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Zulässige Einschränkung bei Stellenausschreibung

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  • Betsy
    antwortet
    AW: Zulässige Einschränkung bei Stellenausschreibung

    Zitat von ghost2511 Beitrag anzeigen
    Ich habe einen Stellenausschreibung der Stadt Berlin gelesen:

    Darin enthalten ist folgende Passage:

    "Für die Stellenbesetzung kommen nur Personen in Frage, die in den vergangenen drei Jahren in keinem befristeten oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnis beim Land Berlin oder bei der Bundesagentur für Arbeit in einem Job-Center gestanden haben."

    Jetzt frage ich mich, ob das rechtens ist? Ist es zulässig, dass ein öffentlicher Arbeitgeber einen Bewerber ausschließen darf wegen Vorbeschäftigung bei einem Dritten, hier der Bundesagentur für Arbeit? Die Jobcenter sind ja auch nie selber Arbeitgeber.

    Laut der Rechtsprechung gilt die Vorbeschäftigung bei Befristungen doch nur für den gleichen Arbeitgeber oder?

    Hier der Link:

    Stellenausschreibungen des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Berlin.de

    Nun, vermutlich soll nur ein befristeter Vertrag angeboten werden.
    Und das geht (eigentlich) nur, wenn zuvor noch kein Vertrag bestanden hat.

    Zu "gleicher Arbeitgeber" können alle möglichen Gesellschaften eines Konzerns oder einer Behörde gehören. Das kommt ein wenig drauf an, wie die rechtlich zusammenhängen.


    Für die Insider:
    Ich war erst kürzlich bei einem Vortrag von 5 teueren Superanwälten, die trotz jüngster Rechtsprechung zur Befristung / Wiedereinstellung.... dringend dazu rieten, es so zu machen wie früher. Die Untergerichte scheinen die BAG-Rechtsprechung zu unterlaufen, das könnte ggf. bald wieder kippen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • ghost2511
    hat ein Thema erstellt Zulässige Einschränkung bei Stellenausschreibung.

    Zulässige Einschränkung bei Stellenausschreibung

    Ich habe einen Stellenausschreibung der Stadt Berlin gelesen:

    Darin enthalten ist folgende Passage:

    "Für die Stellenbesetzung kommen nur Personen in Frage, die in den vergangenen drei Jahren in keinem befristeten oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnis beim Land Berlin oder bei der Bundesagentur für Arbeit in einem Job-Center gestanden haben."

    Jetzt frage ich mich, ob das rechtens ist? Ist es zulässig, dass ein öffentlicher Arbeitgeber einen Bewerber ausschließen darf wegen Vorbeschäftigung bei einem Dritten, hier der Bundesagentur für Arbeit? Die Jobcenter sind ja auch nie selber Arbeitgeber.

    Laut der Rechtsprechung gilt die Vorbeschäftigung bei Befristungen doch nur für den gleichen Arbeitgeber oder?

    Hier der Link:

    Stellenausschreibungen des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Berlin.de

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