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Urlaubssperre

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  • Urlaubssperre

    Hallo liebe Foren-Mitglieder,

    ich brächte mal euren Rat.
    Mein AG hat letzte Woche bis Anfang September eine Urlaubssperre verhängt, gültig ab Tag der Bekanntgabe (also letzte Woche). Ein Grund wurde nicht angegeben, Betriebsrat haben wir leider keinen.

    Meine Frage wäre nun, ob der AG dies so einfach tun kann? Es würde ja schließlich für alle, die nicht zufällig schon genehmigten Urlaub für diese Zeit hatten (schon genehmigter Urlaub ist von der Sperre nicht betroffen) heißen, dass der Sommerurlaub dieses Jahr wohl ins Wasser fallen wird. Es ärgert mich einfach nur, da ich dieses Jahr aus privaten Gründen meinen Sommeruralub sehr kurzfrisig buchen kann und daher noch keinen Urlaub eingereicht hatte. Hätte man wenigstens die Urlaubssperre eine angemessene Zeit vorher angekündigt bekommen, wäre es wenigstens möglich gewesen zu planen, aber so.... Ich bin einfach nur total sauer auf meinen AG, dass ich nun den kompletten Sommer durcharbeiten muss und gerade im August läuft bei mir nicht viel, da die meisten Kunden Urlaub haben. Ich habe versucht diesbezüglich mit meinem Chef zu reden, damit ich wenigstens im August ein oder zwei Wochen bekomme, aber man stößt bei ihm auf taube Ohren und einen Grund für die Sperre hat er mir auch nicht genannt.

    Wäre super, wenn mir mal jemand die rechtliche Seite erklären könnte. Ich kenne leider nur das Bundesurlaubsgestz wo von "dringenden betrieblichen Gründen" die Rede ist (Was versteht man genau darunter? Wie DRINGEND müssen die Gründe sein?)

    Viele Grüße und euch allen noch ein schönes Wochenende,

    Anne

  • #2
    AW: Urlaubssperre

    Zitat von Anne1985 Beitrag anzeigen
    Ich kenne leider nur das Bundesurlaubsgestz wo von "dringenden betrieblichen Gründen" die Rede ist (Was versteht man genau darunter? Wie DRINGEND müssen die Gründe sein?)
    Schon ziemlich dringend, und jedenfalls dringender als die Begründung des Arbeitnehmers warum er gerade zu dieser Zeit Urlaub haben will.

    Da es für Dringlichkeit aber keinen Maßstab gibt, kann man das nicht rechnerisch ermitteln.

    E.D.

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    • #3
      AW: Urlaubssperre

      "Urlaubssperre" bedeutet eigentlich nichts anderes, als daß der AG ankündigt, in einem bestimmten Zeitraum keinen Urlaub genehmigen zu wollen
      er könnte genausogut auch erstmal gar nichts sagen und jeden eingereichten Urlaubsantrag einfach ablehnen

      die Vorgehensweise für den AN, der trotzdem Urlaub nehmen möchte, bleibt in beiden Fällen die gleiche : Er muß gerichtliche Hilfe bemühen, um Urlaub zu erhalten

      das Gericht entscheidet dann unter Prüfung des Einzelfalls ggfs. auch im Rahmen eines Eilverfahrens (einstweilige Verfügung)
      ob der AG aus einem der beiden im § 7 BUrlG aufgeführten Gründen (dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen) den Urlaub ablehnen durfte bzw. ob der AN den Urlaub wie gewünscht bekommt

      "dringende betriebliche Gründe" wären z.b. saisonale Personalengpäße, kurzfristig hoher Krankenstand, dringende Terminarbeiten, die anders nicht planbar waren
      auf keinen Fall aber einfache Störungen im Betriebsablauf
      auch wäre möglich, daß bereits genügend andere Leute Urlaub genehmigt bekamen,
      und zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs notwendigerweise eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitern anwesend sein muß
      wie gesagt, in jedem Einzelfall dann zu überprüfen

      aber wer geht schon deswegen gegen seinen AG vor Gericht ?

      "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

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      • #4
        AW: Urlaubssperre

        Dein Text beinhaltet für mich ja schon ein Widerspruch. Einerseits gibt dein Chef keine Gründe für die beabsichtigte Urlaubssperre an, andererseits formulierst du, im August hättest du ja eh nicht viele Kunden.
        Ich würde an deiner Stelle zunächst mal einen Urlaubsantrag stellen und im Ablehnungsfall eine nachvollziehbare Begründung einfordern.
        Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.
        Bertold Brecht

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        • #5
          AW: Urlaubssperre

          Ich kann nur empfehlen einen Betriebsrat zu haben. Mit so einem Chef ist da doch nur mit Betriebsrat etwas zu erreichen.

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          • #6
            AW: Urlaubssperre

            Zitat von Anne1985 Beitrag anzeigen
            ...
            Mein AG hat letzte Woche bis Anfang September eine Urlaubssperre verhängt, gültig ab Tag der Bekanntgabe (also letzte Woche). ...
            ... man stößt bei ihm auf taube Ohren und einen Grund für die Sperre hat er mir auch nicht genannt. ...
            Hallo, Anne,
            einen Grund zu nennen, wäre wohl das Mindeste, denn nur dann lässt sich prüfen, ob "dringende betriebliche Belange" entgegenstehen.

            Leider habe ich in der Rechtsprechung dazu nicht sehr viel gefunden, aber experto.de Arbeitsrecht nennt einige Beispiele.
            Doch allen mit Ausnahme des letzten Punktes ist gemein, dass sich die Ereignisse (anscheinend) relativ kurzfristig ergeben.
            Der letzte Punkt - saisonale Spitzenzeiten - trifft jedenfalls für dich wohl nicht zu, weil du schriebst, deine Kunden seien (ebenfalls) in Urlaub.

            Dein AG scheint hier recht willkürlich zu handeln, doch sehe ich keine Möglichkeit, die Gewährung des Urlaubs zu einem dir genehmen Urlaub zu erzwingen - außer durch eine Klage.
            Doch das willst du ja wohl nicht ernsthaft, zumal dir kein materieller Schaden (durch Storno/ Umbuchung) entsteht.

            .... Ich bin einfach nur total sauer auf meinen AG
            Deshalb:
            Shit happens - irgendwann muss er ihn dir gewähren, daher:
            Beantrage ihn doch für Oktober, eine bekanntlich immer noch "lohnende" Jahreszeit, um ein wenig zu verreisen.
            Wenn er diesen ablehnen sollte, dann fordere die Begründung - und lasse sie ggf. richterlich überprüfen.
            *****
            "Wir wissen in etwa, wer du bist, was dich interessiert und wer deine Freunde sind."
            Eric Schmidt, Google-Chef, im "Wall Street Journal" über die Möglichkeiten individueller Produktwerbung im Internet.
            Zitat entnommen am 19.08.10, WN

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