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Ausschlussklausel im Vergleich /Abgeltung

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  • Ausschlussklausel im Vergleich /Abgeltung

    Hallo, ich hatte mit meinem ehemaligen Arbeitgeber einen Vergleich durchgeführt.

    Nach langen Vollstreckungsverfahren und Warten habe ich fast alle Forderungen erhalten.

    Auf einer Abrechnung wurden allerdings 300 Euro Netto abgezogen, ohne Begründung.

    Nach vielfacher Aufforderung erhielt ich nun folgende Nachricht:

    Ihre Nachricht vom xxx habe ich erhalten und an xxx weitergeleitet.

    Ziffer 6 des Vergleiches ist mir bekannt. Es geht im vorliegenden Fall aber nicht um den Umfang der Abgeltung, sondern darum, welcher Nettobetrag rechnerisch korrekt bei einem nach dem Vergleich heranzuziehenden Bruttobetrag heraus kommt (nur den können Sie beanspruchen). In diesem Zusammenhang sind selbstverständlich auch Vorschüsse abzuziehen, da diese Bestandteil einer ordnungsgemäßen Abrechnung sind. Ziffer 2 des Vergleiches gibt Ihnen keinen Anspruch auf eine falsche Abrechnung.
    Für mich stellt sich jetzt die Frage, sofern ich wirklich einen Vorschuss bekommen haben soll, ob dies trotz der Abgeltungen im Vergleich noch abgezogen werden darf.
    Ich habe z.B. auch noch unbezahlte Krankentage, welche zwar ausgewießen, aber nicht bezahlt worden sind.

    Beschlussausführung:

    http://s7.directupload.net/images/121202/q6uvx7su.jpg

    http://s7.directupload.net/images/121202/fqpklslt.jpg

  • #2
    AW: Ausschlussklausel im Vergleich /Abgeltung

    Für mich stellt sich jetzt die Frage, sofern ich wirklich einen Vorschuss bekommen haben soll, ob dies trotz der Abgeltungen im Vergleich noch abgezogen werden darf.
    Hast Du denn für die Monate November, Dezember 2011 bzw. Januar 2012 einen Vorschuss erhalten?

    Ich habe z.B. auch noch unbezahlte Krankentage, welche zwar ausgewießen, aber nicht bezahlt worden sind.
    Auch für die im Vergleich relevanten Monate?

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    • #3
      AW: Ausschlussklausel im Vergleich /Abgeltung

      Zitat von filter Beitrag anzeigen
      Hast Du denn für die Monate November, Dezember 2011 bzw. Januar 2012 einen Vorschuss erhalten?



      Auch für die im Vergleich relevanten Monate?
      Nein, nur in den Monaten davor und sind auch bereits abgerechnet. Nein, die Krankentage waren im Monat vor November.

      Kommentar


      • #4
        AW: Ausschlussklausel im Vergleich /Abgeltung

        Nein, nur in den Monaten davor und sind auch bereits abgerechnet.
        Na dann der AG m.E. nicht einfach einen nicht exisierenden Abschlag/Vorschuss abziehen.

        Nein, die Krankentage waren im Monat vor November.
        Und fallen damit der Abgeltungsklausel des Vergleichs zum Opfer.

        Kommentar


        • #5
          AW: Ausschlussklausel im Vergleich /Abgeltung

          Ich möchte kein neues Thema eröffnen, deshalb hier noch eine weitere Frage.

          Ich habe habe folgenden Beschluss erhalten:

          Beschluss

          Kann mir jemand mit anderen Worten erklären was im 2. Absatz im Punkt Gründe steht?

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          • #6
            AW: Ausschlussklausel im Vergleich /Abgeltung

            Zitat von Soldierboyzx10r Beitrag anzeigen
            ... Kann mir jemand mit anderen Worten erklären was im 2. Absatz im Punkt Gründe steht?
            Hallo,

            aufgrund des Wertfestsetzungsbeschluss es berechnen die Rechtsanwälte ihre Gebühren, die sie dir bzw. der Gegenseite in Rechnung stellen. Die Anwälte sind naturgemäß daran interessiert, dass der Streitwert sehr hoch festgesetzt wird.

            Der hier vorliegende Beschluss über 450 Euro macht keinen Anwalt glücklich. Ich hatte letztens eine Anwaltsrechnung gesehen, bei der für einen Streitwert in Höhe von 900 Euro eine Gebühr in Höhe von 217 Euro abgerechnet werden konnte - bei deinem halb so hohen Streitwert fällt die Gebühr entsprechend geringer aus.

            Deshalb bemühen sich die Gerichte, im Festsetzungsbeschluss zu begründen, warum (für die Anwälte) nicht mehr herauszuholen ist. Sonst kann es passieren, dass einer der Anwälte gegen den Festsetzungsbeschluss vorgeht und alleine um den Streitwert nochmals extra gestritten wird.

            Gruß,
            werner
            Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
            Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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            • #7
              AW: Ausschlussklausel im Vergleich /Abgeltung

              Dann habe ich noch Fragen zum Thema Arbeitszeugnis.

              Ich habe bisher keines bekommen, die Gegenseite wurde mehrmals aufgefordert und es wurden auch Fristen gesetzt.

              Gegenseite behaupte zwar schon ein Zeugnis zu erstellen, aber Taten folgten bisher nicht.

              Wenn ich das Arbeitszeugnis jetzt einklage und und dann erhalte ich es plötzlich, bevor es zu einem gerichtlichen Beschluss kommt, wie gehe ich dann vor?

              Kann ich dann die Klage zurückziehen, ohne das mir Kosten entstehen?

              Zum Inhalt des zeugnisses:
              Das Unternehmen behauptet zwar keine Zeitarbeitsfirma zu sein, legt aber Ihren Arbeitsverträgen verschiedene Zeitarbeitstarife zugrunde.

              Als Haupttarif wird genannt: Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PersonalService-Agenturen

              Während meiner Tätigkeit bei dem Unternehmen habe ich als erstes bei der Firma Geodis (Logistik Unternehmen der Franz. Bahn) in einem technischen Center gearbeitet, dann im Außendienst für Geodis, dann im BWI Projekt Herkules (IT Projekt der Bundeswehr) und dann als Außendiensttechniker der Firma IBM (eines der größten IT-Unternehmen der Welt).

              Habe ich anspruch darauf, dass im Arbeitszeugnis festgehalten wird, das ich für diese Kunden tätig war und was ich dort jeweils gemacht habe, oder hat der Arbeitgeber das recht dies zu verschweigen?

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              • #8
                AW: Ausschlussklausel im Vergleich /Abgeltung

                Zitat von Soldierboyzx10r Beitrag anzeigen
                Wenn ich das Arbeitszeugnis jetzt einklage und und dann erhalte ich es plötzlich, bevor es zu einem gerichtlichen Beschluss kommt, wie gehe ich dann vor?

                Kann ich dann die Klage zurückziehen, ohne das mir Kosten entstehen?
                soweit ich weiß, entstehen Kosten erst, wenn man eine Klagerücknahme in oder nach der Verhandlung macht (Gütetermin zählt nicht mit).


                Zitat von Soldierboyzx10r Beitrag anzeigen
                Zum Inhalt des zeugnisses:
                Das Unternehmen behauptet zwar keine Zeitarbeitsfirma zu sein, legt aber Ihren Arbeitsverträgen verschiedene Zeitarbeitstarife zugrunde.

                Als Haupttarif wird genannt: Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PersonalService-Agenturen

                Habe ich anspruch darauf, dass im Arbeitszeugnis festgehalten wird, das ich für diese Kunden tätig war und was ich dort jeweils gemacht habe, oder hat der Arbeitgeber das recht dies zu verschweigen?
                Ich würde sagen, die müssen erwähnen, was du bei Kundenbetrieben gemacht hast, aber ohne deren Namen nennen zu müssen.

                Es handelt sich wohl um eine "PSA", das ist nicht wirklich eine Zeitarbeit... aber irgendwie auch schon.
                Personal-Service-Agentur ? Wikipedia

                Der Tarifvertrag.... von wann ist denn dein Arbeitsvertrag....? und hast Du je einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag bekommen... in dem ein neuer Tarifvertrag erwähnt worden wäre?

                Hast du einen Anwalt? Frag den doch mal danach...
                Gericht erklärt Umstellung auf mehrgliedrigen AMP-CGB-Tarifvertrag mittels Änderungsvertrag für unwirksam » CGZP Tarifunfähigkeit

                .
                bewertet Arbeitgeber auf kununu.de - dann haben andere auch etwas von Euren Erfahrungen.

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                • #9
                  AW: Ausschlussklausel im Vergleich /Abgeltung

                  Was es mit dem Tarifvertrag auf sich hat weiß ich bereits, aber da ich kein Geld (wegen nicht erhaltener Löhne) hatte und auch keine Rechtschutzversicherung, konnte ich den Vertrag und entgangene Leistungen nicht einklagen. Ich weiß (und auch die Richterin bestätigtemir) das es bereits zahlreiche Klagen gibt (die Firma hatte in den letzten 2 Jahren über 1500 Mitarbeiter), aber das Arbeitsgericht kann nicht eigeninitiativ reagieren. Es muss jemand klagen oder das Unternehmen bei der zuständigen Kammer, etc. melden.
                  (das war die Aussage der Richetrin)

                  Ich habe mich auch leider auf einen Vergleich eingelassen. Die Verträge werden auch weiterhin mit dem unzulässigen Tarifvertrag erstellt. Mein Anwalt wird von der Stadt Mannheim bezahlt und das nur für Kündigungsschutzklage und Gehalt.

                  Bin schon lange wieder berufstätig, aber mein Geld will ich deshalb nicht aus dem Fenster werfen und abgesehen davon habe ich meine Ansprüche eh mit dem Vergleich abgegolten.

                  Betriebsrat kam leider immer wieder nicht zustande, da notwendige Unterschriftspflichtige den Rückzieher machten (aus Angst vor was auch immer) oder die Firma schneller verlassen haben, als sie tätig werden konnten.

                  So kann das Unternehmen weiterhin ihre eigenen Gesetze machen und kommt ungestraft davon.


                  Ich habe eben nochmal mit dem Gericht telefoniert.
                  Wenn ich die Klage zurückziehe, können trotzdem Kosten auf mich zukommen (jenach Aufwand), wenn diese unter 5 Euro fallen, werden sie erlassen.

                  Finde ich irgendwie ungerecht. Ich Klage weil der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachkommt, dann holt er Dieser zügig nach und ich bleibe auf den Kosten sitzen.

                  Was wäre wenn ich die Klage dann nicht zurückziehe, obwohl ich nach einreichen der Klage ein Arbeitszeugnis erhalten habe?

                  Kann ja irgendwie nicht sein, das man andere Menschen in jeder hinsicht bis zu dem Punkt einer Klage ausspielt, dann schnell seine Fehler korrigiert und dann ungeschorren davon kommt und der Kläger dafür auch noch mit Kosten belastet wird.

                  Dann habe ich noch eine Frage zum Inhalt.
                  Ich habe mehrere Schulungen (mit Zertifikate) bei der Firma IBM an verschiedenen Standorten gemacht.
                  Habe ich ein Recht darauf, dass diese Schulungsmaßnahmen im Zeugnis eingetragen werden?
                  Zuletzt geändert von Soldierboyzx10r; 12.12.2012, 09:16.

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