Zitat von Anne1985
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einen Grund zu nennen, wäre wohl das Mindeste, denn nur dann lässt sich prüfen, ob "dringende betriebliche Belange" entgegenstehen.
Leider habe ich in der Rechtsprechung dazu nicht sehr viel gefunden, aber experto.de Arbeitsrecht nennt einige Beispiele.
Doch allen mit Ausnahme des letzten Punktes ist gemein, dass sich die Ereignisse (anscheinend) relativ kurzfristig ergeben.
Der letzte Punkt - saisonale Spitzenzeiten - trifft jedenfalls für dich wohl nicht zu, weil du schriebst, deine Kunden seien (ebenfalls) in Urlaub.
Dein AG scheint hier recht willkürlich zu handeln, doch sehe ich keine Möglichkeit, die Gewährung des Urlaubs zu einem dir genehmen Urlaub zu erzwingen - außer durch eine Klage.
Doch das willst du ja wohl nicht ernsthaft, zumal dir kein materieller Schaden (durch Storno/ Umbuchung) entsteht.
.... Ich bin einfach nur total sauer auf meinen AG
Shit happens - irgendwann muss er ihn dir gewähren, daher:
Beantrage ihn doch für Oktober, eine bekanntlich immer noch "lohnende" Jahreszeit, um ein wenig zu verreisen.
Wenn er diesen ablehnen sollte, dann fordere die Begründung - und lasse sie ggf. richterlich überprüfen.
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