Hallo,
Da ich noch Studiere Habe ich mich für einige Nebenjobs Beworben und am Freitag einen Arbeitsvertrag via email erhalten doch eine Klausel ist mir nicht ganz geheuer.
Hoffe ihr könnt mir helfen.
§ 10 Vertragsstrafe
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des bis dahin erwirtschafteten Einkommens für einen Vertragsbruch bis zum Ende der Probezeit und in Höhe von 200 % des bis dahin erwirtschafteten Einkommens nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.
Jetzt noch für den Kontext:
§ 11 Kündigung
Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zu Gunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.
Verstehe ich dass richtig solang ich fristgerecht Kündige hat alles seine Ordnung ?
Schon mal vielen Dank für eure Zeit !
Da ich noch Studiere Habe ich mich für einige Nebenjobs Beworben und am Freitag einen Arbeitsvertrag via email erhalten doch eine Klausel ist mir nicht ganz geheuer.
Hoffe ihr könnt mir helfen.
§ 10 Vertragsstrafe
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des bis dahin erwirtschafteten Einkommens für einen Vertragsbruch bis zum Ende der Probezeit und in Höhe von 200 % des bis dahin erwirtschafteten Einkommens nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.
Jetzt noch für den Kontext:
§ 11 Kündigung
Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zu Gunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.
Verstehe ich dass richtig solang ich fristgerecht Kündige hat alles seine Ordnung ?
Schon mal vielen Dank für eure Zeit !
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