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Vollzeit nach Elternzeit (in Elternzeit Teilzeit)

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  • Vollzeit nach Elternzeit (in Elternzeit Teilzeit)

    Hallo,


    Ich habe am 11.12.2012 meinen Sohn bekommen.


    Zuvor habe ich mündlich mit meinem Chef vereinbart bis einschl. Mai komplett zu Hause zu bleiben. Ab Juni sollen sie Stunden von 40 auf 20 reduziert werden. Es war allerdings vereinbart, dass ich nach dem ersten Geburtstag meines Sohnes wieder Vollzeit arbeiten komme. Die vereinbarte schriftliche bestätigung habe ich nie erhalten!

    Jetzt habe ich einen 20Std-Vertrag ab 01.06.13 bekommen, jedoch ohne die Befristung. Der Chef weiß jetzt angeblich nichts mehr von unserer Vereinbarung.

    Habe ich trotzdem das recht, nach dem Jahr Elternzeit (1/2 Jahr davon in Teilzeit) meine Vollzeitstelle zurück zu erhalten?

    Ich hoffe eine hilfreiche Antwort zu bekommen, da ich dringend auf das Geld der Vollzeitstelle angewiesen bin!

    LG Lilly

  • #2
    AW: Vollzeit nach Elternzeit (in Elternzeit Teilzeit)

    § 145 BGB
    Bindung an den Antrag

    Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.

    du hast beantragt, auf 20 Std zu reduzieren und das ganze auf 1 jahr zu befristen

    der AG hat den antrag angenommen

    nun ändert er den antrag ab, es soll nur eine reduzierung stattfinden ohne befristung

    § 150 BGB
    Verspätete und abändernde Annahme

    (2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.

    d.h. du könntest nun diesen neuen antrag annehmen oder nicht

    wenn nicht, bist du weiterzubeschäftigen wie vor deiner elternzeit


    BAG, Urteil vom 12. September 2006 - 9 AZR 686/05 § 8 Abs. 1 TzBfG

    1. Verlangt ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Zustimmung zu einer befristeten Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, so liegt kein Antrag im Sinne des § 8 Abs. 1, 2 TzBfG vor.


    2. Der Arbeitgeber kann frei entscheiden, ob er den Antrag auf Änderung des Arbeitsvertrags annimmt oder ablehnt. Lehnt er ihn nicht frist- und formgerecht ab, so tritt die Zustimmungsfiktion des § 8 Abs. 5 Satz 2 TzBfG nicht ein.


    3. Ohne weitere konkrete Anhaltspunkte ist der Antrag regelmäßig nicht entgegen seinem Wortlaut dahingehend auszulegen, dass der Arbeitnehmer auch eine unbefristete Verringerung der Arbeitszeit begehrt.
    (Leitsätze der Bearbeiterin)
    Teilzeitarbeit - Antrag auf befristete Verringerung | Arbeit und Arbeitsrecht

    "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

    Kommentar


    • #3
      AW: Vollzeit nach Elternzeit (in Elternzeit Teilzeit)

      Zitat von lilly2709 Beitrag anzeigen
      Hallo,


      Ich habe am 11.12.2012 meinen Sohn bekommen.


      Zuvor habe ich mündlich mit meinem Chef vereinbart bis einschl. Mai komplett zu Hause zu bleiben. Ab Juni sollen sie Stunden von 40 auf 20 reduziert werden. Es war allerdings vereinbart, dass ich nach dem ersten Geburtstag meines Sohnes wieder Vollzeit arbeiten komme. Die vereinbarte schriftliche bestätigung habe ich nie erhalten!

      Jetzt habe ich einen 20Std-Vertrag ab 01.06.13 bekommen, jedoch ohne die Befristung. Der Chef weiß jetzt angeblich nichts mehr von unserer Vereinbarung.

      Habe ich trotzdem das recht, nach dem Jahr Elternzeit (1/2 Jahr davon in Teilzeit) meine Vollzeitstelle zurück zu erhalten?

      Ich hoffe eine hilfreiche Antwort zu bekommen, da ich dringend auf das Geld der Vollzeitstelle angewiesen bin!

      LG Lilly
      Hallo,Lily
      1. Über den Antrag auf eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ausgestaltung sollen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen einigen. Der Antrag kann mit der schriftlichen Mitteilung nach Absatz 7 Satz 1 Nr. 5 verbunden werden. Unberührt bleibt das Recht des Arbeitnehmers, sowohl seine vor der Elternzeit bestehende Teilzeitarbeit unverändert während der Elternzeit fortzusetzen, soweit Absatz 4 beachtet ist, als auch nach der Elternzeit zu der Arbeitszeit zurückzukehren, die er vor Beginn der Elternzeit hatte. (§ 15 BErzGG)Gibt es vieleicht einen Zeugen für dieses Gespräch?.
      2. Gruß FS
      In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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      • #4
        AW: Vollzeit nach Elternzeit (in Elternzeit Teilzeit)

        Hallo,
        es gibt zwar eine Kollegin die dabei war, aber Sie ist jetzt meine Schwangerschaftsvertretun g. Ausserdem ist es so, dass ihr Vertrag nur deshalb verlängert wurde. Ihr ist es also sehr recht, wenn ich weniger oder am bestern nicht mehr komme. so hat sie die Chance die Stelle ganz zu übermehen.

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