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Prämienzahlung und Unternehmenswechsel

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  • Prämienzahlung und Unternehmenswechsel

    folgendene Situation seit 2006 habe ich bei meinem alten Arbeitgeber regelmäßig Jahresprämie erhalten.
    Diese Jahresprämie sollte immer zum Dezember eines Jahres ausgezahlt werden, die tatsächliche Auszahlung fand aber erst immer im Jahr darauf April/Mai statt.
    Hier der Wortlaut als Ergänzung zum Arbeitsvertrag:

    Ankündigung einer Sonderzahlung 2006
    Sehr geehrter Herr x,
    wir freuen uns, Ihnen für dieses Jahr eine besonderen Ansporn geben zu können,
    Wir werden Ihnen dieses Jahr unter folgenden Kriterien die nachstehenden Prämien auszahlen.
    Wenn sie 3100 erreichen bekommmen sie Summe X, meine Zahl war 3120. Die addierte Prämie wird auf Ihr Dezembergehalt addiert.
    Wir hoffen Ihnen hiermit einen zusätzlichen Motivation für das gesamte Jahr geben zu können.
    Das steht drin mehr nicht, es wurde seit 2006 jedes Jahr diese Prämie gezahlt, das mit dem Dezembergehalt ist nie eingetroffen, denn das Geld kam dann immer im darauf folgendenen Jahr im April/Mai.

    Nun habe ich ja das Unternehmen vor dem besagten Dezember gewechselt, aber die Zahl trotzdem erreicht.
    Ich habe meinen alten Arbeitgeber nett per email angeschrieben und folgendes als Antwort bekommen:
    Wenn Du dich auf ein entsprechendes Gewohnheitsrechts berufst, so ist das
    mit Deiner Kündigung vor dem gewohnheitsmäßigen
    Auszahlungstermin(Weihnac hten) verwirkt.
    Ist das so korrekt ?

  • #2
    AW: Prämienzahlung und Unternehmenswechsel

    Diese Schreiben gab es nur einmal?

    Oder jedes Jahr wieder so ein Schreiben?

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    • #3
      AW: Prämienzahlung und Unternehmenswechsel

      Zitat von matthias Beitrag anzeigen
      Diese Schreiben gab es nur einmal?

      Oder jedes Jahr wieder so ein Schreiben?

      das Schreiben gab es nur einmal, dann nie wieder, also 2006 das letzte mal.

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      • #4
        AW: Prämienzahlung und Unternehmenswechsel

        Zitat von Morreira10R Beitrag anzeigen
        folgendene Situation seit 2006 habe ich bei meinem alten Arbeitgeber regelmäßig Jahresprämie erhalten.
        Diese Jahresprämie sollte immer zum Dezember eines Jahres ausgezahlt werden, die tatsächliche Auszahlung fand aber erst immer im Jahr darauf April/Mai statt.
        Hier der Wortlaut als Ergänzung zum Arbeitsvertrag:

        Ankündigung einer Sonderzahlung 2006
        Sehr geehrter Herr x,
        wir freuen uns, Ihnen für dieses Jahr eine besonderen Ansporn geben zu können,
        Wir werden Ihnen dieses Jahr unter folgenden Kriterien die nachstehenden Prämien auszahlen.
        Wenn sie 3100 erreichen bekommmen sie Summe X, meine Zahl war 3120. Die addierte Prämie wird auf Ihr Dezembergehalt addiert.
        Wir hoffen Ihnen hiermit einen zusätzlichen Motivation für das gesamte Jahr geben zu können.
        Das steht drin mehr nicht, es wurde seit 2006 jedes Jahr diese Prämie gezahlt, das mit dem Dezembergehalt ist nie eingetroffen, denn das Geld kam dann immer im darauf folgendenen Jahr im April/Mai.

        Nun habe ich ja das Unternehmen vor dem besagten Dezember gewechselt, aber die Zahl trotzdem erreicht.
        Ich habe meinen alten Arbeitgeber nett per email angeschrieben und folgendes als Antwort bekommen:
        Wenn Du dich auf ein entsprechendes Gewohnheitsrechts berufst, so ist das
        mit Deiner Kündigung vor dem gewohnheitsmäßigen
        Auszahlungstermin(Weihnac hten) verwirkt.
        Ist das so korrekt ?
        Hallo, Morreira
        das klingt für mich nach einer Zielvereinbarung und somit würde ich sagen hast du dein Ziel erreicht und somit steht dir auch die Prämie zu. Vieleicht gibt es aber noch andere Meinungen dazu.
        Gruß FS
        In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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        • #5
          AW: Prämienzahlung und Unternehmenswechsel

          nach den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09 und 1 AZR 689/09, kann eine erfolgsbezogene Vergütung auch dann verlangt werden, wenn der Arbeitnehmer unterjährig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

          Jetzt mal meine frage, diesen Auszug habe ich meinem alten Arbeitgeber geschickt, als Einschreiben, bisher keine Reaktion, kann ich ihm nun eine Zahlungsauffoderung mit einer Frist von 7 Tagen schicken, das er Summe X die Raum steht auf mein Konto überweisen soll ? welche fristen sind hier richtig. Wenn das alles nichts hilft wollte ich zum Anwalt.

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          • #6
            AW: Prämienzahlung und Unternehmenswechsel

            Steht etwas zum Thema "Ausschlussfristen" im Arbeits-, Tarif- oder ggf. Aufhebungsvertrag?
            mfg, Aktivist

            Ich gebe keine Rechtsberatung, sondern äußere nur meine Meinung.

            Franz Beckenbauer:
            "Ja, gut. Es gibt nur eine Möglichkeit: Sieg, Unentschieden oder Niederlage."

            Kommentar


            • #7
              AW: Prämienzahlung und Unternehmenswechsel

              Zitat von Aktivist Beitrag anzeigen
              Steht etwas zum Thema "Ausschlussfristen" im Arbeits-, Tarif- oder ggf. Aufhebungsvertrag?
              2 Monate

              Kommentar


              • #8
                AW: Prämienzahlung und Unternehmenswechsel

                Zu wann genau hast du gekündigt?

                Ansonsten zu der Frage der Friste: Es gibt keine Fristen die zu beachten sind, du musst dem AG auch keine Fristen setzen (z.b. 14 Tage).
                Wenn ist das Geld längst fällig gewesen (beim Ausscheiden, letzte Abrechnung) und steht dir sofort zu.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Prämienzahlung und Unternehmenswechsel

                  [quote=matthias;1160997]Zu wann genau hast du gekündigt?

                  Ansonsten zu der Frage der Friste: Es gibt keine Fristen die zu beachten sind, du musst dem AG auch keine Fristen setzen (z.b. 14 Tage).
                  Wenn ist das Geld längst fällig gewesen (beim Ausscheiden, letzte Abrechnung) und steht dir sofort zu.[/Quote

                  Ich habe zum 15.10.2013 gekündigt bzw seit dem 15.10 arbeite ich bei einem anderen Arbeitgeber.

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                  • #10
                    AW: Prämienzahlung und Unternehmenswechsel

                    Dann musst du auf die Ausschlussfrist von 2 Monaten achten. Hast du auch zum 15.10. dann die letzte Abrechnung bekommen? Dann würde die 2 Monate wohl von dem Datum an laufen.

                    Wobei die Ausschlussfrist auch unwirksam sein kann, wenn sie nur einzelvertraglich vereinbart ist. So kurze Fristen sind nur per Tarifvertrag erlaubt. Dann hättest du 3 Jahre Zeit.

                    Aber ich denke mal sollte eh zeitnah was unternehmen oder es bleiben lassen.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Prämienzahlung und Unternehmenswechsel

                      Zitat von matthias Beitrag anzeigen
                      Dann musst du auf die Ausschlussfrist von 2 Monaten achten. Hast du auch zum 15.10. dann die letzte Abrechnung bekommen? Dann würde die 2 Monate wohl von dem Datum an laufen.

                      Wobei die Ausschlussfrist auch unwirksam sein kann, wenn sie nur einzelvertraglich vereinbart ist. So kurze Fristen sind nur per Tarifvertrag erlaubt. Dann hättest du 3 Jahre Zeit.

                      Aber ich denke mal sollte eh zeitnah was unternehmen oder es bleiben lassen.
                      die letzte Abrechnung habe ich am 06.11.2013 bekommen. Wegen der Zahlungsauffoderung gibt es da Musterschreiben oder ähnliches ? mein alter Arbeitgeber wartet denke ich mal bis was vom Anwalt kommt vorher rührt er sich nicht.

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                      • #12
                        AW: Prämienzahlung und Unternehmenswechsel

                        Wie gesagt man kann sich streiten wg. der Ausschlussfrist. Zeit hast du aber bis min 15.12. . Wie gesagt wenn solltest du vorher was unternehmen.
                        Wenn man klagt hemmt das die Verjährung natürlich.

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Prämienzahlung und Unternehmenswechsel

                          Zitat von matthias Beitrag anzeigen
                          Wie gesagt man kann sich streiten wg. der Ausschlussfrist. Zeit hast du aber bis min 15.12. . Wie gesagt wenn solltest du vorher was unternehmen.
                          Wenn man klagt hemmt das die Verjährung natürlich.

                          ok und bezüglich Musterschreiben Zahlungsauffoderung ?

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Prämienzahlung und Unternehmenswechsel

                            Da gibt es keine Formvorschriften.

                            Schreib einfach: Hiermit fordere ich sie auf, mir die Prämie für 2013 auszuzahlen bla bla. Irgend sowas.

                            Der AG wird das wohl eh direkt in die Ablage werfen :-(

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Prämienzahlung und Unternehmenswechsel

                              Zitat von Morreira10R Beitrag anzeigen
                              ... Arbeitgeber wartet denke ich mal bis was vom Anwalt kommt vorher rührt er sich nicht.
                              Hallo,

                              wieso willst du dann jetzt noch selbst etwas unternehmen? Bist du rechtsschutzversichert? Dann lass es doch gleich den Anwalt machen. Immerhin hattest du es ja schon ein mal im Guten versucht ...

                              Gruß,
                              werner
                              Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
                              Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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