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Verfahrensdauer Beschlussverfahren?

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  • Verfahrensdauer Beschlussverfahren?

    Hallo liebe Foristen,

    Ich suche momentan die Antwort auf folgende Frage:
    Wie lange dauert ein Zustimmungsersetzungsverf ahren nach § 99 IV BetrVG im Durchschnitt?

    Ich habe schon im Internet nach einer entsprechenden Angabe gesucht, aber leider nichts gefunden. Da ich hier einige erfahrene Praktiker vermute könnt Ihr mir viell. eure Erfahrungswerte nennen?

    2 Monate oder ein halbes Jahr? Ich habe keine Ahnung.

    Viele Grüße,
    Lapsus
    Zuletzt geändert von Lapsus; 10.07.2011, 13:19.

  • #2
    AW: Verfahrensdauer Beschlussverfahren?

    Leider läßt sich die Frage nicht beantworten.
    Ich vermute mal, dein AG hat §100 BetrVG angewendet und die Maßnahme vorläufig durchgefürht. Dann habt ihr widersprochen und dein AG hat innerhalb von 3 Tagen das AG angerufen. So erstmal formal.
    Wie lange es dauert, bis es nach Gütetermin - den gibt es in der Regel innerhalb einiger Wochen- (hier keine Einigung) zum eigentlichen Verfahren kommt, hängt vom Gericht ab. Das kann tatsächlich einige Monate dauern.
    So geschehen schon z.B. Bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern, die nur 4 Monate beschäftigt wurden und das Verfahren obsolet wurde, weil die 4 Monate schon vorbei waren, bevor es zum Gerichtstermin kam.
    Aber wie heißt es so schön: Die Flasche ist immer halbvoll (nie halbleer)
    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Bertold Brecht

    Kommentar


    • #3
      AW: Verfahrensdauer Beschlussverfahren?

      Hallo Betriebsrat, danke für deine Antwort.
      Es kann also durchaus einmal fast ein halbes Jahr dauern,
      bis ein Beschluss ergeht.
      Danke,
      Lapsus

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