Ich habe einen Stellenausschreibung der Stadt Berlin gelesen:
Darin enthalten ist folgende Passage:
"Für die Stellenbesetzung kommen nur Personen in Frage, die in den vergangenen drei Jahren in keinem befristeten oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnis beim Land Berlin oder bei der Bundesagentur für Arbeit in einem Job-Center gestanden haben."
Jetzt frage ich mich, ob das rechtens ist? Ist es zulässig, dass ein öffentlicher Arbeitgeber einen Bewerber ausschließen darf wegen Vorbeschäftigung bei einem Dritten, hier der Bundesagentur für Arbeit? Die Jobcenter sind ja auch nie selber Arbeitgeber.
Laut der Rechtsprechung gilt die Vorbeschäftigung bei Befristungen doch nur für den gleichen Arbeitgeber oder?
Hier der Link:
Stellenausschreibungen des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Berlin.de
Darin enthalten ist folgende Passage:
"Für die Stellenbesetzung kommen nur Personen in Frage, die in den vergangenen drei Jahren in keinem befristeten oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnis beim Land Berlin oder bei der Bundesagentur für Arbeit in einem Job-Center gestanden haben."
Jetzt frage ich mich, ob das rechtens ist? Ist es zulässig, dass ein öffentlicher Arbeitgeber einen Bewerber ausschließen darf wegen Vorbeschäftigung bei einem Dritten, hier der Bundesagentur für Arbeit? Die Jobcenter sind ja auch nie selber Arbeitgeber.
Laut der Rechtsprechung gilt die Vorbeschäftigung bei Befristungen doch nur für den gleichen Arbeitgeber oder?
Hier der Link:
Stellenausschreibungen des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Berlin.de
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