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Kündigung wegen Krankheit

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  • Kündigung wegen Krankheit

    Hallo noch mal,
    bin neu neu hier und bitte un euren fachlichen Rat.

    Bin seit 1982 in einer Schreinerei beschäftigt in der ich auch meine Ausbildung gemacht habe. Der Berieb hat 5 Gesellen und 3 Minijobs. Alle waren bereits vor dem 1.1.2004 beschäftigt.
    Nun habe ich die Kündigung wegen Krankheit (anhaltende Leistungsminderung) erhalten. Seit 2006 hatte ich immer wieder länger Fehlzeiten wegen meiner Schulter (Entzündung, OP, Schmerzen usw.) In den letzten 5 Jahren sind so über 300 Arbeitsünfähigkeitstage zusammen gekommen.
    Nach meiner OP in 2008 habe ich einen Gleichstellungsantrag gestellt. Mein AG hat dort angegeben das in diesem Fall eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist, da nur Montagearbeiten anfallen und eine Innerbetriebliche Umsetzung nicht möglich ist.
    Deshalb habe ich den Antrag zurück gezogen und habe es probiert. Eine Eingliederung wurde mir gewährt, indem mir Kollegen körperliche Arbeit weitgehend abnahmen. Nach einiger Zeit waren sie allerdings immer weniger bereit dazu und keiner möchte nun mehr mit mir auf die Baustelle geschickt werden.
    Seit 28.Feb 2011 bin ich wieder Arbeitsünfähig.

    Ist eine Klage erfolgversprechend?
    Steht mir eine Abindung zu?
    Was soll ich tun?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • #2
    AW: Kündigung wegen Krankheit

    Zitat von Howe Beitrag anzeigen
    Hallo noch mal,
    bin neu neu hier und bitte un euren fachlichen Rat.

    Bin seit 1982 in einer Schreinerei beschäftigt in der ich auch meine Ausbildung gemacht habe. Der Berieb hat 5 Gesellen und 3 Minijobs. Alle waren bereits vor dem 1.1.2004 beschäftigt.
    Nun habe ich die Kündigung wegen Krankheit (anhaltende Leistungsminderung) erhalten. Seit 2006 hatte ich immer wieder länger Fehlzeiten wegen meiner Schulter (Entzündung, OP, Schmerzen usw.) In den letzten 5 Jahren sind so über 300 Arbeitsünfähigkeitstage zusammen gekommen.
    Nach meiner OP in 2008 habe ich einen Gleichstellungsantrag gestellt. Mein AG hat dort angegeben das in diesem Fall eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist, da nur Montagearbeiten anfallen und eine Innerbetriebliche Umsetzung nicht möglich ist.
    Deshalb habe ich den Antrag zurück gezogen und habe es probiert. Eine Eingliederung wurde mir gewährt, indem mir Kollegen körperliche Arbeit weitgehend abnahmen. Nach einiger Zeit waren sie allerdings immer weniger bereit dazu und keiner möchte nun mehr mit mir auf die Baustelle geschickt werden.
    Seit 28.Feb 2011 bin ich wieder Arbeitsünfähig.

    Ist eine Klage erfolgversprechend?
    Steht mir eine Abindung zu?
    Was soll ich tun?

    Vielen Dank für eure Hilfe.
    ichnhatte dir schon geantwortet wie gewünscht im "privaten Nachrichten"
    Gruß FS
    In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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    • #3
      AW: Kündigung wegen Krankheit

      Ich denke nicht, dass es fair oder sinnvoll ist hier eine Einschätzung abzugeben.

      Lies dir mal das durch und mach dir dein eigenes Bild:

      Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Kündigung wegen Krankheit

      Und geh dann zu einem Anwalt.

      Ansonsten wenn der AG dir kündigt weil er dazu berechtigt ist wg. Krankheitszeiten, dann gibt es auch keine Abfindung. Das Arbeitsverhältnis ist kein Sparvertrag.

      Eine Abfindung gäbe es z.b. wenn der AG unsicher ist ob die Kündigung durchgeht und der dir das Recht auf eine Kündigungsschutzklage abkauft, weil er denkt das kommt billiger als ein Prozess.

      MfG
      Matthias

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      • #4
        AW: Kündigung wegen Krankheit

        Danke für die Antwort, aber irgendwie bringt mich das nicht weiter. Es kann doch nicht sein, dass ich nach über 30 Jahren Betriebszugehörigkeit ohne was da stehe. Es muß doch eine Möglichkeit geben.

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        • #5
          AW: Kündigung wegen Krankheit

          Ob eine krankheitsbedingte Kü. durchgeht ist ein schwierige Frage es sagt dir hier keiner, die geht durch es kann hier aber auch keiner sagen die Kündigung wird vom Gericht abgelehnt, du musst dir professionelle Hilfe vor Ort holen, wenn du was machen willst.

          Das Ganze ist eine komplizierte Abwägungssache.

          MfG
          Matthias

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          • #6
            AW: Kündigung wegen Krankheit

            Der Berieb hat 5 Gesellen und 3 Minijobs. Alle waren bereits vor dem 1.1.2004 beschäftigt.
            Wenn durch diese Besonderheit das Kündigungsschutzgesetz per Stichtagsregelung Anwendung findet, dann sollte man nicht allzu lange nach Zugang der Kündigung überlegen und sich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Die 3-Wochen-frist ist schnell rum. Ohne Anwalt wird es sicherlich sehr schwer vor Gericht.
            Man kann auch erstmal selber die Klage beim Rechtspfleger des Arbeitsgerichtes zu Protokoll geben und dann den Gütertermin alleine bestreiten. Dort wird man sehen, wie der Richter sich positioniert und ob der AG eine kleinere oder grössere Abfindung anbietet.
            Dabei schliesst man, wenn es einigermassen o.k. ist, möglichst einen widerruflichen Vergleich.
            Spätestens damit geht man dann zu einem Fachanwalt und lässt sich beraten, wie dieser die Situation bei einem Kammertermin einschätzt.

            Wurde die Kündigungsfrist wenigstens eingehalten?

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            • #7
              AW: Kündigung wegen Krankheit

              Die Kündigungsfrist wurde eingehalten, 7 Mon. . Eine Abfindung will der AG nicht zahlen. Er ist der Meinung das meine Krankheit in den letzten Jahren enorme Kosten (Lohnfortzahlung,Leiharbe iter) verursacht und zu einer dauernden Überbelastung meiner Kollegen geführt hat, was nicht länger weder tragbar noch verantwortbar wäre.

              Er sagte mir, ich hätte durch meinen Gleichstellungsantrag selbst bestätigt hätte, dass ich der Aufgabe nicht mehr gewachsen wäre.

              Ich denke das mein AG meinen Abgang lange mit einen Fachanwalt vorbereitet hat. Bei einem persönlichen Gespräch wurden mir die letzten 5 Jahre anhand eine dicken Ordners bis ins kleinste Detail dokumentiert.

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              • #8
                AW: Kündigung wegen Krankheit

                Hallo
                Sorry das ich dass so sagen muß, aber auf Grund meiner Erfahrungen ist es schon beachtlich dass der Arbeitgeber 5 Jahre abwartet um Krankheitsbedingt zu kündigen. In der Regel ist es dem AG nach 3 jahren schon nicht mehr zumutbar solche Kosten zu tragen (erst recht bei dieser Betriebsgröße). Ich habe aber auch in vielen Güteverhandlungen miterlebt dass der Richter gewisse Abfindungszahlungen vorschlägt und sich beiderseitig auch darauf geeinigt wird. Vermutlich nicht in der Höhe wie Sie sich es vieleicht vorstellen (wünschen) aber ganz ohne Abfindung werden Sie wohl auch nicht gehen müßen.
                Sie haben schließlich viele Jahre für diese Firma gearbeitet. Ganz wichtig ist einen guten Anwalt für Arbeitsrecht mit dieser Sache zu beauftragen.

                Gruß Nber

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                • #9
                  AW: Kündigung wegen Krankheit

                  Danke erstmal, aber kann der von mir 2008 gestellte Antrag auf Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten heute noch so ausgelegt werden, das ich meine Gesundheitszustand ja selbst als schlecht beurteile?
                  Laut meines AG hätte ich längst selbst kündigen müssen.
                  Wird er sich überhaupt auf einen Vergleich einlassen?

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Kündigung wegen Krankheit

                    Zitat von Howe Beitrag anzeigen
                    Danke erstmal, aber kann der von mir 2008 gestellte Antrag auf Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten heute noch so ausgelegt werden, das ich meine Gesundheitszustand ja selbst als schlecht beurteile?
                    Den Satz vestehe ich nicht.
                    Dieser Antrag ist ja aber nur ein Mosaiksteinchen in der ganzen Geschichte. Der Richter wird alles beurteilen und insbesondere worauf es ankommt ist (wie man auch in dem Link lesen kann) die Zukunftsprognose, nicht so sehr die Vergangenheit.

                    Es kann jemand ja lange krank gewesen sein, wenn der Arzt bescheinigt, z.b. man ist auskuriert in Zukunft sind keine oder nur normale Ausfälle erwartbar, dann kann man gute Chancen haben.

                    Du veruchst alles immer auf eine Sache zu reduzieren, das geht aber nicht, es kommt auf das Gesamtbild an und dann wägt der Richter ab.

                    Es ist wie hier auch schon gesagt wurde auch ein Unterschied ob das ein Kleinbetrieb ist oder ob das ein Konzern mit 50000 Leuten ist, das ist dann wieder die Frage der zumutbarkeit. Ein Konzern kann eine fehlenden Kollegen ganz anders kompensieren als ein Kleinbetrieb (selbst wenn die Entgeltfortzahlung längst abgelaufen ist, braucht man ja eine Vertretung z.b.)


                    Zitat von Howe Beitrag anzeigen
                    Laut meines AG hätte ich längst selbst kündigen müssen.
                    Nein das nicht. Solange du deine Arbeitskraft anbietest, wieso solltest du kündigen?

                    Zitat von Howe Beitrag anzeigen
                    Wird er sich überhaupt auf einen Vergleich einlassen?
                    Das hängt mit all den Fragen oben zusammen und was der Richter dazu meint. Wie ich auch schon sagte, wenn der Fall eindeutig gegen dich ist, wird der AG lieber ein Urteil abwarten, dass dann evtl. heißt: Kündigung ist gerechtfertigt.

                    Wenn es sich herausstellt im ersten Termin beim Gericht, dass der Richter keine so eindeutige Meinung erkennen lässt (was er üblicherweise tut) dann könnte es einen Vergleich geben, auch um die Sache abzukürzen und die Kosten niedrig zuhalten.

                    Ich verstehe ja dass du Antworten haben willst die gibt es aber nicht, weil hier keiner ein Prophet ist der in die Zukunft und in den Kopf des Richters schauen kann und auch nicht die Unterlagen aller vorliegen hat, z.b. das was dein AG gesammelt hat.

                    Dass er einen Anwalt hat und gut vorbereitet ist, ist halt leider schlecht für dich, viele AG gehen viel dilettantischer an so eine Sache, dann hat der AN bessere Chancen gerade gegen eine krankheitsbedingte Kündigung.
                    Deshalb brauchst du auch professionelle Hilfe.

                    MfG
                    Matthias

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                    • #11
                      AW: Kündigung wegen Krankheit

                      Zusätzlich zu den Ausführungen von Matthias, denen ich mich uneingeschränkt anschliesse:


                      Wird er sich überhaupt auf einen Vergleich einlassen?
                      Wenn Sie - egal ob mit oder ohne Anwalt - keine Kündigungsschutzklage einreichen, dann werden Sie es nicht erfahren. So einfach ist die Antwort. Den Anwalt müssten Sie allerdings selber bezahlen, wenn (wie so oft) weder Rechtschutz über eine Rechtschutzversicherung, noch über die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft besteht.

                      Und selbst wenn der AG das 3mal mit dem besten Fachanwalt durchgeplant hat. Der Richter ist in seiner Entscheidung frei und vielleicht hat er einen guten oder einen weniger guten Tag. Wenn sich aber andeutet, dass die Sache nicht so klar und einfach ist, dann wird unter Umständen genau dieser Fachanwalt den AG beraten und überzeugen, lieber ne kleine Abfindung im Rahmen eines Vergleichs zu zahlen.

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