Hallo,
ich habe mich anfang 09/13 auf ein stellenangebot beworben. da ich leistung des kjc erhalte, teilte ich das auch der fallmanagerin mit. darf dann durch ihre vermittlung vom 9.10-22.10.13 ein unbezahltes Praktikum machen in der firma.
während dieser zeit wird mir mitgeteilt, vom arbeitgeber, man hätte mit dem kjc vereinbart, ab dem 4.11.13 erstmal einen befristeten av für 3 monate.
ich fing dann am 4.11.13 an zu arbeiten, fragte immer wieder nach av und praktikumsbescheinigung, nichts passierte.dann kam der 20.12.13 und mir wurde zum feierabend ein befristeter av vorgelegt, sollte ich mal eben unterschreiben. blättere diesen durch, letzte seite datum 4.11.13
ich sagte , ich unterschreibe nur mit dem heutigen datum(20.12.13). Frage des AG,warum? ich sagte , ich unterschreibe aus prinzip nichts zurückdatiertes(ist mir zu unsicher, verwirke ich ansprüche zb wohngeld, rechtliche folgen?) dann wurde mir der av abgenommen, ohne meine unterschrift und mitgeteilt, dann könnte man den av evtl nicht aufrechterhalten. Meine antwort: habe ich nicht zu vertreten, und dann ist das halt so.
am 7.1.14 habe ich zum feierabend meinen stundennachweis für 12/13 abgegeben und erhalte fristgerechte kündigung zum nächstzulässigen termin. nach berechnung des AG endet das arbeitsverhältnis am 15.02.2014(???)steht in der kündigung. ich unterschreibe, arbeitgeber teilt mit, ich bräuchte jetzt nicht mehr kommen und stelle dann zuhause fest, es fehlt die unterschrift des AG!
am 8.1.14 melde ich mich bei der Agentur für arbeit arbeitslos und frage nach beratungsschein für anwalt.
da kein anspruch auf alg1 besteht, erhalte ich diesen nicht und soll mich an das kjc wenden.
ich zur transferabteilung des kjc, lege kündigung vor, frage nach beratungsschein- erhalte ich nicht, soll mich an die fallmanagerin wenden, die das ganze ausgekungelt hat.
sachbearbeiter stellt fest, in meiner akte liegt der Arbeitsvertrag, datum 4.11.13, nur mit unterschrift des Arbeitgebers, nicht mit meiner unterschrift, hat der sachbearbeiter am 6.12.13 erhalten.
wie gehts jetzt weiter?
werde ich jetzt bis 15.2.14 bezahlt? obwohl befristeter av am 3.2. ausgelaufen wäre, aber ohne meine unterschrift.
wie verhält sich das alles rechtlich- was muß ich jetzt tun?
Praktikumsbescheinigung habe ich bis heute nicht.
Bedanke mich im Voraus!
ich habe mich anfang 09/13 auf ein stellenangebot beworben. da ich leistung des kjc erhalte, teilte ich das auch der fallmanagerin mit. darf dann durch ihre vermittlung vom 9.10-22.10.13 ein unbezahltes Praktikum machen in der firma.
während dieser zeit wird mir mitgeteilt, vom arbeitgeber, man hätte mit dem kjc vereinbart, ab dem 4.11.13 erstmal einen befristeten av für 3 monate.
ich fing dann am 4.11.13 an zu arbeiten, fragte immer wieder nach av und praktikumsbescheinigung, nichts passierte.dann kam der 20.12.13 und mir wurde zum feierabend ein befristeter av vorgelegt, sollte ich mal eben unterschreiben. blättere diesen durch, letzte seite datum 4.11.13
ich sagte , ich unterschreibe nur mit dem heutigen datum(20.12.13). Frage des AG,warum? ich sagte , ich unterschreibe aus prinzip nichts zurückdatiertes(ist mir zu unsicher, verwirke ich ansprüche zb wohngeld, rechtliche folgen?) dann wurde mir der av abgenommen, ohne meine unterschrift und mitgeteilt, dann könnte man den av evtl nicht aufrechterhalten. Meine antwort: habe ich nicht zu vertreten, und dann ist das halt so.
am 7.1.14 habe ich zum feierabend meinen stundennachweis für 12/13 abgegeben und erhalte fristgerechte kündigung zum nächstzulässigen termin. nach berechnung des AG endet das arbeitsverhältnis am 15.02.2014(???)steht in der kündigung. ich unterschreibe, arbeitgeber teilt mit, ich bräuchte jetzt nicht mehr kommen und stelle dann zuhause fest, es fehlt die unterschrift des AG!
am 8.1.14 melde ich mich bei der Agentur für arbeit arbeitslos und frage nach beratungsschein für anwalt.
da kein anspruch auf alg1 besteht, erhalte ich diesen nicht und soll mich an das kjc wenden.
ich zur transferabteilung des kjc, lege kündigung vor, frage nach beratungsschein- erhalte ich nicht, soll mich an die fallmanagerin wenden, die das ganze ausgekungelt hat.
sachbearbeiter stellt fest, in meiner akte liegt der Arbeitsvertrag, datum 4.11.13, nur mit unterschrift des Arbeitgebers, nicht mit meiner unterschrift, hat der sachbearbeiter am 6.12.13 erhalten.
wie gehts jetzt weiter?
werde ich jetzt bis 15.2.14 bezahlt? obwohl befristeter av am 3.2. ausgelaufen wäre, aber ohne meine unterschrift.
wie verhält sich das alles rechtlich- was muß ich jetzt tun?
Praktikumsbescheinigung habe ich bis heute nicht.
Bedanke mich im Voraus!
Kommentar