Hallo Forenmitglieder,
ich würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Wenn in einem Arbeitsvertrag steht:
"Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf automatisch am 30.04.2014. Eine Kündigung ist für beide Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen maßgebend."
Welche Bedeutung hat der zweite Satz? Kann dieser "befristete" Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist "ordentlich" gekündigt werden?
Mit den besten Grüßen
AH
ich würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Wenn in einem Arbeitsvertrag steht:
"Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf automatisch am 30.04.2014. Eine Kündigung ist für beide Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen maßgebend."
Welche Bedeutung hat der zweite Satz? Kann dieser "befristete" Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist "ordentlich" gekündigt werden?
Mit den besten Grüßen
AH
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