Hallo!
Am 08. Februar endet meine 3 1/2 Jährige Ausbildung zum Chemikanten.
Mein Ausbildungsbetrieb ist zur Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, befristete Arbeitnehmer werden entlassen, eine Betriebsvereinbarung in der die Übernahme von Auszubildenden für mindestens ein halbes Jahr geregelt ist wurde durch eine neue ersetzt.
Diese trat am 01. November in Kraft. Darin steht dass sich Auszubildende bis spätestens drei Monate vor Ende der Ausbildung um eine Übernahme bewerben können und dann innerhalb eines Monats Beischeid bekommen ob sie übernommen werden oder nicht.
Meine Bewerbung habe ich fristgerecht mitte November abgegeben, eine Antwort erhielt ich bisher nicht. Eine Mitarbeiterinn der Personalabteilung fragte mitte Dezember bei der Geschäftsführung nach, worauf sie die Antwort bekam dass die Übernahme der Auszubildenden erst besprochen werden muss...
Die Firma ist zum 01.01.2014 aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten, der Tarifvertrag Nordostchemie ist noch gültig.
Jetzt meine Frage: Ist die Geschäftsführung an die Einhaltung der einmonatigen Frist gebunden und wenn ja, kann ich bei Nichtübernahme gegen diese Entscheidung aufgrund der nicht eingehaltenen Frist vorgehen?
Ist es überhaupt zulässig dass ich fünf Wochen vor Ende des Ausbildungsverhältnisses noch keine Information habe ob ich in ein Arbeitsverhältnis übernommen werde oder nicht?
Am 08. Februar endet meine 3 1/2 Jährige Ausbildung zum Chemikanten.
Mein Ausbildungsbetrieb ist zur Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, befristete Arbeitnehmer werden entlassen, eine Betriebsvereinbarung in der die Übernahme von Auszubildenden für mindestens ein halbes Jahr geregelt ist wurde durch eine neue ersetzt.
Diese trat am 01. November in Kraft. Darin steht dass sich Auszubildende bis spätestens drei Monate vor Ende der Ausbildung um eine Übernahme bewerben können und dann innerhalb eines Monats Beischeid bekommen ob sie übernommen werden oder nicht.
Meine Bewerbung habe ich fristgerecht mitte November abgegeben, eine Antwort erhielt ich bisher nicht. Eine Mitarbeiterinn der Personalabteilung fragte mitte Dezember bei der Geschäftsführung nach, worauf sie die Antwort bekam dass die Übernahme der Auszubildenden erst besprochen werden muss...
Die Firma ist zum 01.01.2014 aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten, der Tarifvertrag Nordostchemie ist noch gültig.
Jetzt meine Frage: Ist die Geschäftsführung an die Einhaltung der einmonatigen Frist gebunden und wenn ja, kann ich bei Nichtübernahme gegen diese Entscheidung aufgrund der nicht eingehaltenen Frist vorgehen?
Ist es überhaupt zulässig dass ich fünf Wochen vor Ende des Ausbildungsverhältnisses noch keine Information habe ob ich in ein Arbeitsverhältnis übernommen werde oder nicht?
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