Hallo Leute; Ich habe eine befristete Arbeitsstelle am 28 April 2012 angeboten bekommen, und Befristung wurde von mir und mein Arbeitgeber mündlich für ein Jahr abgemacht. Leider habe ich vor der Arbeitseintritt am 01 Mai 2012 keinen Arbeitsvertrag zu unterschreiben bekommen. am 25 Mai 2012 lag mir mein Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag vor, den Ich mit dem Datum vom 25 Mai 2012 unterzeichnet hatte.
Mein Fragen sind. Ist den befristeten Arbeitsvertrag noch wirksam, ob ich 25 Tage später den Vertrag unterzeichnet habe? habe Ich die Möglichkeit den Arbeitgeber einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu verlangen, obwohl die Befristung von Ihm und ich mündlich mit Sachgrund (Produktionsmenge und Produktionsende )abgemacht wurde?
Ich werde mich auf Eure Antwort sehr freuen,
Mit freundlichen Grüßen
Boli
Mein Fragen sind. Ist den befristeten Arbeitsvertrag noch wirksam, ob ich 25 Tage später den Vertrag unterzeichnet habe? habe Ich die Möglichkeit den Arbeitgeber einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu verlangen, obwohl die Befristung von Ihm und ich mündlich mit Sachgrund (Produktionsmenge und Produktionsende )abgemacht wurde?
Ich werde mich auf Eure Antwort sehr freuen,
Mit freundlichen Grüßen
Boli
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