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Urlaubsgenehmigung unter Vorbehalt

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  • Urlaubsgenehmigung unter Vorbehalt

    In Firma XY gibt es die Situation, daß Arbeitnehmer A sich Anfang des Jahres einer schwierigen OP unterzogen hat und obwohl sie bereits im Herbst letzten Jahres ankündigte, daß sie für mindestens 3 Monate ausfällt, natürlich nicht ersetzt worden ist. Arbeitnehmer B, aus der gleichen Abteilung, hat nun für die Woche nach diesen 3 Monaten 1 Woche Urlaub beantragt, zumal aufgrund von einer Messe und verschieden anderen Urlauben in der Abteilung dann vor Juli kein Urlaub mehr drin sein wird. Dieser Urlaubsantrag wurde mit "unter Vorbehalt Genesung Frau A" unterschrieben. Ist so etwas rechtens? Ich meine, irgendwann muß man ja auch mal wissen, woran man ist und ob man den Urlaub buchen kann. Außerdem -falls sich die Genesung von Frau A. noch hinzieht - wie lange kann einem der AG zumuten, auf Urlaub zu verzichten? Da die Ankündigung der OP sehr frühzeitig erfolgte, hätte der AG immerhin auch die Möglichkeit gehabt, zur Überbrückung jemand über eine Zeitarbeitsfirma einzustellen.

  • #2
    AW: Urlaubsgenehmigung unter Vorbehalt

    Hallo TschüßKölle,

    ob dieses Rechtens ist entscheidet ggf. ein Arbeitsgericht.
    Urlaubrecht ist Individualrecht, wobei die Betriebsinteressen nicht ausser acht gelassen werden dürften.
    Abhängig von der Betriebsgröße und der Tätigkeit kann hier der Ausfall der Kollegin ein schwerwigendes Betriebsinteresse sein oder auch nicht.

    Somit kann es rechtens sein, muss es aber nicht.
    Also bleibt nur eins übrig, hin zum Chef und mit ihm reden, wenn er nicht mit sich reden läßt zum Arbeitsgericht gehen und es klären lassen oder einfach abwarten und zur Not kein Urlaub machen bis August.

    Gruß
    meistermacher

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    • #3
      AW: Urlaubsgenehmigung unter Vorbehalt

      also die urteile, die ich zu dem thema gelesen habe, deuten darauf hin, daß eine genehmigung unter vorbehalt nicht möglich ist

      entweder genehmigt (und damit i.d.R. unwiderruflich) oder nicht

      im ernstfall wird man wohl nicht umhinkommen, das gerichtlich klären zu lassen,
      falls der AG hier zicken macht

      und sei es im schlimmsten fall nur, um feststellen zu lassen, daß die kündigung, die man bekommen hat, weil man trotz eintreten des falles, der vorbehaltlich die genehmigung ungültig machen soll, in den geplanten urlaub gefahren ist,
      da man der meinung war, dies zu dürfen

      "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

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      • #4
        AW: Urlaubsgenehmigung unter Vorbehalt

        Sehe ich auch so und darüber hinaus gibt es Urteile, die den EU über die allgemeinen betrieblichen Interessen stellen. Dem AG müssen betriebliche Einschränkungen zugemutet werden können. Einen besonderen Notfall kann ich hier auch nicht erkennen, wenn AG-seitig der bekannte und geplante längerfristige Ausfall einerseits nicht kompensiert wird und andererseits ja klar ist, dass andere Mitarbeiter ja auch irgendwann ihren EU machen müssen.
        Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.
        Bertold Brecht

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        • #5
          AW: Urlaubsgenehmigung unter Vorbehalt

          Zitat von Betriebsrat58 Beitrag anzeigen
          Sehe ich auch so und darüber hinaus gibt es Urteile, die den EU über die allgemeinen betrieblichen Interessen stellen. Dem AG müssen betriebliche Einschränkungen zugemutet werden können. Einen besonderen Notfall kann ich hier auch nicht erkennen, wenn AG-seitig der bekannte und geplante längerfristige Ausfall einerseits nicht kompensiert wird und andererseits ja klar ist, dass andere Mitarbeiter ja auch irgendwann ihren EU machen müssen.
          Jungs,
          ich bin ja bei euch,
          es ist ein sehr hohes Gut (der ErholungsUrlaub), ich habe nur auch die anderen Beiträge con GC noch im Kopf (kündigungsfrist halbes Jahr zum Halb-/Jahresende und sehe das es sich hier evt. um eine Spezialistenstelle handelt, für die ein Ersatz so leicht auf dem Arbietsmarkt nicht abrufbar ist und wenn dann noch "kleinbetrieb" hinzukommt, so kann ggf. die "Zustimmung unter Vorbehalt" auch als Ablehnung verstanden werden, daher mein evt.

          Weil eine Zustimmung liegt nicht vor .
          Wenn nun der Arbeitgeber weil GC in urlaub fährt und sein Kollege immer noch Krank ist den Betrieb schließen muß oder wichtige Aufträge verloren gehen und hierdurch die Existenz des Betriebe gefährdet ist sehe ich schon die möglichkeit zum so frühen zeitpunkt (MAI) den urlaub zu verwehren, ich würde mir dann nur vom AG einen Termin meines EU geben lassen, an dem ich sicher mich erholen kann z.B. Sep. damit ich nicht auch noch ausgebrannt ausfalle (also Krank werde)

          Gruß
          meistermacher

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          • #6
            AW: Urlaubsgenehmigung unter Vorbehalt

            Hallo Meistermacher,
            Es ist ein mittelständisches Unternehmen mit ca. 30 Angestellten im Büro ( Vertrieb, Einkauf, Buchhaltung ) und ca. 180 Mitarbeitern insgesamt. Die beiden Personen, um die es hier geht, sind beide Fremdsprachenkorresponden tinnen und arbeiten als Vertriebsassistentinnen. Also nix hochspezielles... wie und warum diese langen Kündigungszeiten zusammenkommen, weiß der Geier!

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            • #7
              AW: Urlaubsgenehmigung unter Vorbehalt

              Hallo Kriegsrat und Betriebsrat,
              Wo kann ich die Urteile zu solchen Fällen finden? Habt Ihr einen Link?

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              • #8
                AW: Urlaubsgenehmigung unter Vorbehalt

                einmal hier :

                Urlaubsgenehmigung nicht unter Vorbehalt möglich
                Der Arbeitgeber darf einen bereits genehmigten Urlaub nicht ohne wichtigen Grund kurzfristig widerrufen.

                Dem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/M. lag ein Fall zugrunde, in dem der Arbeitnehmer den zuvor vom Arbeitgeber genehmigten und sodann kurzfristig widerrufenen Urlaub trotzdem angetreten hatte und infolgedessen gekündigt worden war. Die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers hatte Erfolg; die Kündigung wurde für unwirksam erklärt. Das urteilende Gericht folgte hierbei dem Argument des Arbeitgebers nicht, der Urlaub sei nur unter Vorbehalt genehmigt worden. Eine Urlaubsbeschränkung unter Vorbehalt, so das Gericht, kenne das deutsche Arbeitsrecht nicht.
                AG Frankfurt/M. Az.: 4 Ca 6588/99
                AnwaltOnline Arbeitsrecht >> Urteile >> Urlaub >> Urlaubsgenehmigung nicht unter Vorbehalt möglich

                Vertragsklauseln, die Rückrufaktionen oder einen Urlaub unter Vorbehalt ermöglichen, sind unwirksam.
                Fragen zum Urlaub | Arbeitsrecht

                das BAG zur ähnlichen problematik:
                Der Arbeitgeber muss vor Urlaubserteilung entscheiden, ob er genehmigt oder ablehnt.
                Anwlte im Internet

                "Die Freistellungserklärung (Urlaubsgenehmigung) des AG ist die Erfüllungshandlung. Urlaub kann nicht unter Vorbehalt gewährt, eine einmal abgegebene Freistellungserklärung nicht rückgängig gemacht werden (BAG 16.3.1999 - AZR 428/9

                aber wie gesagt, es gibt bei der problematik noch einige fallstricke,
                so daß es sicherlich ein risiko wäre,
                aufgrund eines derart vorbehaltlich genehmigten urlaubs
                und eines AG, der sich auf diesen vorbehalt letztendlich beruft
                ohne nochmalige vorherige klärung durch ein gericht
                (bei eilbedürftigkeit auch per einstweiliger verfügung möglich)
                einfach in den urlaub zu fahren...............

                zumindest sollte man im vorfeld dem erklärten vorbehalt schriftlich widersprechen,
                um keine konkludente zustimmung hierzu zu provozieren,
                nach dem motto "wir haben uns doch einvernehmlich darauf geeinigt"
                (§ 151 BGB
                Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden

                Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat)

                "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

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                • #9
                  AW: Urlaubsgenehmigung unter Vorbehalt

                  Zitat von GoodbyeCologne Beitrag anzeigen
                  Hallo Meistermacher,
                  Es ist ein mittelständisches Unternehmen mit ca. 30 Angestellten im Büro ( Vertrieb, Einkauf, Buchhaltung ) und ca. 180 Mitarbeitern insgesamt. Die beiden Personen, um die es hier geht, sind beide Fremdsprachenkorresponden tinnen und arbeiten als Vertriebsassistentinnen. Also nix hochspezielles... wie und warum diese langen Kündigungszeiten zusammenkommen, weiß der Geier!

                  hallo goodbvecologne,

                  das ist was hochspezielles, wir suchen solche Damen oder Herren seit über 3 Jahren und finden keine
                  Wunsch Sprachen: Englisch, polnisch, Russisch, Deutsch
                  kaufmännische Grundausbildung mit ggf. Weiterqualifikation im kaufmänischen Bereich
                  die gibt es nicht an jeder Ecke.....
                  und wenn ihr beide nicht da seid steht ggf. die fabrik weil keine Aufträge abgewickelt werden können.
                  Ihr seit somit auch Schlüsselfiguren in eurem Betrieb, das solltet ihr euch auch bezahlen lassen.

                  gruß
                  meistermache

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                  • #10
                    AW: Urlaubsgenehmigung unter Vorbehalt

                    Kennt jemand einen guten Anwalt für Arbeitsrecht in Köln, falls es hart auf hart kommt?

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                    • #11
                      AW: Urlaubsgenehmigung unter Vorbehalt

                      Zitat von GoodbyeCologne Beitrag anzeigen
                      Kennt jemand einen guten Anwalt für Arbeitsrecht in Köln, falls es hart auf hart kommt?
                      Ich kenne einen guten aus Düsseldorf, liegt doch direkt ums Eck, en nutzte ich für mich hier in Aachen.

                      Anwalt ist Aktiv bei der ifb als Refenret für Seminare der Betriebsräte und Schwerbehindertencvertret er im Arbeitsrecht.

                      Gruß
                      Meistermacher

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