Hallo und ein frohes neues Jahr alle zusammen,
ich habe ein paar Fragen bezüglich meines 400 €-Jobs.
Dazu ist zu erwähnen, dass ich EU-Rentner (Vollrentner) bin und diesen Job im Mai vergangenen Jahres per Zufall von meiner Fahrdienstleiterin angeboten bekommen habe.
Zunächst war ich als Springer im Behindertenfahrdienst eingesetzt, später, nach Beginn des neuen Schuljahres bekam ich eine feste eigene Tour und einen neuen AV.
Der AV ist grundsätzlich stets auf ein Jahr befristet, feste Verträge gibt es nicht. Es werden etwa 3 Stunden insgesamt pro Tag gearbeitet, wobei aber stets 4 Std. aufgeschrieben werden (zum Zwecke der Fahrzeugpflege). Der Stundenlohn beträgt laut AV 4,50 €.
Im AV wird auch die Urlaubsregelung beschrieben. Darin heißt es „der AN hat Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub nach Maßgabe des BurlG. Dieser beträgt derzeit jährlich bei einer wöchentlichen Verteilung der Arbeitszeit auf 5 Tage je KW 24 Werktage“.
Nun wüsste ich gern, ob der desolate Stundenlohn von 4,50 € gesetzlich legitim ist oder ob der AV dadurch rechtlich unwirksam wird.
Wie verhält es sich mit Urlaubs-/Kranktagen? Laut Fahrdienstleiterin heißt es, der Urlaub wird ausschließlich in den Ferien genommen, da dann nicht gefahren wird. Das klingt aber für mich nach Zwangsurlaub.
Weiter heißt es laut der Fahrdienstleiterin, dass es keine LFZ im Krankheitsfall gibt, ebenso wird der Urlaub nicht bezahlt. Ist das bei 400€-Jobs so üblich und läuft das konform mit obiger Urlaubsregelung im AV?
Wir arbeiten hier mit 5 Fahrern ohne feste Tagesarbeitszeiten max. 88 Std. monatlich.
Für Eure Mühe im Voraus herzlichen Dank.
Gruß Atlan
ich habe ein paar Fragen bezüglich meines 400 €-Jobs.
Dazu ist zu erwähnen, dass ich EU-Rentner (Vollrentner) bin und diesen Job im Mai vergangenen Jahres per Zufall von meiner Fahrdienstleiterin angeboten bekommen habe.
Zunächst war ich als Springer im Behindertenfahrdienst eingesetzt, später, nach Beginn des neuen Schuljahres bekam ich eine feste eigene Tour und einen neuen AV.
Der AV ist grundsätzlich stets auf ein Jahr befristet, feste Verträge gibt es nicht. Es werden etwa 3 Stunden insgesamt pro Tag gearbeitet, wobei aber stets 4 Std. aufgeschrieben werden (zum Zwecke der Fahrzeugpflege). Der Stundenlohn beträgt laut AV 4,50 €.
Im AV wird auch die Urlaubsregelung beschrieben. Darin heißt es „der AN hat Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub nach Maßgabe des BurlG. Dieser beträgt derzeit jährlich bei einer wöchentlichen Verteilung der Arbeitszeit auf 5 Tage je KW 24 Werktage“.
Nun wüsste ich gern, ob der desolate Stundenlohn von 4,50 € gesetzlich legitim ist oder ob der AV dadurch rechtlich unwirksam wird.
Wie verhält es sich mit Urlaubs-/Kranktagen? Laut Fahrdienstleiterin heißt es, der Urlaub wird ausschließlich in den Ferien genommen, da dann nicht gefahren wird. Das klingt aber für mich nach Zwangsurlaub.
Weiter heißt es laut der Fahrdienstleiterin, dass es keine LFZ im Krankheitsfall gibt, ebenso wird der Urlaub nicht bezahlt. Ist das bei 400€-Jobs so üblich und läuft das konform mit obiger Urlaubsregelung im AV?
Wir arbeiten hier mit 5 Fahrern ohne feste Tagesarbeitszeiten max. 88 Std. monatlich.
Für Eure Mühe im Voraus herzlichen Dank.
Gruß Atlan
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