Hallo zusammen,
ich habe folgendes Anliegen bzw. Fragen:
Inwieweit kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zwingen an einer Gefahrgutschulung (ICAO/IATA Dangerous Goods Regulations – Grundseminar – Personalkategorie 6/1) teilzunehmen?
Inwieweit kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer (normaler Sachbearbeiter), der an o. g. Schulung teilgenommen hat, zwingen Shipper’s Declarations für Luftfrachtsendungen Gefahrgutklasse 9 zu unterschreiben (es gibt im Hause ebenfalls einen Qualitätsmanager und einen Exportmanager, die jeweils berechtigt sind, diese zu unterschreiben).
Hintergrund ist, dass der Arbeitnehmer die Befürchtung hat, dass er bei Unfällen mit dem betroffenen Gefahrgut persönlich mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht wird, da er den Verpackungsvorgang nicht nachvollziehen kann, weil die Verpacker nicht an einer entsprechenden Gefahrgutschulung teilgenommen haben.
Bei dem Gefahrgut handelt es sich um ein Produkt, welches schon seit Jahren im Sortiment ist. Erst letztes Jahr stellte sich nach der Anfrage eines Kunden heraus, dass es sich eigentlich um Gefahrgut Klasse 9 handelt
Auf Nachfragen bezüglich einer evtl. Haftung/Versicherung seitens der Firma im Falle eines Falles, wurde seitens des Prokuristen nur gesagt, dass eine Anfrage an die Konzernmutter gestellt wurde. Evtl. Problemfälle wurden kleingeredet.
Kurz und bündig: der Sachbearbeiter traut der Firma bezüglich der Gefahrgutabwicklung an dieser Stelle nicht und möchte daher Shipper’s Declarations nicht unterschreiben. Dieses wird seitens des Prokuristen nun als Arbeitsverweigerung ausgelegt.
Kann eine Firma dies verlangen, wenn u. U. auch das Privatvermögen des Arbeitnehmers auf dem Spiel steht? Wer ist im Recht? Ist ggf. eine Zusatzklausel im Arbeitsvertrag sinnvoll? Für Eure Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar!
Beste Grüße
ich habe folgendes Anliegen bzw. Fragen:
Inwieweit kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zwingen an einer Gefahrgutschulung (ICAO/IATA Dangerous Goods Regulations – Grundseminar – Personalkategorie 6/1) teilzunehmen?
Inwieweit kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer (normaler Sachbearbeiter), der an o. g. Schulung teilgenommen hat, zwingen Shipper’s Declarations für Luftfrachtsendungen Gefahrgutklasse 9 zu unterschreiben (es gibt im Hause ebenfalls einen Qualitätsmanager und einen Exportmanager, die jeweils berechtigt sind, diese zu unterschreiben).
Hintergrund ist, dass der Arbeitnehmer die Befürchtung hat, dass er bei Unfällen mit dem betroffenen Gefahrgut persönlich mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht wird, da er den Verpackungsvorgang nicht nachvollziehen kann, weil die Verpacker nicht an einer entsprechenden Gefahrgutschulung teilgenommen haben.
Bei dem Gefahrgut handelt es sich um ein Produkt, welches schon seit Jahren im Sortiment ist. Erst letztes Jahr stellte sich nach der Anfrage eines Kunden heraus, dass es sich eigentlich um Gefahrgut Klasse 9 handelt
Auf Nachfragen bezüglich einer evtl. Haftung/Versicherung seitens der Firma im Falle eines Falles, wurde seitens des Prokuristen nur gesagt, dass eine Anfrage an die Konzernmutter gestellt wurde. Evtl. Problemfälle wurden kleingeredet.
Kurz und bündig: der Sachbearbeiter traut der Firma bezüglich der Gefahrgutabwicklung an dieser Stelle nicht und möchte daher Shipper’s Declarations nicht unterschreiben. Dieses wird seitens des Prokuristen nun als Arbeitsverweigerung ausgelegt.
Kann eine Firma dies verlangen, wenn u. U. auch das Privatvermögen des Arbeitnehmers auf dem Spiel steht? Wer ist im Recht? Ist ggf. eine Zusatzklausel im Arbeitsvertrag sinnvoll? Für Eure Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar!
Beste Grüße
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