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Kündigungsfrist eines befristeten Arbeitsvertrages

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  • Kündigungsfrist eines befristeten Arbeitsvertrages

    Hallo Forenmitglieder,

    ich würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Wenn in einem Arbeitsvertrag steht:

    "Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf automatisch am 30.04.2014. Eine Kündigung ist für beide Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen maßgebend."

    Welche Bedeutung hat der zweite Satz? Kann dieser "befristete" Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist "ordentlich" gekündigt werden?

    Mit den besten Grüßen

    AH

  • #2
    AW: Kündigungsfrist eines befristeten Arbeitsvertrages

    Zitat von heinz.und.hilde Beitrag anzeigen
    Hallo Forenmitglieder,

    ich würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Wenn in einem Arbeitsvertrag steht:

    "Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf automatisch am 30.04.2014. Eine Kündigung ist für beide Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen maßgebend."

    Welche Bedeutung hat der zweite Satz? Kann dieser "befristete" Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist "ordentlich" gekündigt werden?

    Mit den besten Grüßen

    AH
    Hallo, AH
    Schau mal § 15 Abs.3 TzBfG an.
    KÜ-Fristen § 622 BGB.
    Gruß FS
    In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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    • #3
      AW: Kündigungsfrist eines befristeten Arbeitsvertrages

      Zitat von Fussballsend Beitrag anzeigen
      Hallo, AH
      Schau mal § 15 Abs.3 TzBfG an.
      KÜ-Fristen § 622 BGB.
      Gruß FS

      Hallo, erstmal Danke.
      Mir geht es gar nicht mal so sehr um die Kündigungsfristen. Interessieren würde mich vielmehr, ob der befristete Vertrag auf Grund des zweiten Satzen "ordentlich" gekündigt werden kann. Denn bei befristeten Verträgen ist normalerweise nur eine "außerordentliche" Kündigung zulässig.

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      • #4
        AW: Kündigungsfrist eines befristeten Arbeitsvertrages

        Zitat von heinz.und.hilde Beitrag anzeigen
        Hallo, erstmal Danke.
        Mir geht es gar nicht mal so sehr um die Kündigungsfristen. Interessieren würde mich vielmehr, ob der befristete Vertrag auf Grund des zweiten Satzen "ordentlich" gekündigt werden kann. Denn bei befristeten Verträgen ist normalerweise nur eine "außerordentliche" Kündigung zulässig.
        siehe hier:
        §15:
        (3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
        Gruß FS
        In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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        • #5
          AW: Kündigungsfrist eines befristeten Arbeitsvertrages

          Interessieren würde mich vielmehr, ob der befristete Vertrag auf Grund des zweiten Satzen "ordentlich" gekündigt werden kann.
          Nach meinem Verständnis ja.

          Denn bei befristeten Verträgen ist normalerweise nur eine "außerordentliche" Kündigung zulässig.
          Das TzBfG besagt nur, dass eine ordentliche Kündigung nicht möglich ist, wenn diese Option im befr. Vertrag nicht vereinbart ist. In der Praxis werden mindestens 90% der befristeten Arbeitsverträge ordentlich kündbar sein, weil es eben vertraglich vereinbart ist. Insofern hat sich das "normalerweise" ehe in "große Ausnahme" verkehrt.

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          • #6
            AW: Kündigungsfrist eines befristeten Arbeitsvertrages

            Zitat von Fussballsend Beitrag anzeigen
            siehe hier:
            §15:
            (3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
            Gruß FS
            ... und genau das ist es, was ich gerne wissen möchte ... ist der zweite Satz eine einzelvertraglich vereinbarte Regelung, die eine ordentliche Kündigung möglich macht?

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            • #7
              AW: Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages

              Zitat von heinz.und.hilde Beitrag anzeigen
              "Eine Kündigung ist für beide Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen maßgebend."

              Welche Bedeutung hat der zweite Satz?
              Eigentlich - im sprachlichen Sinne - keine.
              Wahrscheinlich wollte der Arbeitgeber schreiben "möglich" statt "maßgebend".

              Da aber bei Verträgen ein Text so auszulegen ist wie er gemeint ist, folgt aus dem Fehler juristisch nichts weiter.

              E.D.

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