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Werkvertrag bei Bürotätigkeit

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  • Werkvertrag bei Bürotätigkeit

    Ich bin als Technischer Redakteur tätig und erstelle als solcher z. B. Datenblätter, Technische Handbücher und Wartungsanleitungen. Ich bin in der Regel für Dienstleister oder über Zeitarbeitsfirmen tätig. Was mich irritiert ist die zunehmende Tendenz Einsätze beim Kunden über Werkverträge abzuwickeln.

    Wenn ich als Technischer Redakteur direkt in einem Redaktionsteam des Kunden vor Ort arbeite, welchen Sinn macht ein Werkvertrag zwischen meinem Arbeitgeber (der Zeitarbeitsfirma) und dem Kunden (großer deutscher Elektrokonzern)? Ich habe in der Zwischenzeit gegoogelt und habe unter anderem gefunden, dass beim Vorliegen eines Werkvertrages der Kunde kein Weisungsrecht gegenüber hat, dieses läge allein bei meinem Arbeitgeber.

    Was macht das für einen Sinn? Mein Arbeitgeber hat mit der Erstellung der Arbeitsinhalte absolut nichts zu tun. Dagegen würde ich direkt in dem Redaktionsteam des Kunden sitzen und unmittelbar mit den Mitarbeitern des Kunden zusammenarbeiten.

  • #2
    AW: Werkvertrag bei Bürotätigkeit

    Es kann verschiedene Gründe haben. Die Möglichkeiten des Betriebsrates des Unternehmen bei dem Du eingesetzt wird werden dadurch umgangen.

    Mit dem Konstrukt kann man tarifliche Regelungen etc. umgehen. Mindestlohnregelungen und Regelungen Leiharbeiter nach bestimmten Zeiten gleiches Gehalt wie Stammbelegschaft zu bezahlen oder Übernahme nach bestimmten Zeiträumen.

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    • #3
      AW: Werkvertrag bei Bürotätigkeit

      Aber was bedeutet das für die tägliche Arbeit?

      Der Entleiherbetrieb hätte beim Vorliegen eines Werkvertrages keine Weisungsbefugnis gegenüber mir. Wie soll denn das in der täglichen Arbeit funktionieren, wenn ich in ein Team mit Mitarbeitern des Kunden eingebunden bin?

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      • #4
        AW: Werkvertrag bei Bürotätigkeit

        Das ist ja der Grund, warum so viele Werkverträge gar keine Werkverträge sind...

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        • #5
          AW: Werkvertrag bei Bürotätigkeit

          Und was folgt daraus für die tägliche Arbeitspraxis?

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          • #6
            AW: Werkvertrag bei Bürotätigkeit

            Zitat von TechDok Beitrag anzeigen
            Aber was bedeutet das für die tägliche Arbeit?

            Der Entleiherbetrieb hätte beim Vorliegen eines Werkvertrages keine Weisungsbefugnis gegenüber mir. Wie soll denn das in der täglichen Arbeit funktionieren, wenn ich in ein Team mit Mitarbeitern des Kunden eingebunden bin?
            Tja, da frag mal deinen Arbeitgeber, ob er sich über die strafrechtlichen Konsequenzen bewusst ist. Auch für den Entleiher kann es sehr problematisch werden, wenn die Gewerbeaufsicht (oder der eigene BR) davon erfährt.
            VG
            Gast_SBV

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            • #7
              AW: Werkvertrag bei Bürotätigkeit

              Immerhin handelt es sich bei dem Entleiherbetrieb um einen namhaften internationalen Konzern, von dem ich eigentlich dachte, dass er weiß was er da tut.

              Auch die Verleihfirma ist nicht einfach so eine Feld-, Wald- und Wiesenzeitarbeitsfirma.

              Aber anscheinend ist heutzutage auf dem deutschen Arbeitsmarkt ja alles möglich und jeder meint zumindest machen zu können was er will. Mir kommt es so vor als ob die für so etwas verantwortlichen Leute denken, sie könnten die geltenden Gesetze so interpretieren, wie es ihnen gefällt. Rechtliche Regelungen sind offenbar nur noch relevant, wenn sie den eigenen Interessen nützen.

              Nicht, dass ich den Obrigkeitsstaat der Kaiserzeit wiederhaben will ...

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              • #8
                AW: Werkvertrag bei Bürotätigkeit

                Zitat von TechDok Beitrag anzeigen
                Aber anscheinend ist heutzutage auf dem deutschen Arbeitsmarkt ja alles möglich
                Nur wenn niemand klagt bzw. es den Behörden meldet - ja, dann ist alles möglich.

                Ist genauso, als wenn Dir jemand ins Gesicht boxt. Wenn du den Täter nicht anzeigst, kommt er davon.

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                • #9
                  AW: Werkvertrag bei Bürotätigkeit

                  Zitat von TechDok Beitrag anzeigen
                  Und was folgt daraus für die tägliche Arbeitspraxis?
                  Nichts.

                  Der AG geht nur die Gefahr ein, dass der Zoll ma kontrolliert und er Strafe zahlen muss.

                  Du als Arbeitnehmer machst eh was dir gesagt wird.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Werkvertrag bei Bürotätigkeit

                    Zitat von TechDok Beitrag anzeigen
                    Aber anscheinend ist heutzutage auf dem deutschen Arbeitsmarkt ja alles möglich und jeder meint zumindest machen zu können was er will. Mir kommt es so vor als ob die für so etwas verantwortlichen Leute denken, sie könnten die geltenden Gesetze so interpretieren, wie es ihnen gefällt. Rechtliche Regelungen sind offenbar nur noch relevant, wenn sie den eigenen Interessen nützen.

                    Nicht, dass ich den Obrigkeitsstaat der Kaiserzeit wiederhaben will ...
                    Zumal das dort ja nicht anders ist, da braucht man halt einen guten Draht zur Obrigkeit und kann auch wieder machen was man will.

                    Problem im Arbeitsrecht ist leider, dass die Strafen zu gering sind und Haftstrafen so gut wie nie vorkommen. Man macht selbst wenn man erwischt wird, meistens noch Gewinn.

                    Dazu kommt Länder und Gemeinden haben kein Interesse daran ihre AG zu verfolgen, die könnten sich ja samt Fabrik vom Acker machen, wenn sie sich drangsaliert fühlen.

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                    • #11
                      AW: Werkvertrag bei Bürotätigkeit

                      Zitat von Matrose Beitrag anzeigen
                      Nur wenn niemand klagt bzw. es den Behörden meldet - ja, dann ist alles möglich.

                      Ist genauso, als wenn Dir jemand ins Gesicht boxt. Wenn du den Täter nicht anzeigst, kommt er davon.
                      Wer genau ist denn bei diesen Werkvertrag-Konstrukten der Täter?

                      a) der Entleiherbetrieb
                      b) die Zeitarbeitsfirma
                      c) beide

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                      • #12
                        AW: Werkvertrag bei Bürotätigkeit

                        Tja, genau. Das Problem ist, wenn man nicht mitmacht, dann kommen die anderen zum Zuge die mitmachen.

                        Oder wie du sagst: Dank der Globalisierung wird halt das Werk dicht gemacht und irgendwo anders auf der Welt wiedereröffnet, wenn solche Dinge vom Gesetzgeber verfolgt würden.

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                        • #13
                          AW: Werkvertrag bei Bürotätigkeit

                          C


                          ......................... ....................

                          Kommentar

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