Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Urlaubsantrag (keine ANtwort)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Urlaubsantrag (keine ANtwort)

    Hallo, ich habe vor einigen Wochen einen Urlaubsantrag gestellt.
    Den Urlaub benötige ich auch dringend, weil ich am 12.12.11 ein Projekt für eine IHK Abschlussprüfung abgeben muss.
    Dazu muss ich auch noch sagen das ich vollen Urlaubsanspruch für das aktuelle Kalenderjahr habe.

    der Antrag sah wie folgt aus:
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    da ich noch 18 Urlaubstage für das aktuelle Kalenderjahr habe und an einem IHK Projekt zur
    beruflichen Weiterbildung arbeite, beantrage ich Urlaub vom 05.12.11 bis 09.11.11.

    Alternativ wären auch folgende Zeiträume möglich:

    2. 28.11.11 – 02.12.11
    3. 21.11.11 – 25.11.11


    Sollte ich bis zum 25.11.11 keine Rückmeldung erhalten, sehe ich den Urlaubszeitraum 05.12.11 – 09.11.11
    als genehmigt an.

    Mit freundlichen Grüßen
    Gädeke




    2 Wochen später habe ich dann nochmal drauf hingewießent bei dem Verantwortlichen (Geschäftsführer).
    Der meinte nur: ahja ok hab ich gesehen.


    Bis heute kam keine Antwort und so habe ich meine Disposition am Donnerstag drauf hingewießen das ich ich nächste Woche Urlaub habe und ich davon ausgehe das Sie nicht daraufhingewießen wurden (habe von anderen Kollegen gehört das es da oft Probleme gab) tue ich das hiermit.

    Darauf kam keine Antwort udn man hat mir Freitag ignorant Einsatzdaten für Montag zugeschickt.

    Habe gerade den Chef darüber informiert, der meinte nur das es nicht inordnung ist wenn ich nicht darüber informiert wurde, aber wenn er nicht genehmigt wurde muss ich nächste Woche arbeiten.

    Wie sieht nun die Rechtslage aus?
    Wenn ich nicht arbeite, kann ich zwar das Projekt machen, aber was kann mir dann die Firma anhängen?
    Wenn ich arbeite, schmeiße ich meine IHK Prüfung damit hin und somit auch meine Zukunft,
    den die Firma für die ich arbeite, ist eine Ausbeuterfirma
    und für mich keine Zukunft.

  • #2
    AW: Urlaubsantrag (keine ANtwort)

    Zitat von Soldierboyzx10r Beitrag anzeigen
    , beantrage ich Urlaub vom 05.12.11 bis 09.11.11.[/FONT][/SIZE][/FONT][/I]



    [I]Sollte ich bis zum 25.11.11 keine Rückmeldung erhalten, sehe ich den Urlaubszeitraum 05.12.11 – 09.11.11[/
    ich würde mal sagen, du kannst ohne sorge am 05.12.11 deinen urlaub bis zum 09.11.11 antreten

    also bitte, ist doch nicht dein ernst ?

    "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

    Kommentar


    • #3
      AW: Urlaubsantrag (keine ANtwort)

      sicher? weil gesetzlich ist urlaubsantritt ohne genehmigung ein kündigungsgrund und ob sowas wie fristsetzen von mir legitim ist? keine ahnung.

      sicher?

      Kommentar


      • #4
        AW: Urlaubsantrag (keine ANtwort)

        Zitat von kriegsrat II Beitrag anzeigen
        ich würde mal sagen, du kannst ohne sorge am 05.12.11 deinen urlaub bis zum 09.11.11 antreten
        Können tut man schon, nur wäre dann mit einer - ggf. fristlosen - Kündigung zu rechnen.

        Im Dezmeber kann ein Urlaubsantrag kaum noch abgelehnt werden wenn es wie hier (ohne das jetzt im Kalender abzuzählen) sonst kaum noch möglich ist, den Urlaub im laufenden Jahr zu gewähren. Allerdings können "dringende betriebliche Gründe" eine Ablehnung rechtfertigen, und die können in der Vorweihnachtszeit z.B. durch Saisongeschäft gegeben sein. Eine Selbstbeurlaubung wäre ein hohes Risiko, ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Arbeitsgericht hingegen nicht unbedingt ohne Erfolgsaussicht.

        E.D.

        Kommentar


        • #5
          AW: Urlaubsantrag (keine ANtwort)

          Hast Du wirklich das falsche Datum rein geschrieben?

          Kommentar


          • #6
            AW: Urlaubsantrag (keine ANtwort)

            Zitat von Soldierboyzx10r Beitrag anzeigen
            sicher?
            sicher?
            wenn du eine zeitmaschine hast, die rückwärts läuft....

            "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

            Kommentar


            • #7
              AW: Urlaubsantrag (keine ANtwort)

              achso vertippt, witzbold

              Kommentar


              • #8
                AW: Urlaubsantrag (keine ANtwort)

                Solche Witzchen können teuer werden ... aber nicht für den der sie macht.

                E.D.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Urlaubsantrag (keine ANtwort)

                  Die Urlaubsgewährung erfolgt nach § 7 BUrlG durch den Arbeitgeber. Lehnt dieser die Urlaubserteilung ohne ausreichende Gründe ab oder nimmt in zumutbarer Zeit zu dem Urlaubsantrag keine Stellung, so kann der Arbeitnehmer durch eine Leistungsklage oder ggf. einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung seine Ansprüche durchsetzen. Ein Recht des Arbeitnehmers, sich selbst zu beurlauben, ist angesichts des umfassenden Systems gerichtlichen Rechtsschutzes grundsätzlich abzulehnen (BAGE 9,185; BAG Urteil vom 07.12.1988, 7 AZR 122/88; vgl. BAG Urteil vom 21.05.1992, 2 AZR 10/92, BAGE 70,262; ebenso BAG Urteil vom 21.09.1993, 9 AZR 429/91, BAGE 74,204)

                  "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Urlaubsantrag (keine ANtwort)

                    Wie von Ihnen selber angedeutet: Selbstbeurlaubung ist keine gute Idee. Am Montag nach der Arbeit zum Arbeitsgericht und eine einstweilige Verfügung beantragen dürfte die einzige Option sein.

                    Handbuch Arbeitsrecht: Urlaub, Urlaubsanspruch

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Urlaubsantrag (keine ANtwort)

                      Nach der Arbeit ist gut, ich muss zwischen 6 und 8 Uhr ein Fahrzeug abholen und habe dann Aufträge in BaWü, die theoretisch 12 Stunden mit Fahrzeit benötigt.

                      Einsatzwechseltätigkeit von IBM über Servicepartnerbüro.

                      Im Arbeitsvertrag steht 7 Stunden Arbeitzeit, aber theoretisch sind 10 Stunden möglich. Darf ich der Dispo sagen das ich Auftrag so und so nicht mehr machen kann, weil ich sonst länger als 10 Stundne unterwegs wäre?

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Urlaubsantrag (keine ANtwort)

                        Zitat von Soldierboyzx10r Beitrag anzeigen
                        Nach der Arbeit ist gut, ich muss zwischen 6 und 8 Uhr ein Fahrzeug abholen und habe dann Aufträge in BaWü, die theoretisch 12 Stunden mit Fahrzeit benötigt.

                        Einsatzwechseltätigkeit von IBM über Servicepartnerbüro.

                        Im Arbeitsvertrag steht 7 Stunden Arbeitzeit, aber theoretisch sind 10 Stunden möglich. Darf ich der Dispo sagen das ich Auftrag so und so nicht mehr machen kann, weil ich sonst länger als 10 Stundne unterwegs wäre?
                        dazu müßte man die genaue Formulierung des Arbeitsvertrages kennen und ob etwas zur Mehrabeit/Überstunden vereinbvart ist.Nach dem ArbZG sind bis zu 60 Std. möglich, wenn ein Ausgleich geschaffen wird.(6Tage -Woche).
                        Gruß FS
                        In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Urlaubsantrag (keine ANtwort)

                          aber natürlich nicht mehr als 10h pro Tag (die Ausnahmeregelungen des ArbZG mal unberücksichtigt gelassen)

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Urlaubsantrag (keine ANtwort)

                            Zitat von filter Beitrag anzeigen
                            aber natürlich nicht mehr als 10h pro Tag (die Ausnahmeregelungen des ArbZG mal unberücksichtigt gelassen)
                            das ist korrekt.
                            Gruß FS
                            In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Urlaubsantrag (keine ANtwort)

                              Auf dem Vertrag steht Arbeitsvertrag mit dynamischer Tarifanbindung AMP
                              Genannt ist dafür Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister und Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit.

                              Unter Arbeitszeit steht: Mindestarbeitszeit bei 20 Tagen 140 Stunden, bei 21 tagen 147 Stunden, usw.

                              Die tatsächliche Arbeitszeit richtet sich nach Kundenbetrieb.
                              Soweit nach dem Arbeitszeitgesetz zulässig, leistet der Mitarbeiter überstunden auf Anweißung.

                              Das wars.

                              Kommentar

                              Ad Widget rechts

                              Einklappen

                              Google

                              Einklappen
                              Lädt...
                              X