Hallo zusammen,
ich habe schon so einiges gelesen im Netz, bzgl. Rückzahlung von Weiterbildungskosten an den AG bei selbstveranlasster Kündigung.
In meinem Fall hat mir mein AG zwei Online Lehrgänge bezahlt, doch mir erst nachdem ich diese begann eine Zusatzvereinbarung für Qualifikationen zur Unterschrift vorgelegt. Ich habe diese mit der Aussicht auf eine Karriere in dem Unternehmen ohne Bedenken unterschrieben. Doch haben sich die Umstände geändert und ich schaue mich um, doch lässt mich diese Zusatzvereinbarung zögern. Wie gesagt, diese Vereinbarung wurde mir erst nach Beendigung des 1. Lehrganges und mitten im 2. vorgesetzt.
Hat jemand handfeste Paragraphen für die Unwirksamkeit oder müsste ich möglicherweise zahlen?
Danke im Voraus
ich habe schon so einiges gelesen im Netz, bzgl. Rückzahlung von Weiterbildungskosten an den AG bei selbstveranlasster Kündigung.
In meinem Fall hat mir mein AG zwei Online Lehrgänge bezahlt, doch mir erst nachdem ich diese begann eine Zusatzvereinbarung für Qualifikationen zur Unterschrift vorgelegt. Ich habe diese mit der Aussicht auf eine Karriere in dem Unternehmen ohne Bedenken unterschrieben. Doch haben sich die Umstände geändert und ich schaue mich um, doch lässt mich diese Zusatzvereinbarung zögern. Wie gesagt, diese Vereinbarung wurde mir erst nach Beendigung des 1. Lehrganges und mitten im 2. vorgesetzt.
Hat jemand handfeste Paragraphen für die Unwirksamkeit oder müsste ich möglicherweise zahlen?
Danke im Voraus
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