Für folgenden Fall benötige ich Hilfe:
Arbeitnehmer ist bis einschließlich 13.12.13 (Freitag) auf Krankengeldbezug krank.
Die Lohnabrechnung (kumuliert 30 Tage) wird immer zum 15. des Monats erstellt, dieser Tag fällt nun auf einen Sonntag.
Nun bekommt AN am 17.12. eine Lohnabrechnung mit 0€, die Krankenkassenmeldung (Sozialversicherung) ist auch mit 0€.
Ist es nicht so, das die Tage 14.12.13 und 15.12.13 abgerechnet werden müssen, auch wenn Samstag und Sonntag nicht gearbeitet werden?
Und sollte die Krankenkassenmeldung nicht auch einen Betrag ausweisen? Oder war Arbeitnehmer nicht versichert übers Wochenende?
Der Arbeitnehmer ist ja nun wieder arbeitsfähig...
Wenn ein Monat mit Samstag oder Sonntag beginnt, wird dieser Tag ja auch nicht bei der Lohnabrechnung abgezogen.
Arbeitnehmer ist bis einschließlich 13.12.13 (Freitag) auf Krankengeldbezug krank.
Die Lohnabrechnung (kumuliert 30 Tage) wird immer zum 15. des Monats erstellt, dieser Tag fällt nun auf einen Sonntag.
Nun bekommt AN am 17.12. eine Lohnabrechnung mit 0€, die Krankenkassenmeldung (Sozialversicherung) ist auch mit 0€.
Ist es nicht so, das die Tage 14.12.13 und 15.12.13 abgerechnet werden müssen, auch wenn Samstag und Sonntag nicht gearbeitet werden?
Und sollte die Krankenkassenmeldung nicht auch einen Betrag ausweisen? Oder war Arbeitnehmer nicht versichert übers Wochenende?
Der Arbeitnehmer ist ja nun wieder arbeitsfähig...
Wenn ein Monat mit Samstag oder Sonntag beginnt, wird dieser Tag ja auch nicht bei der Lohnabrechnung abgezogen.
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