Zitat von ghost2511
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Nun, vermutlich soll nur ein befristeter Vertrag angeboten werden.
Und das geht (eigentlich) nur, wenn zuvor noch kein Vertrag bestanden hat.
Zu "gleicher Arbeitgeber" können alle möglichen Gesellschaften eines Konzerns oder einer Behörde gehören. Das kommt ein wenig drauf an, wie die rechtlich zusammenhängen.
Für die Insider:
Ich war erst kürzlich bei einem Vortrag von 5 teueren Superanwälten, die trotz jüngster Rechtsprechung zur Befristung / Wiedereinstellung.... dringend dazu rieten, es so zu machen wie früher. Die Untergerichte scheinen die BAG-Rechtsprechung zu unterlaufen, das könnte ggf. bald wieder kippen.
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