Hallo und guten Tag,
ich bin nunmehr seit einigen Jahren als geringfügig beschäftigte Aushilfe bei einem großen Wohlfahrtsverband beschäftigt. Mein Arbeitsvertrag sieht keinen regelmäßigen Einsatz sondern einen "Einsatz auf Abruf" vor. Die durchschnittliche, wöchentliche Arbeitszeit ist mit 5 Stunden in meinem Arbeitsvertrag veranschlagt. (Dies wird bei allen Aushilfen pauschal so im Arbeitsvertrag vereinbart) Schon dies stößt mit etwas übel auf, da die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit wohl effektiv bei etwa 15 - 16 Stunden liegt.
Bei den dort Voll- und Teilzeit beschäftigten Mitarbeiter findet der TVöD-VKA Anwendung. Sie bekommen bei einem Einsatz an Samstagen (ab einer gewissen Uhrzeit), Sonntags, Nachts und an Feiertagen entsprechende Zuschläge. Die dort eingesetzten Aushilfen bekommen diese Zuschläge nicht. In den Verträgen der Aushilfen wird auf den TVöD kein Bezug genommen und Zuschläge werden darin nicht erwähnt.
Da ich bereits bei diversen anderen Themen und in anderen Zusammenhängen gelesen habe, dass eine Ungleichbehandlung zwischen Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig beschäftigten Mitarbeitern nicht rechtens ist, frage ich mich ob das oben genannte Vorgehen des AG so einwandfrei und rechtlich in Ordnung ist. Ich zumindest sehe darin eine deutliche Ungleichbehandlung.
Sollten ich Informationen vergessen haben, die zur Einschätzung der Sachlage wichtig sind, so liefere ich diese gerne umgehend nach.
Ich freue mich eure Meinungen dazu zu lesen!
Viele Dank!
ich bin nunmehr seit einigen Jahren als geringfügig beschäftigte Aushilfe bei einem großen Wohlfahrtsverband beschäftigt. Mein Arbeitsvertrag sieht keinen regelmäßigen Einsatz sondern einen "Einsatz auf Abruf" vor. Die durchschnittliche, wöchentliche Arbeitszeit ist mit 5 Stunden in meinem Arbeitsvertrag veranschlagt. (Dies wird bei allen Aushilfen pauschal so im Arbeitsvertrag vereinbart) Schon dies stößt mit etwas übel auf, da die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit wohl effektiv bei etwa 15 - 16 Stunden liegt.
Bei den dort Voll- und Teilzeit beschäftigten Mitarbeiter findet der TVöD-VKA Anwendung. Sie bekommen bei einem Einsatz an Samstagen (ab einer gewissen Uhrzeit), Sonntags, Nachts und an Feiertagen entsprechende Zuschläge. Die dort eingesetzten Aushilfen bekommen diese Zuschläge nicht. In den Verträgen der Aushilfen wird auf den TVöD kein Bezug genommen und Zuschläge werden darin nicht erwähnt.
Da ich bereits bei diversen anderen Themen und in anderen Zusammenhängen gelesen habe, dass eine Ungleichbehandlung zwischen Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig beschäftigten Mitarbeitern nicht rechtens ist, frage ich mich ob das oben genannte Vorgehen des AG so einwandfrei und rechtlich in Ordnung ist. Ich zumindest sehe darin eine deutliche Ungleichbehandlung.
Sollten ich Informationen vergessen haben, die zur Einschätzung der Sachlage wichtig sind, so liefere ich diese gerne umgehend nach.

Ich freue mich eure Meinungen dazu zu lesen!
Viele Dank!
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