Hallo zusammen,
evtl. hat ja einer von Euch ruck zuck das Thema beantwortet (nein ich brauche keine Wunschantwort, aber im Moment steh ich ein bissl auf dem Schlauch)
Bei uns in der Firma (Genügend Mitarbeiter (+300), BR vorhanden) darf ein Kollege vorreiten, bzw. erhält evtl. eine Abmahnung weil er "laut Kunde" seine Arbeit nicht ganz korrekt erledigt hat. Zum Beweis hat der Kunde den MA bei seinem "vermeintlich unkorrekten Handeln" fotografiert und dieses Foto inkl. Beschwerde an die Firma geschickt.
Entschuldigt, wenn ich nicht weiter ins Detail gehen möchte, aber ich kann den Vorgang aus bestimmten Gründen nicht eindeutig benennen. Grob umschrieben müsste man sagen, es handelt sich um einen Busfahrer, der während der Fahrt mit einem Fahrgast spricht. Das bekannte Schild oder eine Anweisung bzgl. nicht mit dem Fahrer während der Fahrt usw. gibt es nicht. Der sich beschwerende Kunde fühlt sich aber nicht sicher und reagiert wie oben beschrieben.
Unabhängig von tatsächlich unkorrektem Handeln oder nicht. Inwieweit ist so eine Vorgehensweise durch den Kunden zu dulden, darf er das überhaupt (Recht am eigenen Bild etc.), darf der AG sowas verwerten, ist sowas gerichtsfest usw. usw.. Was sagt ihr dazu?
Vielen Dank für eure Meinungen.
Grüße
Hannes
evtl. hat ja einer von Euch ruck zuck das Thema beantwortet (nein ich brauche keine Wunschantwort, aber im Moment steh ich ein bissl auf dem Schlauch)
Bei uns in der Firma (Genügend Mitarbeiter (+300), BR vorhanden) darf ein Kollege vorreiten, bzw. erhält evtl. eine Abmahnung weil er "laut Kunde" seine Arbeit nicht ganz korrekt erledigt hat. Zum Beweis hat der Kunde den MA bei seinem "vermeintlich unkorrekten Handeln" fotografiert und dieses Foto inkl. Beschwerde an die Firma geschickt.
Entschuldigt, wenn ich nicht weiter ins Detail gehen möchte, aber ich kann den Vorgang aus bestimmten Gründen nicht eindeutig benennen. Grob umschrieben müsste man sagen, es handelt sich um einen Busfahrer, der während der Fahrt mit einem Fahrgast spricht. Das bekannte Schild oder eine Anweisung bzgl. nicht mit dem Fahrer während der Fahrt usw. gibt es nicht. Der sich beschwerende Kunde fühlt sich aber nicht sicher und reagiert wie oben beschrieben.
Unabhängig von tatsächlich unkorrektem Handeln oder nicht. Inwieweit ist so eine Vorgehensweise durch den Kunden zu dulden, darf er das überhaupt (Recht am eigenen Bild etc.), darf der AG sowas verwerten, ist sowas gerichtsfest usw. usw.. Was sagt ihr dazu?
Vielen Dank für eure Meinungen.
Grüße
Hannes
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