Hallo, ich bin Kim!
Da ich nicht mehr durch schaue durch das BUrlG hoffe ich, dass mir jemand weiterhelfen kann. Und zwar folgende Informationen sind ggf. wichtig:
- Seitdem 01.08.2010 bin ich Auszubildende zur Personaldienstleistungska uffrau
- am 14.07.2011 musste ich aus wichtigen Grund fristlos kündigen
- am 15.07.2011 habe ich in meinen neuen Ausbildungsbetrieb angefangen (erster Arbeitstag)
- Ich habe eine Urlaubsbescheinigung nachträglich ausgestellt bekommen. In der vermerkt ist, dass ich an 5 Tagen für dieses Jahr Urlaub genommen habe.
- In meinen Ausbildungsvertrag ist festgehalten das ich Anspruch auf 24 Tage habe (Mo.-Fr.) - wir haben bisher aber nicht die Frage geklärt was mir für dieses Jahr noch zusteht.
Meine Frage ist:
Habe ich ein vollen Urlaubsanspruch?
> nach § 4 BUrlG kann man den vollen Urlaubsanspruch erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erwerben. Welchen ich für dieses Jahr nicht erreiche oder zählen die Monate davor bei meinen anderen Arbeitgeber auch mit?
Nach § 6 Abs. 1 BUrlG steht dem Arbeitnehmer jährlich nur einmal Jahresurlaub zu. Von daher ist von einem vorherigen Arbeitgeber im laufenden Arbeitsjahr gewährter Urlaub auch gegenüber dem neuen Arbeitgeber wirksam. Der Arbeitnehmer kann dann vom neuen Arbeitgeber keinen weiteren, oder nur den verbliebenen Resturlaub verlangen.
> Das heißt 24-5 sind 19?
Wenn ich kein Anspruch auf die vom letzten Arbeitgeber nicht gewährten Urlaubstage habe, habe ich Anspruch nachwirkend auf Urlaubsabgeltung?
> Nach § 11 BUrlG bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt.
das wären dann 500€
Gesamtarbeitsverdienst in13 Wochen
------------------------------------- x Urlaubstage = Urlaubsentgelt
65 Arbeitstage (5 Tage x 13 Wochen)
das wären dann zum 01.01 - 14.7. = 15 Urlaubstage-5 genommene Tage = 10
1625€
--------- x Urlaubstage = 250€
65 Arbeitstage
Nun Frage ich mich habe ich Recht auf mein Urlaub beim neuen Arbeitgeber oder nachtragend Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Oder ist alles verfallen?
Liebe Grüße eure Kim
Da ich nicht mehr durch schaue durch das BUrlG hoffe ich, dass mir jemand weiterhelfen kann. Und zwar folgende Informationen sind ggf. wichtig:
- Seitdem 01.08.2010 bin ich Auszubildende zur Personaldienstleistungska uffrau
- am 14.07.2011 musste ich aus wichtigen Grund fristlos kündigen
- am 15.07.2011 habe ich in meinen neuen Ausbildungsbetrieb angefangen (erster Arbeitstag)
- Ich habe eine Urlaubsbescheinigung nachträglich ausgestellt bekommen. In der vermerkt ist, dass ich an 5 Tagen für dieses Jahr Urlaub genommen habe.
- In meinen Ausbildungsvertrag ist festgehalten das ich Anspruch auf 24 Tage habe (Mo.-Fr.) - wir haben bisher aber nicht die Frage geklärt was mir für dieses Jahr noch zusteht.
Meine Frage ist:
Habe ich ein vollen Urlaubsanspruch?
> nach § 4 BUrlG kann man den vollen Urlaubsanspruch erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erwerben. Welchen ich für dieses Jahr nicht erreiche oder zählen die Monate davor bei meinen anderen Arbeitgeber auch mit?
Nach § 6 Abs. 1 BUrlG steht dem Arbeitnehmer jährlich nur einmal Jahresurlaub zu. Von daher ist von einem vorherigen Arbeitgeber im laufenden Arbeitsjahr gewährter Urlaub auch gegenüber dem neuen Arbeitgeber wirksam. Der Arbeitnehmer kann dann vom neuen Arbeitgeber keinen weiteren, oder nur den verbliebenen Resturlaub verlangen.
> Das heißt 24-5 sind 19?
Wenn ich kein Anspruch auf die vom letzten Arbeitgeber nicht gewährten Urlaubstage habe, habe ich Anspruch nachwirkend auf Urlaubsabgeltung?
> Nach § 11 BUrlG bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt.
das wären dann 500€
Gesamtarbeitsverdienst in13 Wochen
------------------------------------- x Urlaubstage = Urlaubsentgelt
65 Arbeitstage (5 Tage x 13 Wochen)
das wären dann zum 01.01 - 14.7. = 15 Urlaubstage-5 genommene Tage = 10
1625€
--------- x Urlaubstage = 250€
65 Arbeitstage
Nun Frage ich mich habe ich Recht auf mein Urlaub beim neuen Arbeitgeber oder nachtragend Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Oder ist alles verfallen?
Liebe Grüße eure Kim
Kommentar