Hallo zusammen!
Ich bin ganz verzweifelt auf der Suche nach Antwort für meine Frage. Leider kann mir noch nicht mal mein Chef eine richtige Antwort darauf geben. Also versuche ich es einmal hier.
Seit Sept. letzten Jahres arbeite ich 5 Std./Tag und 5 Tage/Wo. als Bürokraft im Einzelhandel. In meinem neuen Arbeitsvertrag ab 01.01.13 steht, dass er nach EVB (Einzelhandelverband) gehandelt wird. Nun meine Frage, gilt dann der tarifliche Urlaubsanspruch? Bin wirklich dankbar für Antwort! Mein Chef war erst der Meinung, da ich nur halbtags arbeite, bekomme ich auch nur die Hälfte Urlaub. Was natürlich völliger quatsch ist. Danke schonmal!
Ich bin ganz verzweifelt auf der Suche nach Antwort für meine Frage. Leider kann mir noch nicht mal mein Chef eine richtige Antwort darauf geben. Also versuche ich es einmal hier.
Seit Sept. letzten Jahres arbeite ich 5 Std./Tag und 5 Tage/Wo. als Bürokraft im Einzelhandel. In meinem neuen Arbeitsvertrag ab 01.01.13 steht, dass er nach EVB (Einzelhandelverband) gehandelt wird. Nun meine Frage, gilt dann der tarifliche Urlaubsanspruch? Bin wirklich dankbar für Antwort! Mein Chef war erst der Meinung, da ich nur halbtags arbeite, bekomme ich auch nur die Hälfte Urlaub. Was natürlich völliger quatsch ist. Danke schonmal!
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