlagung ausgelegt werden.
              Der Vorwurf könnte ja auch richtig sein.
              Die Buchhaltung sagt es anhand der vom AN gewählten Zahlungsart.
              Der AN versucht nun zu eruieren, ob das rein rechtlich zulässig ist. Hinnehmen will er das nicht! Die Frage ist nur, ob der AN es hinnehmen muss?

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              • #8
                AW: Lohnkürzung wg. Kassendifferenz

                Was ist mit meiner 1. Frage?
                mfg, Aktivist

                Ich gebe keine Rechtsberatung, sondern äußere nur meine Meinung.

                Franz Beckenbauer:
                "Ja, gut. Es gibt nur eine Möglichkeit: Sieg, Unentschieden oder Niederlage."

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                • #9
                  AW: Lohnkürzung wg. Kassendifferenz

                  Zitat von Aktivist Beitrag anzeigen
                  Wer sagt denn, dass der AN die MC-Buchung gewählt hat?
                  Anhand der Abrechnung des AN ist die Buchhaltung in der festen Annahme, dass der AN die MasterCard-Buchung gewählt hat. Genau genommen ist es anhand der Abrechnung des AN nachvollziehbar, dass dieser die MasterCard als Zahlungsart ausgewählt hat!

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                  • #10
                    AW: Lohnkürzung wg. Kassendifferenz

                    Zitat von cocolish Beitrag anzeigen
                    ... Die Frage ist nur, ob der AN es hinnehmen muss?
                    Hallo,

                    in der Antwort von Matthias ist zu Recht auf das Thema "Mankohaftung" hingewiesen. Die Frage ist, ob dein AG mit dir eine solche Mankoregelung getroffen hat bzw. ob es irgend eine Absprache gibt, wie Kassendifferenzen bei euch behandelt werden.

                    Gibt es keine Mankoregelung, müsste meiner Ansicht nach der AG dir ein gewisses Maß an Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen, um dich für den Verlust haftbar zu machen (Stichwort "Arbeitnehmerhaftung" ).

                    Für den Fall einer Mankoregelung wäre es wissenwert, wie diese formuliert ist und auf welche Art diese vereinbart wurde.

                    Gruß,
                    werner
                    Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
                    Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Lohnkürzung wg. Kassendifferenz

                      Was mich stutzig mach ist, wieso der AG das als Vorschuss Rückzahlung tituliert? Da glaubt der AG doch selber nicht an seine Version.

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                      • #12
                        AW: Lohnkürzung wg. Kassendifferenz

                        Zitat von werner h. Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        in der Antwort von Matthias ist zu Recht auf das Thema "Mankohaftung" hingewiesen. Die Frage ist, ob dein AG mit dir eine solche Mankoregelung getroffen hat bzw. ob es irgend eine Absprache gibt, wie Kassendifferenzen bei euch behandelt werden.

                        Gibt es keine Mankoregelung, müsste meiner Ansicht nach der AG dir ein gewisses Maß an Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen, um dich für den Verlust haftbar zu machen (Stichwort "Arbeitnehmerhaftung" ).

                        Für den Fall einer Mankoregelung wäre es wissenwert, wie diese formuliert ist und auf welche Art diese vereinbart wurde.

                        Gruß,
                        werner
                        Hallo Werner,

                        zwischen AG und AN wurde keine Mankoregelung getroffen. Auch gibt es keine Absprache wie Kassendifferenzen zu handhaben sind.

                        Der AN liest sich grad in das Thema Mankoregelung ein!

                        Vielen Dank!

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Lohnkürzung wg. Kassendifferenz

                          Zitat von matthias Beitrag anzeigen
                          Was mich stutzig mach ist, wieso der AG das als Vorschuss Rückzahlung tituliert? Da glaubt der AG doch selber nicht an seine Version.

                          Evtl., weil es sich nicht anders deklarieren bzw. begründen lässt? Oder eben weil der AG meint, dass der AN das vermeintlich eingenommene Geld eingesteckt hatte und somit eine Deklaration als Vorschuss untermauert sei? Man weiss es nicht!

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Lohnkürzung wg. Kassendifferenz

                            Manchmal ist der Grund simpler:
                            Es gibt oftmals nur eine endliche Anzahl an Buchungsnamen in der Lohnabrechnung.
                            Und "Vorschuss Rückzahlung" ist im Gegensatz zu "Verrechnung unterschlagender Gelder" wahscheinlich eher als Position vorhanden.
                            mfg, Aktivist

                            Ich gebe keine Rechtsberatung, sondern äußere nur meine Meinung.

                            Franz Beckenbauer:
                            "Ja, gut. Es gibt nur eine Möglichkeit: Sieg, Unentschieden oder Niederlage."

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Lohnkürzung wg. Kassendifferenz

                              Zitat von werner h. Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              in der Antwort von Matthias ist zu Recht auf das Thema "Mankohaftung" hingewiesen. Die Frage ist, ob dein AG mit dir eine solche Mankoregelung getroffen hat bzw. ob es irgend eine Absprache gibt, wie Kassendifferenzen bei euch behandelt werden.

                              Gibt es keine Mankoregelung, müsste meiner Ansicht nach der AG dir ein gewisses Maß an Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen, um dich für den Verlust haftbar zu machen (Stichwort "Arbeitnehmerhaftung" ).

                              Für den Fall einer Mankoregelung wäre es wissenwert, wie diese formuliert ist und auf welche Art diese vereinbart wurde.

                              Gruß,
                              werner

                              Hallo zusammen,

                              ich habe mich in das Thema Mankohaftung eingelesen allerdings verwirrt mich §280 Abs. I BGB (Gläubiger bzw. AG kann den Ersatz des Schadens verlangen) sowie §280 Abs. I Satz 2 BGB (jedoch nur, wenn der Schuldner bzw. AN die Pflichtverletzung zu vertreten hat).
                              Was heisst das im Klartext?

                              Die Buchhaltung der Firma des AN konnte anhand der Abrechnung des AN (jeder AN hat einen eigenen LOGIN - mit Name und Kennwort) eine negative Kassendifferenz feststellen. Somit wurde der Negativbetrag in seiner Lohnabrechnung (wohl gemerkt als Vorschuss) aufgerechnet.
                              Würde da also §280 Abs. I Satz 2 BGB nicht greifen, weil sich daran erkennen lässt, dass der AN die Pflichtverletzung zu vertreten hat?

                              Könnt ihr Abhilfe schaffen?

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