Zitat von Betsy
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Es geht auch und v.a. darum, dass der Staat - anders als private Arbeitgeber - an das Gleichheitsgebot gebunden ist, also z.B. nicht aufgrund verwandt- oder freundschaftlicher Beziehungen einstellen darf. Ähnelt etwas dem Ausschreibungs- und Vergabeprinzip bei öffentlichen Aufträgen.
E.D.
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