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VMA (Spesen) bei Betriebswohnung

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  • VMA (Spesen) bei Betriebswohnung

    Ich arbeite für ein Dienstleistungsunternehme n, welches teilweiße Personal überlässt, aber auch teilweiße selber Werksverträge hat.

    Es gibt 3 Tätigkeiten, für die ich abwechselnd eingesetzt werde.

    1. BWI Rollout`s
    2. IBM Onsite
    3. Tätigkeiten bei Geodis Logistics (Arbeitnehmerüberlassung)

    Ich selber wohne in Mannheim und wnen ich auf Rollout`s geschickt werde, bekomme ich ganz normal mein VMA von 6, 14 oder 24 Euro am Tag, je nach dem ob es ein ganzer oder nur angebrochener Tag ist. Das funktioniert auch soweit.

    Wenn ich Onsite Einsätze habe, bekomme ich meistens 6 Euro, sobald ich länger als 8 Stunden Unterwegs bin.
    In den vergangen Wochen war mein Einsatzgebiet Karlsruhe-Stuttgart und ich bin somit jeden Tag schon 1-2 Stundne pro Strecke unterwegs gewesen um zu meinem Einsatzgebiet zu gelangen.

    Fahrzeug und Tankkarte wurde mir gestellt und Fahrzeiten habe ich auch bezahlt bekommen.

    Nun haben wir einen Prozessoptimierer in der Firma, welcher der Meinung war mir in eine Betriebswohnung in Gärtringen (nahe Böblingen) zu stecken, damit er sich die Fahrzeit sparen kann.

    Dort soll ich von Mo-Fri sein und er meinte ich bekomme 6 Euro dafür. Ich habe ihm gesagt das ich da nicht mitmache, weil die 6 Euro bekomme ich auch so, weil ich eigentlich immer mehr als 8 Stunden arbeite und wenn ich das machen würde, hätte ich sogar noch ca. 4 Stunden Arbeitszeit weniger und würde sogar noch Miese machen.
    Da normal 24 Euro am Tag gezahlt werden, würde mich interessieren ob das überhaupt rechtens ist, das er mir nur 6 Euro zahlt.

    Was mich noch interessieren würde, kann er mich dau zwingen in der Betriebswohnung zu bleiben oder kann ich einfach zuhause bleiben, bzw. weiterhin jeden Abend Heim fahren ohne das ich ärger bekomme?

    Ich verdiene weniger als 1000 Euro, deshalb seh ich solch Sachen absolut nicht ein, wie z.B. in einer Betriebswohnung auf einem Dorf die ganze Woche zu bleiben, wo es absolut nichts gibt, nicht mal ein Internetanschluss oder Fernseher.

    Und wesentlich teurer als in Mannheim ist es hier auch.

    Ich freue mich auf eure Antworten

  • #2
    AW: VMA (Spesen) bei Betriebswohnung

    Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag zu deiner Regelarbeitstelle und zu deinen Arbeitsinhalten drin?
    Gibt es da Regelungen zu Außendiensteinsätzen?
    Wird in deinem Arbeitsvertrag auf irgendwelche Tarifverträge Bezug genommen?
    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Bertold Brecht

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    • #3
      AW: VMA (Spesen) bei Betriebswohnung

      Streichen Sie mal lieber die Klarnamen aus dem Beitrag.

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      • #4
        AW: VMA (Spesen) bei Betriebswohnung

        Ich werde nach AMP Tarif bezahlt es gibt mehrere Verweißein meinem Vertrag auf Zeitarbeits Gewerkschaften, freie Christliche... usw.

        Im Prinzip Zeitarbeitsvertrag und auch mit Führung eines Zeitkontos.

        In meinem Arbeitsvertrag steht das ich Rollout und Onsite Techniker bin, also das meine Arbeit nicht zuhause und auch nicht in meiner Firma durchgeführt wird. Ich bin immer unterwegs.

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        • #5
          AW: VMA (Spesen) bei Betriebswohnung

          Zitat von Soldierboyzx10r Beitrag anzeigen
          Ich werde nach AMP Tarif bezahlt es gibt mehrere Verweißein meinem Vertrag auf Zeitarbeits Gewerkschaften, freie Christliche... usw.

          Im Prinzip Zeitarbeitsvertrag und auch mit Führung eines Zeitkontos.

          In meinem Arbeitsvertrag steht das ich Rollout und Onsite Techniker bin, also das meine Arbeit nicht zuhause und auch nicht in meiner Firma durchgeführt wird. Ich bin immer unterwegs.
          Den TV hab ich im Netz leider nicht gefunden, nur mit login geschützt.

          Du müsstest dir den TV halt mal besorgen und schauen wie das alles da drin geregelt ist.

          Andere Frage ist ob der TV überhaupt wirksam ist:

          Gericht erklärt Umstellung auf mehrgliedrigen AMP-CGB-Tarifvertrag mittels Änderungsvertrag für unwirksam » CGZP Tarifunfähigkeit

          Ich würde vorschlagen, dass du dich bei der Gewerkschaft beraten lässt.

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          • #6
            AW: VMA (Spesen) bei Betriebswohnung

            Ich werde nach AMP Tarif bezahlt es gibt mehrere Verweißein meinem Vertrag auf Zeitarbeits Gewerkschaften, freie Christliche... usw.
            Da werde ich doch gleich hellhörig. Seit wann arbeiten Sie dort?

            Der AMP-TV macht meines Wissens keine Angaben zu VMA.

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            • #7
              AW: VMA (Spesen) bei Betriebswohnung

              Ich würde vorschlagen, dass du dich bei der Gewerkschaft beraten lässt.

              Die Hauptsache nicht bei den christlichen.

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              • #8
                AW: VMA (Spesen) bei Betriebswohnung

                Stimmt ich würde ver.di vorschlagen :-)

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                • #9
                  AW: VMA (Spesen) bei Betriebswohnung

                  Ich arbeite dort seit einem halben Jahr.
                  Ich habe auch nicht gesagt das der AMP Tarif das regelt.
                  Es stehen mehrere tarife imVertrag,muss nochmalgucken.

                  Bisher war ich immer in Hotels untergebracht und dort haben ich dann auch meine 24 EuroamTag erhalten.

                  Jetzt bin ich zum ersten Mal in der Betriebswohnung wo auch sonst mal kurzfristig andere einquatiert werden,welche gerade in der nähe ihren Einsatz habenund die sollen wohl auch 24 Euro amTag bekommen haben.

                  Ich habe gesagt bekommen weilich dort jetzt langfrisitg bleiben soll,jeden Woche 5 Tage,gibts nur 6 Euro.

                  Kann ich aber nicht nachvollziehen und die Firmaspaart eh schon die Fahrt jeden Morgen,so wie es bisher war.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: VMA (Spesen) bei Betriebswohnung

                    Es kommt nicht darauf an wer, was, wie, wo spart, es kommt darauf an was genau vertraglich oder tarifvertraglich wirksam vereinbart ist.

                    Das musst du erst mal heraus arbeiten.

                    MfG
                    Matthias

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                    • #11
                      AW: VMA (Spesen) bei Betriebswohnung

                      Ich habe auch nicht gesagt das der AMP Tarif das regelt.
                      Schön. Im AV scheint es auch keine Regelung dazu zu geben. Also woher stammt der Anspruch? Gibt es einen Betriebsrat? Oder betriebliche Regelungen bezüglich VMA? Einen gesetzlichen Anspruch gibt es jedenfalls nicht.

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                      • #12
                        AW: VMA (Spesen) bei Betriebswohnung

                        Ich glaube in meinem Arbeitsvertrag steht es drin, das bei Abwesenheit Spesen gezahlt werden. Das war bisher auch so, aber da handelte es sich um Hotelaufenthalte.

                        Morgen gucke ich nochmal was für Tarifregelungen alle in meinem Vertrag enthalten sind und was genau zum Thema Speßen drin steht. Aber alleine die Tatsache, das andere Kollegen von mir hier auch schon übernachtet haben und auch den normalen Speßensatz erhalten haben, macht mich stuzig.

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                        • #13
                          AW: VMA (Spesen) bei Betriebswohnung

                          Zitat von matthias Beitrag anzeigen
                          Den TV hab ich im Netz leider nicht gefunden, nur mit login geschützt.
                          Viel lässt sich echt nicht finden:

                          Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister: Mindestlöhne

                          Zitat von matthias Beitrag anzeigen
                          Stimmt ich würde ver.di vorschlagen :-)
                          Die haben es dann aber mit geballter Power zu tun:

                          Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister: AMP

                          Grüsse,sueton
                          Wenn man nicht weiß , wo man ist , kann man sich auch nicht verirren ! ( russ. Sprichwort )

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: VMA (Spesen) bei Betriebswohnung

                            Also, meine Firma hat noch kein Betriebsrat, aber unter den Mitarbeitern ist das schon im Gespräch und wurde auch schon bei größeren Versammlungen besprochen, aber noch in Arbeit.

                            Die Firma hat bundesweit über 100 Angestellte, darunter auch viele Studenten.

                            In meinem Arbeitsvertrag wird bei allem was mit Zulagen usw. zu tun hat auf den MTV verwiesen, da ich aber nicht weiß welcher da für mich in Frage kommt, weiß ich auch nicht wo ich nachlesen kann.

                            Anbei ein paar Links mit meinem Arbeitsvertrag.

                            http://www.bilder-hochladen.net/file...jk8-8-c9f0.jpg

                            http://www.bilder-hochladen.net/file...jk8-9-45c4.jpg

                            http://www.bilder-hochladen.net/file...jk8-a-d3d9.jpg

                            http://www.bilder-hochladen.net/file...jk8-b-6512.jpg

                            http://www.bilder-hochladen.net/file...jk8-c-c20a.jpg


                            Für mich ist auch wichtig zu wissen ob ich dazu verpflichtet bin in der Betriebswohnung zu wohnen.

                            Meine Einsatzmails sehen z.B. wie folgt aus:

                            Hallo Herr XXX,
                            betreffend Ihres Einsatz möchte ich Ihnen folgende Daten geben:

                            Einsatzort: 12.09.11-16.09.11 8.00 Uhr an folgender Adresse
                            XXX
                            XXX
                            71034 Böblingen
                            Hotel:
                            Ihr Hotel ab: 12.09.11
                            Dienstwohnung Gärtringen
                            XXX
                            71116 Gärtringen
                            Fahrgemeinschaft:
                            12.09.11 64342 Seeheim/Jugendheim - Mannheim - Böblingen und zurück
                            XXX
                            XXX
                            Hr. XXX ist der Fahrer der Fahrgemeinschaft.
                            Bitte setzen Sie sich selbstständig mit dem Fahrer, bezüglich Ihrer Abholzeiten, telefonisch in Verbindung.

                            Anreise:
                            Sie reisen am morgen des Einsatztages mit der Fahrgemeinschaft an.
                            Zwecks Ihrem Arbeitseinsatz melden Sie sich bitte bei Hr.XXX. XXX

                            Rückreise:
                            Ihre Rückreiseorganisation entspricht Ihrer Anreise.
                            Arbeitszeiten
                            Ihre täglichen Arbeitszeiten werden durch einen Zeiterfassungskey erfasst.Diesen erhalten Sie von Hr. XXX

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                            • #15
                              AW: VMA (Spesen) bei Betriebswohnung

                              Entgeltgruppe 2 des ERTV, darf ich mal fragen wie hoch da der Stundensatz im Tarifgebiet West (?) ist?

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