Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Minusstunden durch Betriebsurlaub

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Minusstunden durch Betriebsurlaub

    Hallo Arbeitsrecht User!

    Ich habe mich in diesem Forum angemeldet, um für meine Freundin rechtliche Klarheit über ihre Arbeitssituation zu gewinnen.

    Meine Freundin ist Azubi in einem Schneiderbetrieb. Außer dem Chef und ihr arbeitet noch eine Angestellte dort. Laut Ausbildungsvertrag stehen ihr 24 Werktage Urlaub zu. Des weiteren ist dort eine 40h Woche bei 8h pro Tag festgehalten.

    Nun schließt der Chef den Betrieb für mehrere zusammenhängende Wochen (insg. ca 30 Urlaubstage) im Jahr. Pro Urlaubswoche rechnet der Chef mit 6 Arbeitstagen. Diese "zusätzlichen" Urlaubstage rechnet er ihr dann als Minusstunden an, die sie durch längeres Arbeitung unter der Woche, hauptsächlich aber an Samstagen (je nach Bedarf, teilweise erst Freitags angekündigt) abarbeiten muss.

    Hat der Chef für sein Handeln eine gesetzliche Grundlage oder verhält er sich hier widerrechtlich?

    Danke für eure Hilfe!
    Grüße,
    bimmelbahn

  • #2
    AW: Minusstunden durch Betriebsurlaub

    Der Chef gerät hier in den sog Annahmeverzug:
    Hensche Rechtsanwälte


    Rein rechtlich kann er die "Minusstunden" nicht nafordern.

    Kommentar


    • #3
      AW: Minusstunden durch Betriebsurlaub

      Zitat von matthias Beitrag anzeigen
      Der Chef gerät hier in den sog Annahmeverzug:
      Hensche Rechtsanwälte


      Rein rechtlich kann er die "Minusstunden" nicht nafordern.
      Hallo Matthias,

      danke für den Link. Bin schon auf den Annahmeverzug gestoßen, bin mir nur unsicher, ob die Arbeitsleistung meiner Freundin als angeboten gilt, wenn der Chef halt einfach verkündet, dann und dann ist zu.

      Wie ist das mit dem längeren Arbeiten unter der Woche oder an Samstagen? Das gilt dann als Überstunden, die entweder abgebaut oder ausbezahlt werden müssen.?

      Kommentar


      • #4
        AW: Minusstunden durch Betriebsurlaub

        Wie ist das mit dem längeren Arbeiten unter der Woche oder an Samstagen? Das gilt dann als Überstunden, die entweder abgebaut oder ausbezahlt werden müssen.?

        Gibt es eine Vereinbarung zu Überstunden. Ansonsten muß sie nur die Stunden leisten zu der sie vertraglich Verpflichtet ist.
        Moin, Moin,
        BIG

        "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
        Franz Kafka

        Kommentar

        Ad Widget rechts

        Einklappen

        Google

        Einklappen
        Lädt...
        X