AW: Zulässige Einschränkung bei Stellenausschreibung
In der vorliegenden Ausschreibung geht es aber um eine sachgrundlose Befristung. Also spielt ein Sachgrund hin oder her keine Rolle für den Ausschluss wegen Vorbeschäftigung.
Hier werden ehemalige Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich von der Stadt Berlin bei der Ausschreibung ausgeschlossen obwohl unterschiedliche Arbeitgeber vorliegen und somit keine Vorbeschäftigung bei der Stadt Berlin. Verstösst das nicht irgendwo gegen das Grundgesetz?
In der vorliegenden Ausschreibung geht es aber um eine sachgrundlose Befristung. Also spielt ein Sachgrund hin oder her keine Rolle für den Ausschluss wegen Vorbeschäftigung.
Hier werden ehemalige Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich von der Stadt Berlin bei der Ausschreibung ausgeschlossen obwohl unterschiedliche Arbeitgeber vorliegen und somit keine Vorbeschäftigung bei der Stadt Berlin. Verstösst das nicht irgendwo gegen das Grundgesetz?
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