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Klage nach Kündigung

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  • Klage nach Kündigung

    Hallo ihr Leser,

    ich habe letzte Woche Mittwoch eine außerordentliche Küdigung erhalten.

    Nun möchte ich wegen verschiedener Dinge Klage erheben und habe dazu auch einige Fragen.

    Zunächst einige Punkte zum Arbeitsgeber und den Mängeln:

    1. Kündigung erfolgte schriftlich ohne mündliche Vorwarnung oder einer Abmahnung. Grund wurde auch nicht genannt und es gibt auch keinen mir bekannten Grund. Probezeit besteht nicht.

    2. Ich erwarte noch einige korigierte Lohnabrechnungen und Nachzahlungen.

    3. Ich habe noch vollen Urlaubsanspruch

    4. Tarif für den Arbeitsvertrag und für den Lohn ist ungültig.
    Anpassung zu einem gültigen Tarif? Nachzahlung?
    Tarif: AMP und CGZP

    5. Arbeitszeit deutlich über 10 Stunden (durchschnittlich) ohne Freizeitausgleich. Wurde aber ausgezahlt (leider von mehreren Monaten zusammen einmalig ausgezahlt)
    Kann ich der Firma damit noch belasten?
    Finanzamt anrufen und darauf hinweißen das viele Angestellte mehr arbeiten sollen, als sie dürfen?

    Ich war bereits bei 2 Anwälten und die haben beide gesagt das es so umfangreich ist, was alles eingeklagt werden muss, das es kostentechnisch nicht tragbar ist, wenn ich das dem Anwalt übergebe. Stattdessen wurde mir geraten selber ales einzuklagen.

    Das Arbeitsgericht hat mir nun mitgeteilt das ich schriftliche die Klage einreichen kann.
    Die Firma ist in Ettlingen und die Angestellten wohnen überall verstreut in Deutschland und der Ort der Arbeit ist jeden Tag woanders.

    Demnach soll ich nun erstmal in Kalrsruhe klage erheben.

    Ich Selber wohne in Mannheim und war als Außendienstmitarbeiter tätig. Die Firma ist eine Zeitarbeitsfirma und Servicepartner eines großen IT-Unternehmens mit 3 Buchstaben.
    Dieses Unternehmen leitet den Service für eigene Produkte wie Kassensysteme, Server, aber auch Fremdprodukte wie Drucker, PC`s und Notebooks.

    Für diese Produktpalette habe ich jeden Tag den Service beim Endkunden gemacht und mein Bruttolohn lag bei 9,09 Euro je Stunde. Netto kommen da zwischen 5 und 7 Euro raus, je nach dem ob noch Überstunden vom zeitkonto ausgezahlt werden, die den Bruttolohnanheben.

    Ich selber habe den größten Verlust damit gemacht, das ich bei der Firma nur gearbeitet habe um ein betriebliches Projekt für die IHK machen zu können, damit ich mein Beruf vollständig abschließen kann.

    Da die Firma eine Woche vor Abgabe der Projektarbeit mich gekündigt hat, wurde das Projekt nicht von der IHK angenommen und gleichzeitig ist mein Abschluss damit verfallen.

    Ich muss alle Prüfungen erneut durchführen.

    Ich habe großes Interesse die Firma mit allem auflaufen zulassen, was unrechtmässig ist.

    Auf jeden Fall für den ungültigen Arbeitsvertrag und den angeordneten hohen Arbeitszeiten von den jeder Arbeitnehmer in der Firma betroffen ist, der im Außendienst beschäftigt ist.

    Kann ich alle meine Punkte in einer Klage verfassen?
    Wie formuliere ich die Klage?
    Hiermit klage ich die Firma.... an wegen....?

  • #2
    AW: Klage nach Kündigung

    Zitat von Soldierboyzx10r Beitrag anzeigen
    Ich war bereits bei 2 Anwälten und die haben beide gesagt das es so umfangreich ist, was alles eingeklagt werden muss, das es kostentechnisch nicht tragbar ist, wenn ich das dem Anwalt übergebe. Stattdessen wurde mir geraten selber ales einzuklagen.
    Eben weil es recht umfangreich und juristisch schwierig ist würde ich davon sehr abraten, und insbesondere auch weil eine fristlose Kündigung in den Arbeitspapieren erkennbar ist und auf lange Dauer einen neuen Job unmöglich machen kann. Dazu dann auch noch die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ...

    Auf jeden Fall weiter nach einem Anwalt suchen, aber mit Hochdruck, es bleiben nur 3 Wochen ab Erhalt und eine ist schon vorbei. Am besten die "Gelben Seiten" zur Hand nehmen und alle abtelefonieren, die als Fachanwalt oder mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht eingetragen sind. Es gibt eigentlich viele Anwälte dir froh wären so ein Mandat zu bekommen, da wir in Deutschland einige zigtausend Anwälte zu viel haben.

    Hier hätte sich die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft gelohnt, jetzt aber zu spät.

    E.D.

    PS wenn's gar nicht klappt kann ich einen in der Region nennen der, falls er selbst es nicht macht, sehr viele andere kennt. Aber erst mal selbst versuchen, notfalls PM an mich.

    Kommentar


    • #3
      AW: Klage nach Kündigung

      also gegen die fristlose kündigung vorzugehen, urlaubsabgeltung einklagen,
      ist ja das eine
      das kann man schon selbst in die wege leiten, ohne anwalt
      kostenlos bei der rechtsantragsstelle mündlich klage einreichen, die bringen es in die nötige schriftform
      und auf die güteverhandlung warten.....

      aber bei den anderen punkten wirst du alleine vermutlich untergehen ohne enstprechenden sachkundigen rechtsbeistand

      zum anderen finde ich es schon richtig, daß anwälte seriöserweise auf die entstehenden kosten hinweisen und ggfs. davon abraten, sein recht in allen punkten durchzusetzen,
      wenn man es sich nicht leisten kann
      (ist leider so in unserem land, recht "kriegen" kann ziemlich teuer werden)

      deshalb wäre auch nicht die lösung, irgendeinen anwalt zu finden, der das anders sieht
      sonst kommt hinterher nur das böse erwachen, wenn es ans zahlen geht
      zudem der ja auch erst tätig wird, wenn entsprechende vorschüsse auf seine "gage" geleistet wurden

      ich würde mich hier fragen : was kann ich mir leisten, durchsetzen zu wollen
      und was nicht

      gerichtsstand ist der sitz der firma

      verstösse gegen ArbzG (sofern welche vorliegen) kann man beim gewerbeaufsichtsamt anzeigen

      "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

      Kommentar


      • #4
        AW: Klage nach Kündigung

        gerichtsstand ist der sitz der firma
        man kann die Klage doch trotzdem erstmal am örtlichen Arbeitsgericht dem Rechtspfleger zur Niederschrift geben, oder? Das Thema hatten wir irgendwie letztens...bin mir aber auch nicht mehr sicher.

        Kommentar


        • #5
          AW: Klage nach Kündigung

          das "nichtzuständige" arbeitsgericht leitet weiter an das "zuständige",
          wenn klage eingeht

          Grundsätzlich wahrt auch die beim örtlich nicht zuständigen Arbeitsgericht eingereichte Kündigungsschutzklage die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage. Dies gilt selbst noch für eine Verweisung an das örtlich zuständige Arbeitsgericht (§§ 48 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, 17 a Abs. 2 und Abs. 3 GVG), wenn die Verweisung bereits nach Ablauf der 3-Wochen-Frist erfolgt (BAG NZA 1994,237 ff, 239).

          "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

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