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Weiterbildung - Zeitaufwand zu Lasten des AN?

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  • Weiterbildung - Zeitaufwand zu Lasten des AN?

    Hallo,

    mein Arbeitgeber bietet eine Zertifizierung an, die sich in meiner jetzigen Position nicht auf das Gehalt auswirken wird. Würde ich mir einen Job suchen, könnte ich da vermutlich mehr Gehalt verlangen als ein nichtzertifizierter AN, die Spanne dürfte aber im Bereich 200-500 EUR brutto/Monat liegen. Die Kosten der Zertifizierung werden vom AG zu 100% getragen, der Zeitaufwand soll zu 60% von mir getragen werden. Insgesamt bedeutet das, dass ich rund 10 Tage Urlaub nehmen oder mehrere Wochenenden drangeben muss (bei nur 26 Tagen Urlaub/Jahr insgesamt). Außerdem will der AG mich für zwei Jahre an die Firma binden oder im Falle eines Wechsels eine Rückerstattung haben, die zunächst eine Rückzahlung von 4/5tel des Gesamtbetrags, in Stufen sinkend bis auf 1/5 des Betrags vorsieht.

    Da ich keine Erfahrung mit solchen Regelungen habe kann ich den Vorschlag des AG nicht einschätzen und würde um eine kurze Einschätzung angemessen/nicht angemessen bitten.

    Danke
    Pia

  • #2
    AW: Weiterbildung - Zeitaufwand zu Lasten des AN?

    Im Prinzip ist eine solche Vereinbarung möglich, sogar in der Form dass die gesamte Weiterbildung in der Freizeit stattfindet. Natürlich nur wenn beide Seiten einverstanden sind.

    E.D.

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    • #3
      AW: Weiterbildung - Zeitaufwand zu Lasten des AN?

      Klar, regeln kann man alles. Die Frage ist nur - lasse ich mich mit der Verteilung grade über den Tisch ziehen oder ist das die übliche Art und Weise wie Fortbildungen laufen? Immerhin verzichte ich aktuell auf den Großteil meines Urlaubs und erhalte keine Lohnerhöhung oder andere Vorteile. Die würden sich erst ergeben, wenn ich a) in frühestens zwei Jahren kündigen und gleichzeitig b) auch einen besser bezahlten Job aufgrund der Zertifizierung finden würde. Wohingegen der Arbeitgeber sofort damit prahlen kann, dass seine Mitarbeiter alle zertifiziert sind. Die Kosten kann er als Betriebsausgaben absetzen - verschlechtert also den Gewinn auch nur indirekt. Irgendwie sehe ich da grade die Vorteile mehr auf Seite des AG als auf meiner Seite. Oder sehe ich das zu pessimistisch?

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      • #4
        AW: Weiterbildung - Zeitaufwand zu Lasten des AN?

        Ist üblich. Z. B. auch bei REFA-Fortbildungen. Da bezahlt meist der Arbeitgeber, die Forbildung ist komplett Freizeit und die Bindung entsprechend (ca. 2 Jahre, je nach Dauer und Kosten).

        Kommentar


        • #5
          AW: Weiterbildung - Zeitaufwand zu Lasten des AN?

          Zitat von p.herb Beitrag anzeigen
          Irgendwie sehe ich da grade die Vorteile mehr auf Seite des AG als auf meiner Seite. Oder sehe ich das zu pessimistisch?
          Nein, das siehst du richtig so. Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Du hast zunächst mal nur Nachteile dadurch und deshalb würde ich mich darauf nicht einlassen. Es stellt sich ja auch die Frage, wieviel diese Zertifizierung noch Wert ist, nach den zwei Jahren, die du dafür bei deinem AG bleiben musstest.

          Ich würde ihm anbieten, zwar darauf einzugehen aber nur in Verbindung mit einer Gehaltserhöhung. So hab ich das mal gemacht.

          Im Nachhinein würde ich mich allerdings auch nicht mehr auf eine Zertifizierung oder Weiterbildung in meiner Freizeit einlassen, insbesondere dann, wenn man im Anschluss Jobs erledigen soll, die einen dann noch mehr Freizeit kosten.

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          • #6
            AW: Weiterbildung - Zeitaufwand zu Lasten des AN?

            Wer die Musik bestellt, muss sie auch zahlen.
            Wenn Dein AG Dich weiterbilden will, so macht er das nicht Dir zum Geschenk, sondern er hält es für unternehmerisch erforderlich.
            Dementsprechend muss er alles zahlen inklusive Deinen Zeitaufwand.
            Die Dienstreise zum Schulungsort muss jedoch nicht unbedingt zu vergütende Arbeitszeit sein.

            Und jetzt kommt das "Aber...":

            Wenn sowohl AN und AG sich einig sind, die Weiterbildung durchzuführen, können sie alles Mögliche vereinbaren.
            Juristische Einschränkungen gibt es nur bei der Bindungsdauer und evt. Rückzahlungspflichten.

            Fazit:
            Wenn nur der AG den (nicht interessierten oder sich weigernden) AN weiterbilden will, kann er das nur im Rahmen der Ausübung seines Direktionsrechts unter Übernahme sämtlicher Kosten inklusive Lohn. Eine einseitige Bindung ist nicht möglich.
            mfg, Aktivist

            Ich gebe keine Rechtsberatung, sondern äußere nur meine Meinung.

            Franz Beckenbauer:
            "Ja, gut. Es gibt nur eine Möglichkeit: Sieg, Unentschieden oder Niederlage."

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