Hallo Arbeitsrechtler!
In unserem Konzern wird eine Ethikrichtline (als BV über den KBR) eingeführt. Nun möchte der AG eine Online-Schulung hierzu mit anschließender Wissensüberprüfung für alle AN verpflichtend durchführen.
Kann der AG die AN zur Teilnahme an einer Schulung verpflichten? Darf er dieses Wissen dann auch noch in irgend einer Form überprüfen und bewerten? Wenn ja, hat der BR da ein Mitbestimmungsrecht?
Nicht jeder AN kann sich mit diesem Konglomerat aus Denunziantentum und Zwangsmoralvorstellungsve rmittlung zum Zwecke der shareholder value Maximierung identifizieren und fühlt sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.
Welche Möglichkeiten kann ich als AN ausschöpfen, wenn ich das Gefühl habe, durch die BR-Gremien bei der Aushandlung der BV nicht richtig vertreten worden zu sein? Muss ich mich zwangsläufig an ausgehandelte BV's halten?
Mit welchen Konsequenzen könnte eine Weigerung an der Schulungsteilnahme geahndet werden?
Grüße
In unserem Konzern wird eine Ethikrichtline (als BV über den KBR) eingeführt. Nun möchte der AG eine Online-Schulung hierzu mit anschließender Wissensüberprüfung für alle AN verpflichtend durchführen.
Kann der AG die AN zur Teilnahme an einer Schulung verpflichten? Darf er dieses Wissen dann auch noch in irgend einer Form überprüfen und bewerten? Wenn ja, hat der BR da ein Mitbestimmungsrecht?
Nicht jeder AN kann sich mit diesem Konglomerat aus Denunziantentum und Zwangsmoralvorstellungsve rmittlung zum Zwecke der shareholder value Maximierung identifizieren und fühlt sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.
Welche Möglichkeiten kann ich als AN ausschöpfen, wenn ich das Gefühl habe, durch die BR-Gremien bei der Aushandlung der BV nicht richtig vertreten worden zu sein? Muss ich mich zwangsläufig an ausgehandelte BV's halten?
Mit welchen Konsequenzen könnte eine Weigerung an der Schulungsteilnahme geahndet werden?
Grüße
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