Hallo,
Mein Problem ist, dass ich bei einer Zeitarbeitsfirma zunächst einen geringfüg entlohnten Arbeitsvertrag (400€ Job) unterschrieben habe, der vom 06.07.11 - 15.09.11 befristet ist. Nachdem ich zwei Wochen gearbeitet hatte unterschrieb ich einen befristeten Arbeitsvertrag vom 18.07.11 - 15.09.11 (< 2 Monate), der jedoch nicht geringfügig entlohnt wird und bei dem ich 5 Tage die Woche arbeite. Nun würde diese Arbeit eigentlich eine kurzfristige Beschäftigung darstellen, die nicht sozialversicherungspflich tig wäre (Ich übe sie nicht berufsmäßig aus, da ich nur die Zeit bis zum Studium nach dem Schulabschluss überbrücke).
Grundsätzlich ist es ja so geregelt, dass man neben einer kurzfristigen Beschäftigung auch noch eine geringfügige Beschäftigung ausüben darf, ohne das diese beiden zusamengezählt werden. Da ich allerdings beide Beschäftigen beim selben Arbeitgeber ausübe gilt dies allerdings, wie mir gesagt wurde nicht. Somit wurden mir die Sozialversicherungsbeträg e abgezogen.
Ist dies zu Recht geschehen?
Vielen vielen Dank für Ihre Antworten schon im Vorraus.
Mein Problem ist, dass ich bei einer Zeitarbeitsfirma zunächst einen geringfüg entlohnten Arbeitsvertrag (400€ Job) unterschrieben habe, der vom 06.07.11 - 15.09.11 befristet ist. Nachdem ich zwei Wochen gearbeitet hatte unterschrieb ich einen befristeten Arbeitsvertrag vom 18.07.11 - 15.09.11 (< 2 Monate), der jedoch nicht geringfügig entlohnt wird und bei dem ich 5 Tage die Woche arbeite. Nun würde diese Arbeit eigentlich eine kurzfristige Beschäftigung darstellen, die nicht sozialversicherungspflich tig wäre (Ich übe sie nicht berufsmäßig aus, da ich nur die Zeit bis zum Studium nach dem Schulabschluss überbrücke).
Grundsätzlich ist es ja so geregelt, dass man neben einer kurzfristigen Beschäftigung auch noch eine geringfügige Beschäftigung ausüben darf, ohne das diese beiden zusamengezählt werden. Da ich allerdings beide Beschäftigen beim selben Arbeitgeber ausübe gilt dies allerdings, wie mir gesagt wurde nicht. Somit wurden mir die Sozialversicherungsbeträg e abgezogen.
Ist dies zu Recht geschehen?
Vielen vielen Dank für Ihre Antworten schon im Vorraus.
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