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Chef bezahlt keine überstunden,kein Nachtzuschlag,kein Feiertagszuschlag

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  • Chef bezahlt keine überstunden,kein Nachtzuschlag,kein Feiertagszuschlag

    Hallo Forum

    Ich bin seit 3 Monate in eine Firma auf festlohn unbefristeten Arbeitsvertrag aber die ersten 6 Monate auf probezeit.

    Ich bekomme immer den gleichen Betrag ausgezahlt obwohl ich auch überstunden mache in Feiertagen und manchmal auch nachts arbeite.

    Neulich habe ich die 3 Lohnabrechnung bekommen aber schon wieder keine Spur von solche zuschlägen.

    Wie sollte ich mich überhaupt in diese Situation verhalten?

    Danke im voraus

    osi

  • #2
    AW: Chef bezahlt keine überstunden,kein Nachtzuschlag,kein Feiertagszuschlag

    Steht denn im Vertrag was zu Überstunden?
    Gibt es eine Gleitzeitkonto?

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    • #3
      AW: Chef bezahlt keine überstunden,kein Nachtzuschlag,kein Feiertagszuschlag

      Also ich denke nicht das da ein gleitzeitkonto entsteht,sonst würde viele freie tage nehmen.Auf dem Arbeitsvertrag steht dass ich mehrarbeit leisten muss und die überstunden werden mit dem Arbeitgeber geregelt,aber leider haben wir bisher nie über überstunden geredet weil ich bisher überzeugt war das die überstünden entwieder man bezahlt die oder halt abfeiern,aber momentan ich habe keine von beiden.

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      • #4
        AW: Chef bezahlt keine überstunden,kein Nachtzuschlag,kein Feiertagszuschlag

        Wer vielleicht gut wenn du mal schreibst was wortwörtlich im Vertrag steht.

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        • #5
          AW: Chef bezahlt keine überstunden,kein Nachtzuschlag,kein Feiertagszuschlag

          § 2 Arbeitsbedingungen

          Der arbeitnehmer vepflichtet sich alle übertragenden Arbeiten ordnungsgemäss und pünktlich unter befolung der anweisungen des arbeitgebers und seiner beauftragten auszuführen,erforderliche mehrarbeit zu leisten,alle werte des betriebes schonend und pfleglich zu behandeln und allen schaden nach besten kräften vom betrieb abzuwehren.

          § 2 arbeitszeiten

          Die regelmässige wöchentliche arbeitszeit beträgt .... std .Beginn und ende der täglichen arbeitszeit richten sich nach den betrieblichen bedürfnissen

          Die arbeitszeit soll im durchschnitt nicht mehr als ...stunden (Monat) betragen.

          Überstunden werden nach absprache mit dem arbeitgeber geregelt.

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          • #6
            AW: Chef bezahlt keine überstunden,kein Nachtzuschlag,kein Feiertagszuschlag

            Na ja eine Verpflichtung Überstunden überhaupt zu machen, kann man in meinen Augen hier auch kaum endecken und wenn ist die Vereinbarung unklar und damit nichtig.
            Allerdings ergibt sich aus der Vereinbarung auch nicht, dass man die ÜS nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen bekommt.

            Die Frage war ja, wie man sich verhalten soll.

            Ist halt in der Probezeit alles schwierig. Ich würde zumindest versuchen, dass ich alle geleisteten Stunden später auch mal nachweisen kann, wenn man diese z.b. mal nachfordern sollte.

            Hast du eine Dienst oder Einsatzplan aus dem sich die Stunden ergeben?
            Wenn du keinerlei Nachweis über die geleisteten Stunden hast, bist du halt mal im Zweifel vor Gericht blöd dran. :-(

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            • #7
              AW: Chef bezahlt keine überstunden,kein Nachtzuschlag,kein Feiertagszuschlag

              Du solltest als ersten Schritt unbedingt anfangen, alle Überstunden zu dokumentieren! Wurde die Stunden, die Mehrarbeit angewiesen, von wem, was wurde genau gemacht.
              Der AN ist bei Überstunden/Mehrarbeit in der Beweisspflicht und muss jede einzelne Stunde nachweisen können.

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              • #8
                AW: Chef bezahlt keine überstunden,kein Nachtzuschlag,kein Feiertagszuschlag

                Die geleisteten stunden die habe ich für mich selbst aufgeschrieben aber ansonsten werden die Stunden vom Arbeitgeber von der Zeiterfassung Stempeluhr abgeschrieben,und ich weiss nicht ob all geleistete stunden irgendwo auch gespeichert sind oder die werden halt gelöscht.

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                • #9
                  AW: Chef bezahlt keine überstunden,kein Nachtzuschlag,kein Feiertagszuschlag

                  Naja, wenn es hart auf hart kommt, dann reicht die bloße Übersicht der Stunden nicht aus.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Chef bezahlt keine überstunden,kein Nachtzuschlag,kein Feiertagszuschlag

                    Zitat von filter Beitrag anzeigen
                    Naja, wenn es hart auf hart kommt, dann reicht die bloße Übersicht der Stunden nicht aus.
                    Hallo, filter
                    ist der AG nicht verpflichtet die Arbeitszeitnachweise zwei Jahre lang aufzubewahren?
                    Gruß FS
                    In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Chef bezahlt keine überstunden,kein Nachtzuschlag,kein Feiertagszuschlag

                      Wenn es ein Zeiterfassungssystem gibt, kannst Du Deinen AG ruhigen Gewissens um die entsprechenden Übersichten bitten.
                      mfg, Aktivist

                      Ich gebe keine Rechtsberatung, sondern äußere nur meine Meinung.

                      Franz Beckenbauer:
                      "Ja, gut. Es gibt nur eine Möglichkeit: Sieg, Unentschieden oder Niederlage."

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Chef bezahlt keine überstunden,kein Nachtzuschlag,kein Feiertagszuschlag

                        Naja mal sehen was zunächst kommt,die 6 Monate Probezeit werden bald ablaufen und laut Arbeitsvertrag stehts das 14 tage vor ablauf der Probezeit wird über die weiterbeschäftigung diskutiert und genau 14 Tage werden es am Mittwoch 21.10 sein.

                        Heisst es dass genau in dem Tag über die weiterbeschäftigung gesprochen wird oder es kann auch später geschehen,also die Probezeit endet am 06.11.2013

                        Was passiert wenn der Arbeitgeber mir nichts mitteilt?

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Chef bezahlt keine überstunden,kein Nachtzuschlag,kein Feiertagszuschlag

                          das interessante ist ja , wann sechs monate betriebszugehörigkeit um sind (fällt jetzt bei dir mit dem ende der probezeit zusammen),
                          dann gilt das kündigungsschutzgesetz vollumfänglich

                          also bis zum letzten tag der sechsmonatsfrist kann der AG noch ohne angabe von gründen kündigen

                          rührt er sich nicht mehr bis zum ablauf, bist du auf der sicheren seite (sofern kein kleinbetrieb)

                          dann könnte man das thema überstunden/mehrarbeit schon etwas angstfreier ansprechen

                          "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

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                          • #14
                            AW: Chef bezahlt keine überstunden,kein Nachtzuschlag,kein Feiertagszuschlag

                            Also es handelt sich um einen kleinbetrieb mit nicht mehr also 6 Mitarbeiter und so wie es aussieht was mich betrifft zeigt der AG keine unzufriedenheit aber man kann es nie wissen was der AG alles vor hat...

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Chef bezahlt keine überstunden,kein Nachtzuschlag,kein Feiertagszuschlag

                              na ja,
                              bei weniger als 10 vollzeitarbeitnehmern hat man nie richtigen kündigungsschutz

                              von daher ist eigentlich wurscht, wann du das thema ansprichst, ob vor oder nach der probezeit...........

                              "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

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