Hallo,
hoffe mir kann jemand helfen:
Darf der Betriebsrat Zugriff auf einzelne Daten der elektronischen Zeiterfassung haben (Mitarbeiterbezogen; durch EDV-System -Leseberechtigung-)????????
Darf der direkte Vorgesetzte (Meister, Abteilungsleiter,etc.) Zugriff auf einzelne Daten der elektronischen Zeiterfassung haben (Mitarbeiterbezogen; durch EDV-System -Leseberechtigung-)????????
Bei beiden Fragen meine ich KOMMEN-, GEHEN- und PAUSEN-Buchungen etc.
Mich Interessieren Rechtssprechungen, Gesetzestexte (BetrVG, BDSG....)
Danke für eure Hilfe vorab
Polo
hoffe mir kann jemand helfen:
Darf der Betriebsrat Zugriff auf einzelne Daten der elektronischen Zeiterfassung haben (Mitarbeiterbezogen; durch EDV-System -Leseberechtigung-)????????
Darf der direkte Vorgesetzte (Meister, Abteilungsleiter,etc.) Zugriff auf einzelne Daten der elektronischen Zeiterfassung haben (Mitarbeiterbezogen; durch EDV-System -Leseberechtigung-)????????
Bei beiden Fragen meine ich KOMMEN-, GEHEN- und PAUSEN-Buchungen etc.
Mich Interessieren Rechtssprechungen, Gesetzestexte (BetrVG, BDSG....)
Danke für eure Hilfe vorab
Polo
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