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Prämienzahlung trotz Kündigung?

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  • Prämienzahlung trotz Kündigung?

    Hallo,

    ich habe zum 31.10.2011 gekündigt und fange ab November in einer neuen Firma an und war 9 Jahre in der jetzigen Firma beschäftigt.

    Schon immer gab es Ende des Jahres in der Dezemberabrechnung eine Prämienzahlung.

    Seit mehreren Jahren (4-5) müssen wir für diese nichts mehr unterschreiben (das war am Anfang so), sondern sie ist unter dem Punkt Prämienzahlung auf der Lohnabrechnung aufgeführt.

    Die Frage ist nun, ob ich auch für das Jahr 2011 Anspruch auf die anteilige Prämie habe. In meinem Vertrag steht dazu folgendes:
    "Werden der/dem Angestellten Gratifikationen (Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld) gewährt, wird, wenn nicht ausdrücklich andres vereinbart, ein Rechtsanspruch auf Gewährung in den folgenden Kalenderjahren nicht begründet. Auch nach wiederholter Zahlung besteht auf die Gratifikation kein Rechtsanspruch.“
    Das ist an sich natürlich selbsterklärend und verneint an sich meine Frage schon, aber:
    1. Gibt es dennoch eine Art Gewohnheitsrecht für den Erhalt dieser Prämie?
    2. Ist dieser Passus überhaupt rechtens? - wenn ja, würde ihn doch jeder Arbeitgeber in den Vertrag aufnehmen.
    3. In meiner letzten Gehaltsverhandlung wurde diese Prämie als jährlicher Ausgleich für Überstunden und Mehraufwände seitens meines Arbeitgebers erwähnt.


    Habe ich nun einen Anspruch auf die anteilige (bis Ende Oktober) Jahresprämie und wann würde diese Ausgezahlt werden? Erst im Dezember, oder kann ich diese bei der Oktober-Abrechnung verlangen?

  • #2
    AW: Prämienzahlung trotz Kündigung?

    Zitat von Michael N Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe zum 31.10.2011 gekündigt und fange ab November in einer neuen Firma an und war 9 Jahre in der jetzigen Firma beschäftigt.

    Schon immer gab es Ende des Jahres in der Dezemberabrechnung eine Prämienzahlung.

    Seit mehreren Jahren (4-5) müssen wir für diese nichts mehr unterschreiben (das war am Anfang so), sondern sie ist unter dem Punkt Prämienzahlung auf der Lohnabrechnung aufgeführt.

    Die Frage ist nun, ob ich auch für das Jahr 2011 Anspruch auf die anteilige Prämie habe. In meinem Vertrag steht dazu folgendes:


    Das ist an sich natürlich selbsterklärend und verneint an sich meine Frage schon, aber:
    1. Gibt es dennoch eine Art Gewohnheitsrecht für den Erhalt dieser Prämie?
    2. Ist dieser Passus überhaupt rechtens? - wenn ja, würde ihn doch jeder Arbeitgeber in den Vertrag aufnehmen.
    3. In meiner letzten Gehaltsverhandlung wurde diese Prämie als jährlicher Ausgleich für Überstunden und Mehraufwände seitens meines Arbeitgebers erwähnt.


    Habe ich nun einen Anspruch auf die anteilige (bis Ende Oktober) Jahresprämie und wann würde diese Ausgezahlt werden? Erst im Dezember, oder kann ich diese bei der Oktober-Abrechnung verlangen?
    Hallo, Michael
    ich denke das es so OK ist (leider) und du auf die Prämie verzichten mußt.
    Ich hatte erst eine sogenannte " betriebliche Übung" in Betracht gezogen aber auch diese kommt nach meiner Ansicht hier nicht zum Tragen.
    Gruß FS
    In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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    • #3
      AW: Prämienzahlung trotz Kündigung?

      sonst ist zu dieser "prämie" nichts geregelt ?
      höhe ? auszahlungsmodalitäten ?
      gibt es zielvereinbarungen, die damit verknüpft wären ?

      unter berücksichtigung der schuldrechtsreform von 2002, seit der arbeitsverträge der AGB-kontrolle gem. BGB unterliegen, hat
      das BAG entschieden,wenn sich widersprechende klauseln vorliegen, könnte der "freiwilligkeitsvorbehalt " unwirksam sein,
      BAG: Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen ? Urt. v. 30.07.2008, Az. 10 AZR 606/07 Arbeitsrecht-Blog.de

      andererseits, wenn sonst nichts geregelt wäre
      gilt :
      Bei einem klar und verständlich formulierten Freiwilligkeitsvorbehalt, der jeden Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Sonderzahlung ausschließt, fehlt es an einer versprochenen Leistung iSv. § 308 Nr. 4 BGB. Dies gilt auch dann, wenn die Sonderzahlung ausschließlich im Bezugszeitraum geleistete Arbeit zusätzlich vergütet. Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Leistung der Sonderzahlung wird auch in diesem Fall nicht eingeschränkt oder sonst verändert. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Leistung der Sonderzahlung wird unabhängig von dem mit der Sonderzahlung verfolgten Zweck von vornherein nicht begründet. Es mangelt an einem Angebot des Arbeitgebers iSv. § 151 BGB, das der Arbeitnehmer annehmen könnte. Mit Formulierungen, dass aus der Leistung einer Sonderzahlung keinerlei Rechte hergeleitet werden können oder wiederholte Zahlungen keinen Rechtsanspruch für die Zukunft begründen, macht der Arbeitgeber hinreichend deutlich, dass er gerade keine Rechtsfolge im Sinne einer Erfüllungspflicht herbeiführen will.
      BAG, Urteil vom 21. 1. 2009 - 10 AZR 221/08
      BAG, Urteil vom 21. 1. 2009 - 10 AZR 221/08

      unabhängig von dieser prämienzahlung steht natürlich eine vergütung von angeordneten oder geduldeten überstunden zu,
      da geht nix mit "freiwilligkeitsvorbehalt "
      was ist denn zu überstunden im arbeitsvertrag geregelt ?

      "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

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      • #4
        AW: Prämienzahlung trotz Kündigung?

        Dort steht in etwa:
        Mehrarbeit (über dem Rahmen des üblichen (lol)) ist vom Arbeitgeber nach Möglichkeit (lol) durch Gewährung von Freizeit auszugleichen.

        Alles schwammig und in einer 13-15 Mann Firma eher ironisch zu sehen/lesen.

        Ich denke, dass ich die Prämie abschreiben kann. Und ich meine nicht steuerrechtlich

        Aber danke für die schnellen Antworten.

        Kommentar


        • #5
          AW: Prämienzahlung trotz Kündigung?

          Mehrarbeit (über dem Rahmen des üblichen (lol)) ist vom Arbeitgeber nach Möglichkeit (lol) durch Gewährung von Freizeit auszugleichen.
          Die Klausel ist in der Form m.E. unwirksam. D.h. der AG muss jede Mehrarbeitsstunde abgelten oder Freizeitausgleich gewähren.

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          • #6
            AW: Prämienzahlung trotz Kündigung?

            Zitat von filter Beitrag anzeigen
            Die Klausel ist in der Form m.E. unwirksam. D.h. der AG muss jede Mehrarbeitsstunde abgelten oder Freizeitausgleich gewähren.
            Ich sehe das genauso, was soll (kann) z.B. "nach Möglichkeit" bedeuten?
            Gruß FS
            In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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            • #7
              AW: Prämienzahlung trotz Kündigung?

              Zitat von Fussballsend Beitrag anzeigen
              Ich sehe das genauso, was soll (kann) z.B. "nach Möglichkeit" bedeuten?
              Gruß FS
              das grundsätzlich vergütet werden muß,
              nach möglichkeit aber auch freizeitausgleich gewährt werden kann/soll

              die vergütungspflicht ergibt sich ja schon aus dem gesetz
              §§ 611,612 BGB
              auch für eine 13-15 mann-firma, die ironie liebt

              aber mit klauseln, die "so in etwa" wiedergegeben werden, kann man eigentlich nur "so in etwa" was vernünftiges antworten
              und "das übliche" müsste eigentlich nach § 2 NachwG schriftlich vorliegen und dürfte sich im bereich des ArbZG bei 8 std pro arbeitstag bewegen.........

              "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

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