Bin in der Vergangenheit ein paarmal wegen verschiedener Krankheiten krankgeschrieben wurden.Mein Arbeitgeber forderte mich auf ihm mitzuteilen,was ich gehabt hätte,was ich ihm jedoch nicht verriet.Jetzt ein paar Wochen später drängt er immer noch und droht nun mit dem Vertrauensarzt und meint der würde ihm alles erzählen und ich müßte dem Arzt alles offenlegen.Aber ich bin doch jetzt gar nicht krank.Mein Problem ist,dass ich chronische Hepatitis B habe aber dank Medikamente Vierenfrei bin,aber ich möchte natürlich nicht ,dass dieses in der Firma die Runde macht.Darf mein Arbeitgeber das?Und darf ein Vertrauensarzt meinem Arbeitgeber meine Krankheiten Verraten?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Zum Vertrauensarzt ohne Krankheit?
Einklappen
X
-
AW: Zum Vertrauensarzt ohne Krankheit?
Zitat von zarzis Beitrag anzeigenMein Problem ist,dass ich chronische Hepatitis B habe aber dank Medikamente Vierenfrei bin,aber ich möchte natürlich nicht ,dass dieses in der Firma die Runde macht.Darf mein Arbeitgeber das?Und darf ein Vertrauensarzt meinem Arbeitgeber meine Krankheiten Verraten?
Sollte der Betriebsarzt gemeint sein: der darf AU-Bescheinigungen nicht überprüfen, hat aber zu beurteilen ob die Arbeitsbedingungen relevant sind.
Sollten mehr als 42 Kalendertage innerhalb von 12 Monaten aufgrund derselben Erkrankung angefallen sein, muß der Arbeitnehmer dies von sich aus dem Arbeitgeber mitteilen, damit die Entgeltfortzahlung beendigt werden kann. Eine Diagnosenangabe wäre nur notwendig, wenn der Arbeitnehmer behauptet es waren verschiedene Krankheiten, Nachweis dann durch die krankschreibenden Ärzte.
E.D.
-
AW: Zum Vertrauensarzt ohne Krankheit?
Zitat von zarzis Beitrag anzeigenMein Arbeitgeber meint,dass er eine Prognose daraus bekommen könne,ob ichauchin Zukunft fehlen könnte,so dass er mich dann nicht mehr beschäftigen möchte und müsse.
Deinen Job hast Du ja nicht angegeben,aber solch' seltener Fall,wie hier beschrieben
Hepatitis B
wird's ja wohl nicht sein,oder ?!
Grüsse,suetonWenn man nicht weiß , wo man ist , kann man sich auch nicht verirren ! ( russ. Sprichwort )
Kommentar
-
AW: Zum Vertrauensarzt ohne Krankheit?
Zitat von zarzis Beitrag anzeigenIch hab ja gar nicht wegen der Hepatitis gefehlt,aber mein Arbeitgeber will alle Diagnosen damit er mich wegen der Fehlzeiten entlassen kann kann,glaube ich,er macht jedenfalls unheimlichen Druck
die Diagnosen gehen den AG erstmal nichts an,Punkt.
So einfach ist es für den AG nicht krankheitsbedingt zu entlassen.
Die Rechtssprechung künpft an die Wirksamkeit einer "krankheitsbedingten KÜ" eine Reihe von Voraússetzungen (Drei-Stufen Theorie) vgl.BAG v. 29.4.1999 -2 AZR 431/98, NZA 1999, 97. Geprüft wird insbesondere Folgendes:
-Gesundheitsprognose (1.Stufe):Liegen in der Vergangenheit ERHEBLICHE Fehlzeiten vor und auch in Zukunft mit krankheitsbedingten Ausfällen zu rechnen? Dabei wird der bisherige Krankheitsverlauf als Indiz herangezogen. Fehlzeiten in der vergangenheit lassen aber nicht zwingend den Schluss auf eine negative Prognose zu.Ist festzustellen, dass die Krankheit zum Zeitpunkt bereits vollkommen ausgeheilt war, ist die KÜ unwirksam.
2. Betriebliche und wirtschaftliche Belastungen des AG (2.Stufe)
Werden durch die zu erwartenden Ausfälle erhebliche betriebliche Interessen beeinträchtigt? Dies wird bejaht, wenn entweder erhebliche Betriebsabläufe oder immer wieder neue, in der Summe außergewöhnlich hohe Entgeltfortzahlungskosten zu erwarten sind: Neue Erkrankungen lasswen nach § 3 EFZG unter Umständen neue Entgeltfortzahlungskosten entstehen.
3. Interessenabwägung (Stufe 3):
Im Rahmen einer Interessenabwägung wird dann geprüft, ob dem AG diese Belastungen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des Einzelfalls letztlich nicht doch zuzumuten sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Erkrankungen auf betrieblichen Ursachen (z.B. Arbeitsunfälle,gesundheit sgefährdende Arbeitsbedingungen)beruhe n.Weiterhin ist zu berücksichtigen, ob und wie lange das AV ungestört verlaufen ist.Gibt es einen Betriebsarat?
Gruß FSIn einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!
Kommentar
-
AW: Zum Vertrauensarzt ohne Krankheit?
Zitat von E.D. Beitrag anzeigenSollten mehr als 42 Kalendertage innerhalb von 12 Monaten aufgrund derselben Erkrankung angefallen sein, muß der Arbeitnehmer dies von sich aus dem Arbeitgeber mitteilen, damit die Entgeltfortzahlung beendigt werden kann. Eine Diagnosenangabe wäre nur notwendig, wenn der Arbeitnehmer behauptet es waren verschiedene Krankheiten, Nachweis dann durch die krankschreibenden Ärzte.
Kommentar
-
AW: Zum Vertrauensarzt ohne Krankheit?
Zitat von E.D. Beitrag anzeigenDer Vertrauensärztliche Dienst der Landesversicherungsanstal ten wurde zum 31.12.1988 aufgelöst.
Sollte der Betriebsarzt gemeint sein:...
Home - MDK - Medizinischer Dienst der Krankenversicherungbewertet Arbeitgeber auf kununu.de - dann haben andere auch etwas von Euren Erfahrungen.
Kommentar
-
AW: Zum Vertrauensarzt ohne Krankheit?
Mein Arbeitsverhältnis besteht seit 10 Jahren,meine Frau mußte letztes Jahr ins Krankenhaus und ich nahm unbezahlten Urlaub,daher heisst es hinter vorgehaltener Hand dass ich nur wegen Frau und Kind krank war,aber das ist Quatsch.Einen Betriebsrat haben wir,aber der hält sich schön raus.Nächste Woche soll ich zum Arzt für Arbeitsmedizin und der Soll herausfinden was ich habe und den Arbeitgeber informieren,schriftlich will mir das keiner geben.
Kommentar
-
AW: Zum Vertrauensarzt ohne Krankheit?
Zitat von zarzis Beitrag anzeigenMein Arbeitsverhältnis besteht seit 10 Jahren,meine Frau mußte letztes Jahr ins Krankenhaus und ich nahm unbezahlten Urlaub,daher heisst es hinter vorgehaltener Hand dass ich nur wegen Frau und Kind krank war,aber das ist Quatsch.Einen Betriebsrat haben wir,aber der hält sich schön raus.Nächste Woche soll ich zum Arzt für Arbeitsmedizin und der Soll herausfinden was ich habe und den Arbeitgeber informieren,schriftlich will mir das keiner geben.
da es einen Betriebsrat gibt, sollte man diesen auf seine Pflichten hinweisen in Bezug auf seine Mitwirkungsrechte(pflichten), in Bezug auf BEM.
Gruß
BbMotto: „Lohn- und Arbeitsbedingungen sind nicht das Ergebnis von Billigkeitserwägungen, sondern der Ausdruck realer Machtverhältnisse. Nicht nach Recht und Gerechtigkeit füllt die Entscheidung darüber, ob die Löhne steigen oder fallen, ob Acht- oder
Zehnstundenarbeitstag; alle Diskussionen darüber, ob das eine oder andere jeweils richtig und angemessen sei, sind nutzlos, der Stärkere setzt seinen Standpunkt durch.“
Dr. Ernst Heller
12. November 1925 im Unternehmerorgan „Das Holz“.
Kommentar
Kommentar