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Ich denke schon daß da ein Bußgeld oder eine Geldstrafe fällig ist, was aber nichts an der Steuerschuld selbst ändert. Das geht dann zusätzlich.
E.D.
Bei einem einzelnen Fehler im Lohnsteuerabzug gibt es keine Strafe. Wenn der Steuerprüfer alle paar Jahre in den Betrieb kommt und hunderte oder gar abertausende von Gehaltsabrechnungen auf ihre (steuerliche) Richtigkeit prüft, findet er fast immer irgend etwas. Kein Gehaltssachbearbeiter ist in allen Fällen hundertprozentig perfekt.
Eine Strafe kommt erst in Betracht, wenn vorsätzliches Handeln vorliegt - nachweisbar z.B. durch zuvor eingeholte Auskünfte oder frühere Beanstandungen.
Hallo Betsy,es geht um meine Arbeitskollegin sie ist eine geringfügigbeschäftigte hatte ohne Ende Überstunden gemacht und die Firma hat wohl keine Lohnsteuer abgeführt (mehrere Hundert Euro) und soll jetzt alles alleine zurückzahlen Ok es hätte Ihr auffallen müssen aber die Firma trägt doch die Hauptschuld oder?
Wenn ihr keine Lohnsteuer abgezogen wurde, hat sie eben zu viel raus bekommen, wovon ein Teil dem Finanzamt zugestanden hätte. Nur das muss sie nun wieder hergeben, sie ist also nicht schlechter daran als wenn es gleich richtig gemacht worden wäre.
Im Gegenteil sogar besser, denn bei den Sozialversicherungsbeiträ gen muß sie nur für die letzten 3 Monate nachzahlen.
Hallo Betsy,es geht um meine Arbeitskollegin sie ist eine geringfügigbeschäftigte hatte ohne Ende Überstunden gemacht und die Firma hat wohl keine Lohnsteuer abgeführt (mehrere Hundert Euro) und soll jetzt alles alleine zurückzahlen Ok es hätte Ihr auffallen müssen aber die Firma trägt doch die Hauptschuld oder?
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