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  • wie verhalten?

    Hallo,

    ich habe mich anfang 09/13 auf ein stellenangebot beworben. da ich leistung des kjc erhalte, teilte ich das auch der fallmanagerin mit. darf dann durch ihre vermittlung vom 9.10-22.10.13 ein unbezahltes Praktikum machen in der firma.
    während dieser zeit wird mir mitgeteilt, vom arbeitgeber, man hätte mit dem kjc vereinbart, ab dem 4.11.13 erstmal einen befristeten av für 3 monate.
    ich fing dann am 4.11.13 an zu arbeiten, fragte immer wieder nach av und praktikumsbescheinigung, nichts passierte.dann kam der 20.12.13 und mir wurde zum feierabend ein befristeter av vorgelegt, sollte ich mal eben unterschreiben. blättere diesen durch, letzte seite datum 4.11.13
    ich sagte , ich unterschreibe nur mit dem heutigen datum(20.12.13). Frage des AG,warum? ich sagte , ich unterschreibe aus prinzip nichts zurückdatiertes(ist mir zu unsicher, verwirke ich ansprüche zb wohngeld, rechtliche folgen?) dann wurde mir der av abgenommen, ohne meine unterschrift und mitgeteilt, dann könnte man den av evtl nicht aufrechterhalten. Meine antwort: habe ich nicht zu vertreten, und dann ist das halt so.

    am 7.1.14 habe ich zum feierabend meinen stundennachweis für 12/13 abgegeben und erhalte fristgerechte kündigung zum nächstzulässigen termin. nach berechnung des AG endet das arbeitsverhältnis am 15.02.2014(???)steht in der kündigung. ich unterschreibe, arbeitgeber teilt mit, ich bräuchte jetzt nicht mehr kommen und stelle dann zuhause fest, es fehlt die unterschrift des AG!

    am 8.1.14 melde ich mich bei der Agentur für arbeit arbeitslos und frage nach beratungsschein für anwalt.
    da kein anspruch auf alg1 besteht, erhalte ich diesen nicht und soll mich an das kjc wenden.
    ich zur transferabteilung des kjc, lege kündigung vor, frage nach beratungsschein- erhalte ich nicht, soll mich an die fallmanagerin wenden, die das ganze ausgekungelt hat.
    sachbearbeiter stellt fest, in meiner akte liegt der Arbeitsvertrag, datum 4.11.13, nur mit unterschrift des Arbeitgebers, nicht mit meiner unterschrift, hat der sachbearbeiter am 6.12.13 erhalten.

    wie gehts jetzt weiter?
    werde ich jetzt bis 15.2.14 bezahlt? obwohl befristeter av am 3.2. ausgelaufen wäre, aber ohne meine unterschrift.
    wie verhält sich das alles rechtlich- was muß ich jetzt tun?
    Praktikumsbescheinigung habe ich bis heute nicht.

    Bedanke mich im Voraus!

  • #2
    AW: wie verhalten?

    Da kein von beiden Seiten rechtsgültig unterschriebener Arbeitsvertrag besteht, hast Du eine unbefristete Stelle.

    Eine Befristung muss immer vor Arbeitsantritt vertraglich vereinbart werden. Deshalb hat Dein AG auf Unterschrift unter dem vordatierten Vertrag bestanden.

    Wenn die Kündigung nicht vom AG unterschrieben ist, ist sie ungültig und Dein Arbeitsverhältnis besteht weiter fort.
    Hier müsstest Du dringend Kündigungsschutzklage erheben!

    Hast Du vom AG schriftlich, dass Du nicht mehr kommen musst?

    Was hast Du unterschrieben?
    Den Erhalt der Kündigung?
    Hast Du eine Kopie der Kündigung und des Zettels, auf dem Du unterschrieben hast?

    Du solltest am Besten einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt konsultieren.
    Hol Dir vom Amtsgericht einen Beratungsschein dafür.

    Grüße
    Leo
    Nicht die Dinge selbst, sondern nur unsere Vorstellungen über die Dinge machen uns glücklich oder unglücklich.
    Epiktet (50-13, griech. Philosoph
    ************************* ************************* **********************
    Meine Beiträge stellen meine eigene Meinung dar und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

    Kommentar


    • #3
      AW: wie verhalten?

      Zitat von Leo1952 Beitrag anzeigen
      Da kein von beiden Seiten rechtsgültig unterschriebener Arbeitsvertrag besteht, hast Du eine unbefristete Stelle.

      Bringt nur nicht viel, da noch keine 6 Monate Betriebszugehörigkeit (sofern für das Unternehmen überhaupt das Kündigungsschutzgesetz gilt).

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