Versetzung nach Direktionsrecht
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, seine Tätigkeit an dem jeweils erforderlichen Einsatzort (Einrichtung/Betriebsstätte) der Arbeitgeberin aufzunehmen und auszuüben. Der Einsatzort ist nicht auf eine Einrichtung/Betriebsstätte begrenzt.
"Bedeutet das, dass mich meine Arbeitgeberin vor vollendete Tatsachen stellen kann, mich von Speyer nach Frankfurt versetzen darf und mir ein Ultimatum stellen darf?":
>"Entscheiden Sie sich heute"<
Welche möglichen Folgen hat eine Weigerung?
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, seine Tätigkeit an dem jeweils erforderlichen Einsatzort (Einrichtung/Betriebsstätte) der Arbeitgeberin aufzunehmen und auszuüben. Der Einsatzort ist nicht auf eine Einrichtung/Betriebsstätte begrenzt.
"Bedeutet das, dass mich meine Arbeitgeberin vor vollendete Tatsachen stellen kann, mich von Speyer nach Frankfurt versetzen darf und mir ein Ultimatum stellen darf?":
>"Entscheiden Sie sich heute"<
Welche möglichen Folgen hat eine Weigerung?
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