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Versetzung mit Gehaltskürzung ohne Änderungskündigung ?

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  • Versetzung mit Gehaltskürzung ohne Änderungskündigung ?

    Hallo,

    ich schildere mal meinen Fall:


    Ich arbeite seit 13 Jahren bei einer Friseurkette, davon 9 Jahre als Salonleitung mit Umsatzbeteiligung und Weisungsbefugnis für 2-3 Friseure.

    Jetzt wird unsere Filiale geschlossen.

    Man hat mir jetzt eine Vertragsänderung angeboten.

    Ich soll jetzt als Friseurin in einem anderen Salon eingesetzt werden. Das Gehalt wird um 200 € gekürzt. Die Umsatzbeteiligung und die Weisungsbefugnis fallen weg.


    Jetzt meine Fragen:
    Ist so etwas durch eine Vertragsänderung überhaupt möglich, oder bedarf es einer Änderungskündigung?


    Muss eine Gehaltskürzung akzeptiert werden, wenn es in der Umgebung genug Filialen gibt in denen man eingesetzt werden kann? Welche Möglichkeiten gibt es?

  • #2
    AW: Versetzung mit Gehaltskürzung ohne Änderungskündigung ?

    Zitat von Salontiger Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich schildere mal meinen Fall:


    Ich arbeite seit 13 Jahren bei einer Friseurkette, davon 9 Jahre als Salonleitung mit Umsatzbeteiligung und Weisungsbefugnis für 2-3 Friseure.

    Jetzt wird unsere Filiale geschlossen.

    Man hat mir jetzt eine Vertragsänderung angeboten.

    Ich soll jetzt als Friseurin in einem anderen Salon eingesetzt werden. Das Gehalt wird um 200 € gekürzt. Die Umsatzbeteiligung und die Weisungsbefugnis fallen weg.


    Jetzt meine Fragen:
    Ist so etwas durch eine Vertragsänderung überhaupt möglich, oder bedarf es einer Änderungskündigung?


    Muss eine Gehaltskürzung akzeptiert werden, wenn es in der Umgebung genug Filialen gibt in denen man eingesetzt werden kann? Welche Möglichkeiten gibt es?
    Hallo,
    zunächst mal kann der AG doch mittels eines Änderungsvertrages versuchen, sich im Einvernehmen mit dem AG zu einigen. Gelingt das nicht, bedeutet, wenn Du diesen Vertrag nicht unterschreibst, muss er Dich änderungskündigen. Dann hast Du 3 Möglichkeiten.
    1.Du nimmst die Ändeung an,es läuft so, wie AG es will.
    2.Du nimst die Änderung unter Vorbehalt an und erhebst Kündigungsschutzklage
    3.Du lehnst die Änderung ab, dann wird die Änderungskündigung zu einer Beendigungskündigung.
    Und hier noch ein Link:
    Handbuch Arbeitsrecht: Änderungskündig ung
    Einen Schuss Wüste braucht der Mensch,

    um des Glückes der Oase willen.
    Martin Kessel

    Kommentar


    • #3
      AW: Versetzung mit Gehaltskürzung ohne Änderungskündigung ?

      Zitat von Salontiger Beitrag anzeigen
      Hallo,

      ich schildere mal meinen Fall:


      Ich arbeite seit 13 Jahren bei einer Friseurkette, davon 9 Jahre als Salonleitung mit Umsatzbeteiligung und Weisungsbefugnis für 2-3 Friseure.

      Jetzt wird unsere Filiale geschlossen.

      Man hat mir jetzt eine Vertragsänderung angeboten.

      Ich soll jetzt als Friseurin in einem anderen Salon eingesetzt werden. Das Gehalt wird um 200 € gekürzt. Die Umsatzbeteiligung und die Weisungsbefugnis fallen weg.


      Jetzt meine Fragen:
      Ist so etwas durch eine Vertragsänderung überhaupt möglich, oder bedarf es einer Änderungskündigung?


      Muss eine Gehaltskürzung akzeptiert werden, wenn es in der Umgebung genug Filialen gibt in denen man eingesetzt werden kann? Welche Möglichkeiten gibt es?
      Hallo, Salontiger
      eine einseitige Änderung des Arbeitsvertrages ist nicht OK.
      Es bedarf wie schon angedeutet einer Änderungskündigung. Da hast du dann folgende Möglichkeiten.
      1. Du nimmst vorbehaltlos an, dann wird das AV nach Ablauf der KÜ-Frist ohne Unterbrechung fortgesetzt. Im Falle einer Versetzung allerdings und nur dann, wenn die verweigerte Zustimmung des BR im Verfahren nach § 99 Abs.4 BetrVG ersetzt wordennist. (habt ihr einen solchen BR?)
      2.Du kannst das Änderungsangebot ablehnen, dann wird aus der ÄK eine "Beendigungskündigung ". Du kannst KÜ-Schutzklage nach § 4 Satz 1 KschG erheben, wenn die Voraussetzungen des KschG vorliegen. Die Klage ist innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen ÄK zu erheben.

      3. Du kannst das Änderungsangebot unter Vorbehalt annehmen, und zwar unter dem Vorbehalt, dass die Änderung der Vertragsbestimmungen nicht sozial ungerechtfertigt ist (§ 2 KschG)
      Der Vorbehalt muss innerhalb der KÜ_Frist, spätestens innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftliche ÄK gegenüber dem AG erklärt werden.
      Gruß FS
      In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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      • #4
        AW: Versetzung mit Gehaltskürzung ohne Änderungskündigung ?

        betriebsrat vorhanden ? (ich glaube, ich kenn die antwort..

        erstmal fällt dein arbeitsplatz weg
        aufgrund unternehmerischer entscheidung (filialenschließung)

        dies wäre ein grund für eine betriebsbedingte kündigung
        außer man könnte dich anderweitig im betrieb einsetzen,
        auch unter ggfs. schlechteren bedingungen als vorher

        was steht denn im arbeitsvertrag zum arbeitsort ?
        wäre eine versetzung -auch ohne diese filialschließung - durch das direktionsrecht gedeckt ?


        anscheinend "bietet" man dir erstmal freiwillig etwas an,
        bevor man den weg einer änderungskündigung geht,
        die ja dann automatisch zu einer beendigungskündigung wird, falls du das änderungsangebot ohne vorbehalt ablehnst


        kann man mit dem chef reden ?
        gibt es denn in den angesprochenen filialen freie stellen,
        die du übernehmen könntest ?
        oder heißt es "friss oder stirb" ?

        "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

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        • #5
          AW: Versetzung mit Gehaltskürzung ohne Änderungskündigung ?

          Zitat von kriegsrat II Beitrag anzeigen
          betriebsrat vorhanden ? (ich glaube, ich kenn die antwort..

          erstmal fällt dein arbeitsplatz weg
          aufgrund unternehmerischer entscheidung (filialenschließung)

          was steht denn im arbeitsvertrag zum arbeitsort ?
          wäre eine versetzung -auch ohne diese filialschließung - durch das direktionsrecht gedeckt ?

          anscheinend "bietet" man dir erstmal freiwillig etwas an,
          bevor man den weg einer änderungskündigung geht,
          die ja dann automatisch zu einer beendigungskündigung wird, falls du das änderungsangebot ohne vorbehalt ablehnst

          kann man mit dem chef reden ?
          gibt es denn in den angesprochenen filialen freie stellen,
          die du übernehmen könntest ?
          oder heißt es "friss oder stirb" ?

          Erst mal vielen Dank für die Antworten.

          Einen Betriebsrat gibt es leider nicht.

          Im Arbeitsvertrag steht, dass ein Einsatz in Berlin und Umgebung erfolgt. Somit wäre eine Versetzung durch das Direktionsrecht wohl gedeckt.

          Man bietet mir eine Vertragsänderung an (die ich bei Annahme dann auch unterschreiben muss). Diese beeinhaltet dann weniger Lohn, keine Personalverantwortung und keine Umsatzbeteiligung mehr. Ich dachte sowas geht ohne Änderungskündigung gar nicht?

          Da in der weiteren Umgebung diverse Filialen vorhanden sind (mehr als 10) und auch dort Arbeitskräfte gesucht werden gehe ich davon aus, dass es freie Stellen gibt.

          Zumindest was das Geld angeht (ich wäre dann nach dreizehnjähriger Betriebszugehörigkeit wieder unter der Sozialhilfegrenze angekommen) besteht keine Gesprächsbereitschaft

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          • #6
            AW: Versetzung mit Gehaltskürzung ohne Änderungskündigung ?

            Man bietet mir eine Vertragsänderung an (die ich bei Annahme dann auch unterschreiben muss). Diese beeinhaltet dann weniger Lohn, keine Personalverantwortung und keine Umsatzbeteiligung mehr. Ich dachte sowas geht ohne Änderungskündigung gar nicht?
            Einvernehmlich können AG und AN immer den Vertrag ändern. Da Änderungskündigungen bisweilen schwer durchzusetzen sind, falls sich der AN arbeitsgerichtlich wehrt, ist das die bevorzugte Option eines AG.
            Mich wundert eher, wenn Fragesteller etwas mit dem Begriff Änderungskündigung anfangen können.

            Kommentar


            • #7
              AW: Versetzung mit Gehaltskürzung ohne Änderungskündigung ?

              Einen Betriebsrat gibt es leider nicht.
              Das habt ihr in der Hand.

              Im Arbeitsvertrag steht, dass ein Einsatz in Berlin und Umgebung erfolgt. Somit wäre eine Versetzung durch das Direktionsrecht wohl gedeckt.
              Wie schon gesagt, wenn der Laden schließt könnte es auch eine betriebsbedingte Kündigung geben.

              Man bietet mir eine Vertragsänderung an (die ich bei Annahme dann auch unterschreiben muss). Diese beeinhaltet dann weniger Lohn, keine Personalverantwortung und keine Umsatzbeteiligung mehr. Ich dachte sowas geht ohne Änderungskündigung gar nicht?
              Wenn Du unterschreibst geht das schon.








              Moin, Moin,
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              "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
              Franz Kafka

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