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Schwanger in die Transfergesellschaft

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  • Schwanger in die Transfergesellschaft

    Liebe Forenmitglieder,

    Ich hoffe auf Ihre Unterstützung bei folgenden Fragen.

    Sachverhalt:
    Meine Tochter hat Mitte des Jahres bei ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit Zahlung einer Abfindung unterschrieben.

    Dieser beinhaltet eine Beschäftigung bis Jahresende und ab 1.1.2014 den Übergang in eine Transfergesellschaft für 10 Monate.

    Nach Unterschrift unter dem Vertrag ist sie schwanger geworden. Der Mutterschutz beginnt Mitte Februar.

    Folgende Fragen können bisher weder vom Betriebsrat nach von der Transfergesellschaft beantwortet werden.

    1) Laut Transfergesellschaft muss meine Tochter zum 1.1.14 arbeitsfähig sein, um in die Transfergesellschaft eintreten zu können, andernfalls ist ein Wechsel in die Transfergesellschaft ausgeschlossen. Was passiert aber, wenn Sie z.B. dann im Krankenhaus liegt?

    2) Wer zahlt das Mutterschaftsgeld und wie wird es berechnet?

    3) Was passiert während des Bezuges von Elterngeld mit der Transfergesellschaft?

    Alle Ansprechpartner eiern irgendwie rum aber es muss doch solche Fälle schon einmal gegeben haben.

    Ich hoffe hier kann jemand helfen.

    Kappi04

  • #2
    AW: Schwanger in die Transfergesellschaft

    Hat sie denn den Vertrag mit der Transfergesellschaft schon und auch beidseitig unterschrieben?

    Gibt es da besondere Regelungen oder ist das ein "normaler" Arbeitsvertrag?

    Wenn die Gesellschaft behauptet sie müsste am 1.1. arbeitsfähig sein, muss die Gesellschaft das auch begründen? Tut sie das? Wie?

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    • #3
      AW: Schwanger in die Transfergesellschaft

      Zitat von matthias Beitrag anzeigen
      Hat sie denn den Vertrag mit der Transfergesellschaft schon und auch beidseitig unterschrieben?

      Gibt es da besondere Regelungen oder ist das ein "normaler" Arbeitsvertrag?

      Wenn die Gesellschaft behauptet sie müsste am 1.1. arbeitsfähig sein, muss die Gesellschaft das auch begründen? Tut sie das? Wie?
      Ja, der Vertrag ist von der Firma, der Transfergesellschaft und meiner Tochter unterschrieben.

      Zu dem Vertrag gehört ein Zusatzblatt bezüglich des Kurzarbeitertransfergeld welches von meiner Tochter unterschrieben werden musste. Darin heißt es u.a.:
      Mir ist bekannt, dass ich am 1.1.13 arbeitsfähig sein muss, um in die Transfergesellschaft einzutreten.

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      • #4
        AW: Schwanger in die Transfergesellschaft

        Mir ist bekannt, dass ich am 1.1.13 arbeitsfähig sein muss, um in die Transfergesellschaft einzutreten.
        Gegenfrage - was passiert, wenn man am 1.1.13 (das ist übrigens schon ne Weile her) gerade arbeitsunfähig erkrankt ist? Kann ja immer mal passieren...

        Kommentar


        • #5
          AW: Schwanger in die Transfergesellschaft

          Zitat von filter Beitrag anzeigen
          Gegenfrage - was passiert, wenn man am 1.1.13 (das ist übrigens schon ne Weile her) gerade arbeitsunfähig erkrankt ist? Kann ja immer mal passieren...
          Sorry, ist natürlich der 1.1.14!
          Und ja, genau das ist unser Problem, dass kann bisher keiner sagen und steht auch nicht im Vertrag. Ich nehme an, das das irgendwie mit dem Arbeitsamt und deren Leistungen zu tun hat.

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          • #6
            AW: Schwanger in die Transfergesellschaft

            Prinzipiell ist das Mist, ohne vorherige Klärung so eine Passage zu unterschreiben. Es muss doch irgend jemand wissen, wozu diese Passage notwendig sein soll.

            Zum Mutterschaftsgeld/Elterngeld und wie sich das berechnet müsste eigentlich die Arbeitsagentur Auskunft geben können. Die hängen bei Transfergesellschaften und Transfer-KUG immer mit drin im Reigen. Nicht selten schickt die AA bei den in den betroffenen Betrieb statt findenden Informationsveranstalltun gen direkt Sachbearbeiter mit dazu.

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            • #7
              AW: Schwanger in die Transfergesellschaft

              Möglicherweise sollen hier auch Fälle ausgeschlossen werden, dass jemand z.b. schon in Rente ist oder eine Erwerbsunfähigkeistrente bezieht oder ähnlich Fälle. Wissen tu ichs aber nicht.

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              • #8
                AW: Schwanger in die Transfergesellschaft

                Zitat von Kappi04 Beitrag anzeigen
                Ja, der Vertrag ist von der Firma, der Transfergesellschaft und meiner Tochter unterschrieben.

                Zu dem Vertrag gehört ein Zusatzblatt bezüglich des Kurzarbeitertransfergeld welches von meiner Tochter unterschrieben werden musste. Darin heißt es u.a.:
                Mir ist bekannt, dass ich am 1.1.13 arbeitsfähig sein muss, um in die Transfergesellschaft einzutreten.
                Sollte deine Frage nur die bestehende Schwangerschaft betreffen, so ist Frau auch schwanger noch arbeitsfähig bis zur Entbindung. dann beginnt der Zwangsurlaub Mutterschutz.

                Zu klären wäre nur, ob ein Beschäftigungsverbot oder der Mutterschutz eine Arbeitsunfähigkeit ist; das könnte von den zu erwartenden Aufgabe abhängen.

                Rübe

                P.S. herzlichen Glückwunsch zum hoffentlich baldigen Nachwuchs

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