Hallo,
ich habe letzte Woche nach unzähligen Aufforderungen und Fristen ein Arbeitszeugnis meines alten Arbeitgebers erhalten.
http://s14.directupload.net/images/121221/sdgwafvy.jpg
Ich hatte dann irgendwann selber einen Vorlagetext entworfen und an die Gegenseite geschickt.
http://s7.directupload.net/file/d/3111/k9ebzloc_pdf.htm
Die Bewertung schätze ich insgesamt als befriedigend ein oder wie seht ihr das?
Die Erste Bewertung geht noch, müsste in Noten ausgedrückt eine 2 sein.
2. Bewertung 4.
3. Bewertung, keine Ahnung wo man das einstufen könnte.
4. Bewertung schätze ich als 2 ein.
5. Bewertung ist das allerletzte.
Zwischen den Zeilen kann man lesen, dass ich mit Kollegen über diverse negative Sachen der GL kommuniziert habe (Probleme der breiten Kollegenmenge). Auch das mitwirken zur Gründung eines Betriebsrates kann da mit angespielt worden sein.
Habe ich ein Recht darauf, eine detaillierte Aufschlüsselung der Weiterbildungen im Zeugnis stehen zu haben? Das ich in den ersten 3 Monaten an die Firma Geodis überlassen wurde und im Garantiebereich des Herstellers „Asus“ tätig war,wurde komplett weggelassen. Sollte im Zeugnis nicht stehen, wenn ich über einen längeren Zeitraum an ein anderes Unternehmen überlassen wurde?
Immerhin bestehen auch zwei Arbeitsverträge für die ersten 3 Monate und der Zeit danach.
Wenn ich für ein Unternehmen mehrere Monate mehr als 250 Stunden/Monat gearbeitet habe undimmer wieder den Sonderwünschen des Unternehmen nachkam, ich mit einem ungültigen Zeitarbeitstarif (CGZP) betrogen wurde,ständig meinem Geld und meinen Abrechnungen hinterher laufen musste, usw.,habe ich dann nicht wenigstens ein Recht auf eine gute Bewertung in meinem Zeugnis?
Kam der Arbeitgeber mit dem aktuellen Zeugnis seiner Pflicht nach?
Es hat 10 Monate gedauert, bis ich die noch fehlenden Zahlungen von meinem ehemaligen Arbeitgeber erhalten habe.Dafür musste ich aber erst Klagen und Zwangsvollstreckung nach dem Beschluss einleiten.
Ich habe immer wieder mit der Richterin telefoniert, weil ich es unfassbar fand und nicht verstehen kann, dass gegen dieses Unternehmenkeiner etwas unternimmt, da dadurch ja auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträ ge fehlen oder verspätet eingehen.
Die Richterin bestätigte mir, dass es schon zahlreiche Klagen gibt, aber das Gericht darf nicht eigeninitiativ etwas unternehmen.Dafür ist z.B. die zuständige Kammer da.
Ich möchte nun Nachbesserung des Zeugnisses verlangen,da das Zeugnis meiner Meinung nach nur etwas für das Altpapier ist.
Ich frage mich auch, ob als Datum 15.01.2012 rechtens ist, obwohl das Zeugnis erst vor wenigen Tagen erstellt wurde.Ich habe eine Mail der Gegenseite von vor 3 Wochen, da wird mir mitgeteilt, dass ein Zeugnis am kommenden Wochenende erstellt wird.
Über ein Statement und Tipps freue ich mich.
ich habe letzte Woche nach unzähligen Aufforderungen und Fristen ein Arbeitszeugnis meines alten Arbeitgebers erhalten.
http://s14.directupload.net/images/121221/sdgwafvy.jpg
Ich hatte dann irgendwann selber einen Vorlagetext entworfen und an die Gegenseite geschickt.
http://s7.directupload.net/file/d/3111/k9ebzloc_pdf.htm
Die Bewertung schätze ich insgesamt als befriedigend ein oder wie seht ihr das?
Die Erste Bewertung geht noch, müsste in Noten ausgedrückt eine 2 sein.
2. Bewertung 4.
3. Bewertung, keine Ahnung wo man das einstufen könnte.
4. Bewertung schätze ich als 2 ein.
5. Bewertung ist das allerletzte.
Zwischen den Zeilen kann man lesen, dass ich mit Kollegen über diverse negative Sachen der GL kommuniziert habe (Probleme der breiten Kollegenmenge). Auch das mitwirken zur Gründung eines Betriebsrates kann da mit angespielt worden sein.
Habe ich ein Recht darauf, eine detaillierte Aufschlüsselung der Weiterbildungen im Zeugnis stehen zu haben? Das ich in den ersten 3 Monaten an die Firma Geodis überlassen wurde und im Garantiebereich des Herstellers „Asus“ tätig war,wurde komplett weggelassen. Sollte im Zeugnis nicht stehen, wenn ich über einen längeren Zeitraum an ein anderes Unternehmen überlassen wurde?
Immerhin bestehen auch zwei Arbeitsverträge für die ersten 3 Monate und der Zeit danach.
Wenn ich für ein Unternehmen mehrere Monate mehr als 250 Stunden/Monat gearbeitet habe undimmer wieder den Sonderwünschen des Unternehmen nachkam, ich mit einem ungültigen Zeitarbeitstarif (CGZP) betrogen wurde,ständig meinem Geld und meinen Abrechnungen hinterher laufen musste, usw.,habe ich dann nicht wenigstens ein Recht auf eine gute Bewertung in meinem Zeugnis?
Kam der Arbeitgeber mit dem aktuellen Zeugnis seiner Pflicht nach?
Es hat 10 Monate gedauert, bis ich die noch fehlenden Zahlungen von meinem ehemaligen Arbeitgeber erhalten habe.Dafür musste ich aber erst Klagen und Zwangsvollstreckung nach dem Beschluss einleiten.
Ich habe immer wieder mit der Richterin telefoniert, weil ich es unfassbar fand und nicht verstehen kann, dass gegen dieses Unternehmenkeiner etwas unternimmt, da dadurch ja auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträ ge fehlen oder verspätet eingehen.
Die Richterin bestätigte mir, dass es schon zahlreiche Klagen gibt, aber das Gericht darf nicht eigeninitiativ etwas unternehmen.Dafür ist z.B. die zuständige Kammer da.
Ich möchte nun Nachbesserung des Zeugnisses verlangen,da das Zeugnis meiner Meinung nach nur etwas für das Altpapier ist.
Ich frage mich auch, ob als Datum 15.01.2012 rechtens ist, obwohl das Zeugnis erst vor wenigen Tagen erstellt wurde.Ich habe eine Mail der Gegenseite von vor 3 Wochen, da wird mir mitgeteilt, dass ein Zeugnis am kommenden Wochenende erstellt wird.
Über ein Statement und Tipps freue ich mich.
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