Hallo,
ich habe hier schon mal was zum Thema Minusstunden geschrieben. Thema "ca. 300 Minusstunden...".
Jetzt ist mir noch was aufgefallen.
In meinem Vertrag stehen 14 Urlaubstage.
Aber gesetzlicher Urlaubsanspruch sind wesentlich mehr.
Zitat:
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der bezahlte Erholungsurlaub mindestens 24 Werktage pro Kalenderjahr (6-Tage-Woche). Ist mit dem Arbeitnehmer eine 5-Tage-Woche vereinbart, beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch umgerechnet zwanzig Arbeitstage .... Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch ist zwingend und darf vertraglich nicht unterschritten werden.
Dies gilt ja auch für Teilzeitangestellte. Selbst bei einer 5-Tage-Woche (ist im AV nicht eindeutig geklärt) waren es doch wenigstens 20 Urlaubstage.
Nun meine Frage!
Ist mein Vertrag damit Gesetzeswidrig bzw. nichtig??
Gruß und danke!
ich habe hier schon mal was zum Thema Minusstunden geschrieben. Thema "ca. 300 Minusstunden...".
Jetzt ist mir noch was aufgefallen.
In meinem Vertrag stehen 14 Urlaubstage.
Aber gesetzlicher Urlaubsanspruch sind wesentlich mehr.
Zitat:
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der bezahlte Erholungsurlaub mindestens 24 Werktage pro Kalenderjahr (6-Tage-Woche). Ist mit dem Arbeitnehmer eine 5-Tage-Woche vereinbart, beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch umgerechnet zwanzig Arbeitstage .... Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch ist zwingend und darf vertraglich nicht unterschritten werden.
Dies gilt ja auch für Teilzeitangestellte. Selbst bei einer 5-Tage-Woche (ist im AV nicht eindeutig geklärt) waren es doch wenigstens 20 Urlaubstage.
Nun meine Frage!
Ist mein Vertrag damit Gesetzeswidrig bzw. nichtig??
Gruß und danke!
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