Guten Abend allerseits,
folgender Fall:
Nehmen wir an, es soll eine Dienstbesprechung stattfinden mit Telefonschalte nach England, auf der wichtige Dinge über den zukünftigen Arbeitsablauf verhandelt werden. Anwesend sind das Management des Betriebes, die Betriebsleiter und der Supervisor, dessen Bereich von den möglichen Änderungen betroffen ist.
Das Gespräch wird durch die Zuschaltung des Londoner Mutterkonzerns (also quasi die Chefs der Chefs) auf Englisch geführt werden. Hat der Supervisor Anrecht auf einen Übersetzer?
Hab leider bei der Recherche im Netz keinen vergleichbaren Fall gefunden und bin dankbar für jeden Hinweis!
Beste Grüße
Jan
folgender Fall:
Nehmen wir an, es soll eine Dienstbesprechung stattfinden mit Telefonschalte nach England, auf der wichtige Dinge über den zukünftigen Arbeitsablauf verhandelt werden. Anwesend sind das Management des Betriebes, die Betriebsleiter und der Supervisor, dessen Bereich von den möglichen Änderungen betroffen ist.
Das Gespräch wird durch die Zuschaltung des Londoner Mutterkonzerns (also quasi die Chefs der Chefs) auf Englisch geführt werden. Hat der Supervisor Anrecht auf einen Übersetzer?
Hab leider bei der Recherche im Netz keinen vergleichbaren Fall gefunden und bin dankbar für jeden Hinweis!
Beste Grüße
Jan
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