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Vom Kunden fotografiert. Darf der das?

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  • matthias
    antwortet
    AW: Vom Kunden fotografiert. Darf der das?

    Zitat von Fussballsend Beitrag anzeigen
    Wir hatten hier schon einmal das Thema. Er darf dich ohne deine Einwilligung nicht so einfach fotografieren, wär wie schon angedeutet ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht.Scha u mal bei Google "Eingriff ins Persönlichkeitsrecht" nach.Auch an den Betriebsrat könnte man sich wenden.
    Gruß FS
    wikipedia schreibt zu Recht am eigenen Bild bzw. Persönlichkeitsrechte.:

    "Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden."

    Wo siehst du in dem Zusammenhang der hier geschildert wurde eine Veröffentlichung?

    Deine Antwort ist mal wieder völlig daneben und am Thema vorbei!

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  • BIG
    antwortet
    AW: Vom Kunden fotografiert. Darf der das?

    Ihr habt zwar bei einer Abmahnung kein Mitbestimmungsrecht, aber ihr müßt über die Abmahnung informiert werden.Nur dann kann man feststellen , ob es sich um eine mitbestimmungspflichtige AM handelt oder um eine mitbestimmungsfreie AM handelt, um dann entsprechend reagieren zu können.

    ?????

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  • E.D.
    antwortet
    AW: Vom Kunden fotografiert. Darf der das?

    Zitat von Nidihannes Beitrag anzeigen
    Inwieweit ist so eine Vorgehensweise durch den Kunden zu dulden, darf er das überhaupt (Recht am eigenen Bild etc.), darf der AG sowas verwerten, ist sowas gerichtsfest usw. usw.. Was sagt ihr dazu?
    Ein Bus ist kein privater Bereich, da darf er. Nur veröffentlichen wäre (in der Regel) verboten.

    E.D.

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  • CDS
    antwortet
    AW: Vom Kunden fotografiert. Darf der das?

    ... da würde mich mal interessieren wie der BR einem Kunden das Fotografieren verbieten will ...

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  • kriegsrat II
    antwortet
    AW: Vom Kunden fotografiert. Darf der das?

    na, erstmal sollte man abklären, ob das sprechen mit fahrgästen während der fahrt wirksam untersagt ist (arbeitsvertrag, ggfs. andere rechtsverbindliche verordnungen etc.)
    oder im wege der mitbestimmung bei der ordnung im betrieb eine entsprechende regelung per BV auf den weg bringen,
    wenn der AG hier einseitig anordnungen trifft

    zum zweiten würde wohl schon die aussage des beschwerdeführeres reichen, einen tatbestand zu verifizieren
    so daß diesem foto eher eine "statistenrolle" zukäme
    zudem es schwierig werden dürfte, anhand eines fotos nachzuweisen, daß ein "gespräch" stattfand , sofern dieser umstand des gesprächeführens während der fahrt vorwerfbar wäre

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  • Nidihannes
    antwortet
    AW: Vom Kunden fotografiert. Darf der das?

    Nochmal Danke,

    soweit war ich aber auch schon.
    Dachte nur, (schrieb ja, steh grad auf dem Schlauch ;-)) ich hab irgendwas vergessen, um da jetzt auch ohne die weichen Faktoren direkt eingreifen zu können.

    Viele Grüße
    Hannes

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  • Fussballsend
    antwortet
    AW: Vom Kunden fotografiert. Darf der das?

    Zitat von Nidihannes Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    evtl. hat ja einer von Euch ruck zuck das Thema beantwortet (nein ich brauche keine Wunschantwort, aber im Moment steh ich ein bissl auf dem Schlauch)
    Bei uns in der Firma (Genügend Mitarbeiter (+300), BR vorhanden) darf ein Kollege vorreiten, bzw. erhält evtl. eine Abmahnung weil er "laut Kunde" seine Arbeit nicht ganz korrekt erledigt hat. Zum Beweis hat der Kunde den MA bei seinem "vermeintlich unkorrekten Handeln" fotografiert und dieses Foto inkl. Beschwerde an die Firma geschickt.
    Entschuldigt, wenn ich nicht weiter ins Detail gehen möchte, aber ich kann den Vorgang aus bestimmten Gründen nicht eindeutig benennen. Grob umschrieben müsste man sagen, es handelt sich um einen Busfahrer, der während der Fahrt mit einem Fahrgast spricht. Das bekannte Schild oder eine Anweisung bzgl. nicht mit dem Fahrer während der Fahrt usw. gibt es nicht. Der sich beschwerende Kunde fühlt sich aber nicht sicher und reagiert wie oben beschrieben.
    Unabhängig von tatsächlich unkorrektem Handeln oder nicht. Inwieweit ist so eine Vorgehensweise durch den Kunden zu dulden, darf er das überhaupt (Recht am eigenen Bild etc.), darf der AG sowas verwerten, ist sowas gerichtsfest usw. usw.. Was sagt ihr dazu?
    Vielen Dank für eure Meinungen.

    Grüße
    Hannes
    hier wird sich der "Betroffene" selber wehrern müssen,wohl auf zivilrechtlichen Wege.Als BR würde ich das Gespräch mit dem Betroffenen suchen.Ihr habt zwar bei einer Abmahnung kein Mitbestimmungsrecht, aber ihr müßt über die Abmahnung informiert werden.Nur dann kann man feststellen , ob es sich um eine mitbestimmungspflichtige AM handelt oder um eine mitbestimmungsfreie AM handelt, um dann entsprechend reagieren zu können.
    Gruß FS

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  • Nidihannes
    antwortet
    AW: Vom Kunden fotografiert. Darf der das?

    Danke Dir schon mal.
    Könnte der MA jetzt quasi darauf bestehen, dass die vorliegenden Bilder z.B. vernichtet werden?
    Das der BR hier (bin ich selber) für die Zukunft Regelungen mit dem AG aufstellen wird versteht sich von selber, aber können wir hier im Moment aktiv gegenwirken?

    Grüße
    Hannes

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  • Fussballsend
    antwortet
    AW: Vom Kunden fotografiert. Darf der das?

    Zitat von Nidihannes Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    evtl. hat ja einer von Euch ruck zuck das Thema beantwortet (nein ich brauche keine Wunschantwort, aber im Moment steh ich ein bissl auf dem Schlauch)
    Bei uns in der Firma (Genügend Mitarbeiter (+300), BR vorhanden) darf ein Kollege vorreiten, bzw. erhält evtl. eine Abmahnung weil er "laut Kunde" seine Arbeit nicht ganz korrekt erledigt hat. Zum Beweis hat der Kunde den MA bei seinem "vermeintlich unkorrekten Handeln" fotografiert und dieses Foto inkl. Beschwerde an die Firma geschickt.
    Entschuldigt, wenn ich nicht weiter ins Detail gehen möchte, aber ich kann den Vorgang aus bestimmten Gründen nicht eindeutig benennen. Grob umschrieben müsste man sagen, es handelt sich um einen Busfahrer, der während der Fahrt mit einem Fahrgast spricht. Das bekannte Schild oder eine Anweisung bzgl. nicht mit dem Fahrer während der Fahrt usw. gibt es nicht. Der sich beschwerende Kunde fühlt sich aber nicht sicher und reagiert wie oben beschrieben.
    Unabhängig von tatsächlich unkorrektem Handeln oder nicht. Inwieweit ist so eine Vorgehensweise durch den Kunden zu dulden, darf er das überhaupt (Recht am eigenen Bild etc.), darf der AG sowas verwerten, ist sowas gerichtsfest usw. usw.. Was sagt ihr dazu?
    Vielen Dank für eure Meinungen.

    Grüße
    Hannes
    Wir hatten hier schon einmal das Thema. Er darf dich ohne deine Einwilligung nicht so einfach fotografieren, wär wie schon angedeutet ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht.Scha u mal bei Google "Eingriff ins Persönlichkeitsrecht" nach.Auch an den Betriebsrat könnte man sich wenden.
    Gruß FS

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  • Nidihannes
    hat ein Thema erstellt Vom Kunden fotografiert. Darf der das?.

    Vom Kunden fotografiert. Darf der das?

    Hallo zusammen,

    evtl. hat ja einer von Euch ruck zuck das Thema beantwortet (nein ich brauche keine Wunschantwort, aber im Moment steh ich ein bissl auf dem Schlauch)
    Bei uns in der Firma (Genügend Mitarbeiter (+300), BR vorhanden) darf ein Kollege vorreiten, bzw. erhält evtl. eine Abmahnung weil er "laut Kunde" seine Arbeit nicht ganz korrekt erledigt hat. Zum Beweis hat der Kunde den MA bei seinem "vermeintlich unkorrekten Handeln" fotografiert und dieses Foto inkl. Beschwerde an die Firma geschickt.
    Entschuldigt, wenn ich nicht weiter ins Detail gehen möchte, aber ich kann den Vorgang aus bestimmten Gründen nicht eindeutig benennen. Grob umschrieben müsste man sagen, es handelt sich um einen Busfahrer, der während der Fahrt mit einem Fahrgast spricht. Das bekannte Schild oder eine Anweisung bzgl. nicht mit dem Fahrer während der Fahrt usw. gibt es nicht. Der sich beschwerende Kunde fühlt sich aber nicht sicher und reagiert wie oben beschrieben.
    Unabhängig von tatsächlich unkorrektem Handeln oder nicht. Inwieweit ist so eine Vorgehensweise durch den Kunden zu dulden, darf er das überhaupt (Recht am eigenen Bild etc.), darf der AG sowas verwerten, ist sowas gerichtsfest usw. usw.. Was sagt ihr dazu?
    Vielen Dank für eure Meinungen.

    Grüße
    Hannes

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