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Zeitarbeit und Sicherheitsschuhe

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  • Zeitarbeit und Sicherheitsschuhe

    Guten Abend,

    folgender fiktiver Sachverhalt:

    Der A war vom 5.02.2014 bis zum 24.02.2014 bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Am 21.02 wurde ihm betriebsbedingt gekündigt. Laut Tarifvertrag sind 2 Tage Kündigungsfrist rechtens und werden vom A auch nicht angezweifelt.

    Dem A wurden Sicherheitsschuhe, eine Warnweste etc. laut Arbeitsvertrag "gestellt". Diese hat der A bis auf die Schuhe auch schon zurückgegeben und sich die Abgabe bestätigen lassen. Die B, die in der Zeitarbeitsfirma arbeitet, teilte ihm mit, dass der A die Schuhe nicht zurückbringen bräuchte, da die ja schon getragen wären und man würde ihm das vom Lohn abziehen. Als der A vor 2,5 Wochen die Schuhe bekam hieß es noch, dass er diese nicht bezahlen müsse. Der A ging dann nach hause und recherchierte ein wenig im Internet. Dort steht im Arbeitschutzgesetz § 3, dass der AG dem AN Kosten für Arbeitsschutz nicht in Rechnung stellen darf. Daraufhin hat der A der B gemailt, dass er gerne die Schuhe noch vorbeibringen möchte. Die B lehnt dies jedoch ab, weil angeblich im ersten Monat die Kosten der AN trägen müsse und zum anderen die Schuhe ja schon getragen wären und somit die Zeitarbeitsfirma keine Verwendung mehr hätte für die Schuhe. Die erste Frage lautet nun: Reicht es aus, wenn der A am Montag mit einem Zeugen zur Zeitarbeitsfirma geht und die Schuhe versucht abzugeben? dann hat der A seinen guten Willen gezeigt? Im Kündigungsschreiben steht, dass man schnellstmöglich die Arbeitsmittel abgeben solle, da ansonsten die Kosten vom Lohn abgezogen würden. Deshalb möchte der A nicht abwarten bis die Lohnabrechnung kommt.

    Zweite Frage: Im Arbeitsvertrag steht, dass der A eine 35 Stundenwoche hat und das bei vorrübergehender Nichtbeschäftigung der vereinbarte Lohn gemäss dem Lohnausfallprinzip bezahlt wird. Das heißt für den A, dass wenn der A weniger gearbeitet hat, er trotzdem die 35 Stunden bezahlt bekommt? Der A hätte an den 14 Arbeitstagen 98 (14 Tage x 7 Std) Stunden vertraglich arbeiten können. Er hat aber nur 70 gearbeitet, weil er an 4 Tagen nicht beschäftigt wurde. Muss die Zeitarbeitsfirma also 98 Stunden bezahlen? Oder wie bitte rechnet man es, wenn man die Beschäftigung mitten in der Woche angefangen hat und an einem Montag der letzte Arbeitstag war?

  • #2
    AW: Zeitarbeit und Sicherheitsschuhe

    Zu ersten Frage:
    Ja, Schuhe vorbeibringen, ruhig mit Zeugen, und dort notfalls auf den Tresen stellen mit dem Hinweis, dass die nicht weiter rumzicken sollen.

    Ansonsten würdest Du dafür sorgen, dass denen die Erlaubnis für Arbeitnehmerüberlassung entzogen wird, da dieser "Arbeitgeber"
    nach der Gestaltung seiner Betriebsorganisation nicht in der Lage ist, die üblichen Arbeitgeberpflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.
    (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 AÜG)
    AÜG - Einzelnorm

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    • #3
      AW: Zeitarbeit und Sicherheitsschuhe

      Zitat von Matrose Beitrag anzeigen
      Zu ersten Frage:
      Ja, Schuhe vorbeibringen, ruhig mit Zeugen, und dort notfalls auf den Tresen stellen mit dem Hinweis, dass die nicht weiter rumzicken sollen.

      Ansonsten würdest Du dafür sorgen, dass denen die Erlaubnis für Arbeitnehmerüberlassung entzogen wird, da dieser "Arbeitgeber"

      (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 AÜG)
      AÜG - Einzelnorm

      danke für die Antwort. Und was ist mit der zweiten Frage?

      Kommentar


      • #4
        AW: Zeitarbeit und Sicherheitsschuhe

        Zitat von jacki Beitrag anzeigen
        danke für die Antwort. Und was ist mit der zweiten Frage?
        Guckst Du hier: Information

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