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Saisonarbeit = Urlaubssperre????

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  • Saisonarbeit = Urlaubssperre????

    Hallo alle zusammen! Ich bin neu hier! Erst mal will ich das Wort "Saisonarbeit" richtig definiert wissen. Ich arbeite als Busfahrer für Stadtrundfahrten und mein Chef meinte, das es in der "Saison" keinen Urlaub gäbe! Ein Bekannter sagte mir aber, das Saisonarbeit sowas wie Bademeister im Sommer, oder Skiliftbetreiber im Winter wäre und meine Arbeit aber als Ganzjahresarbeit nicht unter den Begriff "Saisonarbeit" fallen würde. Was ist da nun richtig? Wenn es nach meinen Chef gehen würde, müßte ich sozusagen fahren und Kommunalgeschichte erzählen bis zum tot-Umfallen, das ist Anstrengung pur für Stimme und Konzentration, so das ich schon dadurch bedingt Urlaub zur Erholung benötigen würde! Mein Chef (Der noch nebenbei Fahrschule fährt) läßt mich die ganze Arbeit ohne Ersatzmann alleine fahren, er springt bloß einmal, allerhöchstens zweimal(das schon eher selten) die Woche in die Presche, weil ihn dazu das "Lenk- und Ruhezeitengesetz" zwingt, sonst müßte ich vielleicht auch noch eine 7-Tagewoche schieben! Ich muß dann natürlich immer noch ein gequältes Lächeln für die Fahrgäste aufsetzen, die meine Notstandssituation natürlich nicht verstehen! Meine Frage jetzt explizit an die Experten;
    Gibt es ein Gesetz, das ihm das strikt untersagt, mir im Sommer den Urlaubsanspruch zu streichen? Kann mir jemand den Paragraphen bzw. den Gesetzestext kopieren, den ich dann ausdrucken und ihm unter die Nase halten kann? Denn nur vor so etwas amtlichen hat er noch Respekt! Ich werde jetzt schon wie eine Maschine auf Verschleiß gefahren ohne Rücksicht! Er sagt, das ich auch nicht Krank werden dürfe, weil sonst durch meine Abwesenheit die Firma in arge Beträngnis geraten könne! Er bekäme wohl angeblich keinen Busfahrer vom Arbeitsamt und somit müsse es mit ihm und mir nur gehen! Es reicht aber hinten und vorne nicht am Personal. Er bräuchte noch einen weiteren Busfahrer, den er aber wohl nicht bekäme oder nicht entlohnen könne, auch nicht als Teilzeit! Ich muß sozusagen für zwei arbeiten! Ich halte das einfach nicht mehr aus! Ich kann so mein Leben schon nicht mehr leben, weil ich nur noch auf Arbeit bin! Um 9 Uhr 30 Beginn und gegen 18 Uhr 30 Feierabend! Wann ist dann noch Zeit für meine privaten Belange? Dannach fragt dann niemand! Jetzt habe ich wirklich viel geschrieben, ich hoffe nicht zu viel!
    Wäre echt schön, wenn mir wer helfen könnte und das am besten gleich mit dem richtigen § aus dem richtigen Gesetzbuch vor dem er auch nicht abhauen kann!

    Liebe Grüße an alle, Dieselolli

  • #2
    AW: Saisonarbeit = Urlaubssperre????

    Zitat von Dieselolli Beitrag anzeigen
    Hallo alle zusammen! Ich bin neu hier! Erst mal will ich das Wort "Saisonarbeit" richtig definiert wissen. Ich arbeite als Busfahrer für Stadtrundfahrten und mein Chef meinte, das es in der "Saison" keinen Urlaub gäbe! Ein Bekannter sagte mir aber, das Saisonarbeit sowas wie Bademeister im Sommer, oder Skiliftbetreiber im Winter wäre und meine Arbeit aber als Ganzjahresarbeit nicht unter den Begriff "Saisonarbeit" fallen würde. Was ist da nun richtig? Wenn es nach meinen Chef gehen würde, müßte ich sozusagen fahren und Kommunalgeschichte erzählen bis zum tot-Umfallen, das ist Anstrengung pur für Stimme und Konzentration, so das ich schon dadurch bedingt Urlaub zur Erholung benötigen würde! Mein Chef (Der noch nebenbei Fahrschule fährt) läßt mich die ganze Arbeit ohne Ersatzmann alleine fahren, er springt bloß einmal, allerhöchstens zweimal(das schon eher selten) die Woche in die Presche, weil ihn dazu das "Lenk- und Ruhezeitengesetz" zwingt, sonst müßte ich vielleicht auch noch eine 7-Tagewoche schieben! Ich muß dann natürlich immer noch ein gequältes Lächeln für die Fahrgäste aufsetzen, die meine Notstandssituation natürlich nicht verstehen! Meine Frage jetzt explizit an die Experten;
    Gibt es ein Gesetz, das ihm das strikt untersagt, mir im Sommer den Urlaubsanspruch zu streichen? Kann mir jemand den Paragraphen bzw. den Gesetzestext kopieren, den ich dann ausdrucken und ihm unter die Nase halten kann? Denn nur vor so etwas amtlichen hat er noch Respekt! Ich werde jetzt schon wie eine Maschine auf Verschleiß gefahren ohne Rücksicht! Er sagt, das ich auch nicht Krank werden dürfe, weil sonst durch meine Abwesenheit die Firma in arge Beträngnis geraten könne! Er bekäme wohl angeblich keinen Busfahrer vom Arbeitsamt und somit müsse es mit ihm und mir nur gehen! Es reicht aber hinten und vorne nicht am Personal. Er bräuchte noch einen weiteren Busfahrer, den er aber wohl nicht bekäme oder nicht entlohnen könne, auch nicht als Teilzeit! Ich muß sozusagen für zwei arbeiten! Ich halte das einfach nicht mehr aus! Ich kann so mein Leben schon nicht mehr leben, weil ich nur noch auf Arbeit bin! Um 9 Uhr 30 Beginn und gegen 18 Uhr 30 Feierabend! Wann ist dann noch Zeit für meine privaten Belange? Dannach fragt dann niemand! Jetzt habe ich wirklich viel geschrieben, ich hoffe nicht zu viel!
    Wäre echt schön, wenn mir wer helfen könnte und das am besten gleich mit dem richtigen § aus dem richtigen Gesetzbuch vor dem er auch nicht abhauen kann!

    Liebe Grüße an alle, Dieselolli
    Moin,moin Dieselolli !

    Jetzt nichts für Ungut,aber das........
    O.K.-wie wär's mit etwas typisch "deutschem" - Arbeitsvertrag,z.B.?
    ...dessen Inhalt,natürlich

    Grüsse,sueton
    Wenn man nicht weiß , wo man ist , kann man sich auch nicht verirren ! ( russ. Sprichwort )

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    • #3
      AW: Saisonarbeit = Urlaubssperre????

      die rechtsgrundlage ist der § 7 BUrlG
      BUrlG - Einzelnorm

      dort gibt es genau zwei gründe, weswegen der AG die gewährung von urlaub verweigern dürfte

      -theoretisch -

      praktisch gesehen genehmigt der AG aber einfach keinen urlaub, wenn er nicht will, so daß dir nur der gerichtsweg übrig bleibt, urlaub durchzusetzen

      sagen wir mal so, der richter wird es nicht akzeptieren, daß der AG dir keinen urlaub genehmigen will, weil du der einzige fahrer bist
      der AG könnte aber auch von sich aus z.b. betriebsferien anordnen,
      da macht er dann den laden für -sagen wir mal - 4 wochen zu
      dann bleibt dir auch keine wahl, deinen urlaub dort nehmen zu müssen, auch wenn der zeitpunkt dir nicht wirklich passt
      aber den schritt vor gericht gehen wohl - verständlicherweise - die wenigsten

      hinzu käme noch die kleinbetriebsregelung, die jederzeit eine grundlose, fristgemässe kündigung durch den AG gestattet,
      also will man es sich ja auch nicht unbedingt mit dem AG verderben...........

      "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

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      • #4
        AW: Saisonarbeit = Urlaubssperre????

        Zitat von Dieselolli Beitrag anzeigen
        Um 9 Uhr 30 Beginn und gegen 18 Uhr 30 Feierabend! Wann ist dann noch Zeit für meine privaten Belange? Dannach fragt dann niemand!
        in der Tat. Das geht allen Menschen in Vollzeit ohne Gleitzeit ähnlich.
        Das ist eine zulässige Arbeitszeit, sofern Du dazwischen irgendwo eine Pause hast und du irgendwann in den nächsten 6 Monaten ausgleichen kannst.

        Wie lange bist du denn bei denen? Gerade erst angefangen? Wie lange geht denn die "Saison".
        Irgendwo verstehe ich ja, dass man als Stadtrundfahrtunternehmer seinen einzigen Fahrer nicht mitten in der Hochsaison Urlaub gewähren möchte. Was macht der eigentlich an den Tagen, an denen Du nicht fährst? Du hast ja keine 7-Tage-Woche.

        Zahlt er wenigstens anständig?
        bewertet Arbeitgeber auf kununu.de - dann haben andere auch etwas von Euren Erfahrungen.

        Kommentar


        • #5
          AW: Saisonarbeit = Urlaubssperre????

          Zitat von Betsy Beitrag anzeigen
          in der Tat. Das geht allen Menschen in Vollzeit ohne Gleitzeit ähnlich.
          Das ist eine zulässige Arbeitszeit, sofern Du dazwischen irgendwo eine Pause hast und du irgendwann in den nächsten 6 Monaten ausgleichen kannst.

          Wie lange bist du denn bei denen? Gerade erst angefangen? Wie lange geht denn die "Saison".
          Irgendwo verstehe ich ja, dass man als Stadtrundfahrtunternehmer seinen einzigen Fahrer nicht mitten in der Hochsaison Urlaub gewähren möchte. Was macht der eigentlich an den Tagen, an denen Du nicht fährst? Du hast ja keine 7-Tage-Woche.

          Zahlt er wenigstens anständig?
          Von anständiger Bezahlung kann keine Rede sein, An dem Tag (Einzahl) muß er hinters Lenkrad. Festangestellt bin ich bei ihm seit dem 25.10.2010 davor nur auf Zuverdienstbasis. Die Saison geht für ihn praktisch von jetzt an bis in den Oktober und spätestens ab Dezember bin ich dann arbeitslos oder auf 165,-Eurobasis angestellt, weil, den letzten Winter war ich immer im Bereitschaftsdienst, das hat ihn, so er wörtlich, finaziell fast ruiniert. Aber gleichzeitig seltsamerweise hat er Geld für die Restauration seines Oltimerbusses übrig gehabt!

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          • #6
            AW: Saisonarbeit = Urlaubssperre????

            na ich vermute mal, dass die Jobs in Görlitz eher spärlich gesäht sind?
            Vin daher hast Du natürlich einen gewissen Druck, keine Frage. Dennoch muss man Dir Urlaub gewähren, irgendwie. Deinen vollen Anspruch hast du nach 6 Monaten...
            lässt der gar nicht mit sich reden?
            bewertet Arbeitgeber auf kununu.de - dann haben andere auch etwas von Euren Erfahrungen.

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            • #7
              AW: Saisonarbeit = Urlaubssperre????

              Zitat von Betsy Beitrag anzeigen
              na ich vermute mal, dass die Jobs in Görlitz eher spärlich gesäht sind?
              Vin daher hast Du natürlich einen gewissen Druck, keine Frage. Dennoch muss man Dir Urlaub gewähren, irgendwie. Deinen vollen Anspruch hast du nach 6 Monaten...
              lässt der gar nicht mit sich reden?
              Leider Nein, Es führt kein legaler Weg an dieser Urlaubssperre für mich vorbei, wüßte jedenfalls nicht, welcher! Ich überlege schon, einfach abzuhauen, für 14 Tage das Funkdingens ausschalten und nischt mehr hören und sehen von der ganzen Sch....! Wenn er mir dannach kündigen sollte, werd ich übers Arbeitsgericht gehen und denen sagen, das er mich zu diesen Radikalen Entschluß nötigte, mir zwei Wochen mir mindestens zustehenden Urlaub zu erpressen! Wenn er schon so eklatant das Arbeitsgesetz mißachtet, muß ich zum Selbstschutz meines Körpers greifen und diesen Erholung ermöglichen! Was soll ich denn sonst machen? Ich kann meinen Fahrgästen doch nicht zumuten jeden Tag mit so einer Fleppe zu fahren!

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              • #8
                AW: Saisonarbeit = Urlaubssperre????

                Zitat von kriegsrat II Beitrag anzeigen
                die rechtsgrundlage ist der § 7 BUrlG
                BUrlG - Einzelnorm

                dort gibt es genau zwei gründe, weswegen der AG die gewährung von urlaub verweigern dürfte

                -theoretisch -

                praktisch gesehen genehmigt der AG aber einfach keinen urlaub, wenn er nicht will, so daß dir nur der gerichtsweg übrig bleibt, urlaub durchzusetzen

                sagen wir mal so, der richter wird es nicht akzeptieren, daß der AG dir keinen urlaub genehmigen will, weil du der einzige fahrer bist
                der AG könnte aber auch von sich aus z.b. betriebsferien anordnen,
                da macht er dann den laden für -sagen wir mal - 4 wochen zu
                dann bleibt dir auch keine wahl, deinen urlaub dort nehmen zu müssen, auch wenn der zeitpunkt dir nicht wirklich passt
                aber den schritt vor gericht gehen wohl - verständlicherweise - die wenigsten

                hinzu käme noch die kleinbetriebsregelung, die jederzeit eine grundlose, fristgemässe kündigung durch den AG gestattet,
                also will man es sich ja auch nicht unbedingt mit dem AG verderben...........
                Probleme bereitet mir der Absatz 2 des § 7 der da regelt: Zitat; (2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

                ....Und das wird mein Chef geschickt auszunutzen verstehen, weil er dann sagt, "ich sei der einzige Fahrer außer Ihm und er selber könne mich auch nicht immer vertreten, weil er noch die Fahrschule fahren muß" und somit bin ich in der Zwickmühle, weil an mir dann angeblich der Segen der Firma hängen bliebe! Ich glaube kaum, das es ihm gelingt in der Zeit bis, was weiß ich, Juni bis August, einen zweiten Busfahrer zu organisieren, den er auch mit Kommunaler Stadtgeschichte ausbilden kann! Ich komme mir irgendwie so unersetzlich vor! Grins
                Seufz & Stöhn... alls besch....

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                • #9
                  AW: Saisonarbeit = Urlaubssperre????

                  Es führt kein legaler Weg an dieser Urlaubssperre für mich vorbei,
                  Doch, Du könntest den Urlaubsanspruch zumindest versuchen gerichtlich durchzusetzen. Die möglichen Konsequenzen sind Dir mittlerweile hoffentlich ausrecihend klar geworden.

                  Handbuch Arbeitsrecht: Urlaub, Urlaubsanspruch

                  "Was tun bei Streit über die Lage des Urlaubs?

                  Wenn es zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu einem Streit über die Gewährung von Urlaub kommt, den Sie bereits geplant haben und demnächst antreten wollen, dann können Sie beim Arbeitsgericht den Erlaß einer einstweiligen Verfügung beantragen, mit der der Arbeitsgeber zur Urlaubsgewährung verpflichtet wird. Ein solches Eilverfahren verdient seinen Namen, d.h. es ist im extremen Notfall sogar möglich, eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht und eine Entscheidung bereits am Tag des Eilantrags zu erlangen."


                  Denn ganz wichtig:



                  "Die mit dem Arbeitgeber nicht abgesprochene Selbstbeurlaubung stellt einen Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung dar, die je nach Lage des Falles auch als außerordentliche bzw. fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann.


                  In dem Fall gibt es zusätzlich obligatorisch eine 12wöchige Sperre des ALG1!







                  Wenn er mir dannach kündigen sollte, werd ich übers Arbeitsgericht gehen und denen sagen, das er mich zu diesen Radikalen Entschluß nötigte, mir zwei Wochen mir mindestens zustehenden Urlaub zu erpressen!

                  Du musst Deine Rechte schon auf legalem Weg und vor allem in richtiger Reihenfolge warnehmen. Du kannst dem AG auch nicht das Gesicht demolieren, wenn der 3 Monate kein Geld zahlt und dann beim Gericht sagen, "ich musste diesen radialen Weg wählen" - auf welchem Stern lebst Du denn?

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Saisonarbeit = Urlaubssperre????

                    Zitat von kriegsrat II Beitrag anzeigen
                    die rechtsgrundlage ist der § 7 BUrlG
                    BUrlG - Einzelnorm

                    dort gibt es genau zwei gründe, weswegen der AG die gewährung von urlaub verweigern dürfte

                    -theoretisch -

                    praktisch gesehen genehmigt der AG aber einfach keinen urlaub, wenn er nicht will, so daß dir nur der gerichtsweg übrig bleibt, urlaub durchzusetzen

                    sagen wir mal so, der richter wird es nicht akzeptieren, daß der AG dir keinen urlaub genehmigen will, weil du der einzige fahrer bist
                    der AG könnte aber auch von sich aus z.b. betriebsferien anordnen,
                    da macht er dann den laden für -sagen wir mal - 4 wochen zu
                    dann bleibt dir auch keine wahl, deinen urlaub dort nehmen zu müssen, auch wenn der zeitpunkt dir nicht wirklich passt
                    aber den schritt vor gericht gehen wohl - verständlicherweise - die wenigsten

                    hinzu käme noch die kleinbetriebsregelung, die jederzeit eine grundlose, fristgemässe kündigung durch den AG gestattet,
                    also will man es sich ja auch nicht unbedingt mit dem AG verderben...........

                    Betriebsferien macht der mit Sicherheit nicht! Das steht erst mal fest! Ich werd´es nicht verantworten wollen, das meine Qualität an Ermüdung meiner Stimme leiden soll! Es ist schon Sauschlimm, das es keine Möglichkeit eines Kompromisses bei ihm gibt!
                    Muß ich den Gang zum Arbeitsgericht eigentlich im Voraus bezahlen? Bin leider auch etwas unterbezahlt, sodas damit gleich wieder eine außerordentliche Belastung auf mich zu kommen könnte!

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                    • #11
                      AW: Saisonarbeit = Urlaubssperre????

                      Hallo

                      Ich überlege schon, einfach abzuhauen, für 14 Tage das Funkdingens ausschalten und nischt mehr hören und sehen von der ganzen Sch....!
                      Das halte ich für keine gute Idee!

                      Wenn er mir dannach kündigen sollte, werd ich übers Arbeitsgericht gehen und denen sagen, das er mich zu diesen Radikalen Entschluß nötigte, mir zwei Wochen mir mindestens zustehenden Urlaub zu erpressen!
                      Was an der Wirksamkeit der Kündigung aber nichts ändern wird.


                      Wenn er schon so eklatant das Arbeitsgesetz mißachtet, muß ich zum Selbstschutz meines Körpers greifen und diesen Erholung ermöglichen!
                      Vielleicht habe ich es jetzt überlesen, aber worin bestand diese eklatante Missachtung des ArbZG gleich noch?

                      Was soll ich denn sonst machen?
                      Die Reihenfolge deines Plans ändern. Statt dich selbst zu beurlauben und dann erst als Reaktion auf die zu erwartende Kündigung zum Arbeitsgericht zu gehen, solltest du gleich zum Arbeitsgericht gehen, um deinen Urlaub nach deinen Vorstellungen durchzusetzen.

                      Ich kann meinen Fahrgästen doch nicht zumuten jeden Tag mit so einer Fleppe zu fahren!
                      Ist das nicht der Standartgesichtsausdruck von Busfahrern?

                      Gruß
                      AZ


                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Saisonarbeit = Urlaubssperre????

                        Ist das nicht der Standartgesichtsausdruck von Busfahrern?

                        Ich schmeiss mich weg...

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Saisonarbeit = Urlaubssperre????

                          Muß ich den Gang zum Arbeitsgericht eigentlich im Voraus bezahlen?
                          Nein, am Arbeitsgericht muss man keinen Vorschuss leisten. Wenn es zu einer gütlichen Einigung kommt, werden regelmäßig gar keine Gebühren vom Gericht erhoben.

                          Gruß
                          AZ


                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Saisonarbeit = Urlaubssperre????

                            Hallo !

                            Zitat von Dieselolli Beitrag anzeigen
                            Ich kann so mein Leben schon nicht mehr leben, weil ich nur noch auf Arbeit bin! Um 9 Uhr 30 Beginn und gegen 18 Uhr 30 Feierabend!
                            Also ohne Ihnen da jetzt zu nahe treten zu wollen: Wenn da ggf noch 1 Std. Pause enthalten ist wäre das ein ganz normaler Arbeitstag ....

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Saisonarbeit = Urlaubssperre????

                              Zitat von CDS Beitrag anzeigen
                              Hallo !



                              Also ohne Ihnen da jetzt zu nahe treten zu wollen: Wenn da ggf noch 1 Std. Pause enthalten ist wäre das ein ganz normaler Arbeitstag ....
                              Eine halbe Stunde Pause gönnt er mir,obwohl ich nach maximal 4 einhalb Stunden ein Dreiviertel Stunde Pause machen muüßte (Lenk- und Ruhezeitgesetz) d.H. fahre von 10 Uhr ab bis 14Uhr 30 dann 30 Minuten Pause und 15 Uhr gehts weiter!
                              Naja, aber das isses ja auch nicht wirklich, mit was ich ein Problem habe, sondern, das er mir keinen Jahresurlaub gönnt, zur Erholung, den ich in meinem Falle aber dann wirklich bräuchte, denn das ist eine verdammt anstrengende Arbeit, wer das schon mal gemacht haben sollte, weiß, wovon ich rede.

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