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Kündigung wegen E-Mails

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  • Kündigung wegen E-Mails

    Ich brauche Ihre Hilfe,

    und zwar:

    Ich bin Auszubildender in einer Kommune im öffentlichen Dienst im 2. Lehrjahr.

    Ich habe während meiner Arbeitszeit sehr viele (sehr kurze) E-Mails an einen anderen Auszubildenden ausserhalb der Kommune geschickt (private E-Mails).

    Jetzt habe ich von meiner Ausbilderin eine "Anhörung zur eventuellen Kündigung oder Abmahnung" erhalten.
    Ich habe eine Frist bekommen in der ich zu der Angelegenheit Stellung nehmen soll.

    Mir war nicht bewusst das E-Mail Verkehr solche Folgen für mich haben kann. Ausserdem habe ich die Arbeitsaufträge die mir zugeteilt worden sind immer erledigt.

    Was soll ich in meiner Stellungnahme sagen und kann es schlimmstenfalls zu einer Kündigung kommen?

    Ich habe nicht über Kollegen gelästert oder Betriebsgeheimnisse verraten.

    MfG

    Zuris

  • #2
    AW: Kündigung wegen E-Mails

    Zitat von zuris Beitrag anzeigen
    Ich brauche Ihre Hilfe,

    und zwar:

    Ich bin Auszubildender in einer Kommune im öffentlichen Dienst im 2. Lehrjahr.

    Ich habe während meiner Arbeitszeit sehr viele (sehr kurze) E-Mails an einen anderen Auszubildenden ausserhalb der Kommune geschickt (private E-Mails).

    Jetzt habe ich von meiner Ausbilderin eine "Anhörung zur eventuellen Kündigung oder Abmahnung" erhalten.
    Ich habe eine Frist bekommen in der ich zu der Angelegenheit Stellung nehmen soll.

    Mir war nicht bewusst das E-Mail Verkehr solche Folgen für mich haben kann. Ausserdem habe ich die Arbeitsaufträge die mir zugeteilt worden sind immer erledigt.

    Was soll ich in meiner Stellungnahme sagen und kann es schlimmstenfalls zu einer Kündigung kommen?

    Ich habe nicht über Kollegen gelästert oder Betriebsgeheimnisse verraten.

    MfG

    Zuris
    Zu einer Kündigung wird es wohl nicht reichen. Was zur Internet E-Mailnutzung verenibart ist solltest Du mal den BR/PR fragen. Eine Abmahnung wäre möglich.
    Moin, Moin,
    BIG

    "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
    Franz Kafka

    Kommentar


    • #3
      AW: Kündigung wegen E-Mails

      Zitat von BIG Beitrag anzeigen
      Zu einer Kündigung wird es wohl nicht reichen. Was zur Internet E-Mailnutzung verenibart ist solltest Du mal den BR/PR fragen. Eine Abmahnung wäre möglich.
      Woran machen Sie das fest? Gibt es Urteile/Quellen in denen so etwas schon einmal behandelt wurde?

      Kommentar


      • #4
        AW: Kündigung wegen E-Mails

        Zitat von zuris Beitrag anzeigen
        Woran machen Sie das fest? Gibt es Urteile/Quellen in denen so etwas schon einmal behandelt wurde?
        Wenn z.B. Privater E-Mailverkehr im Dienst nicht gestattet ist, ist dieses eine Abmahnung würdig.
        Moin, Moin,
        BIG

        "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
        Franz Kafka

        Kommentar


        • #5
          AW: Kündigung wegen E-Mails

          Zitat von BIG Beitrag anzeigen
          Wenn z.B. Privater E-Mailverkehr im Dienst nicht gestattet ist, ist dieses eine Abmahnung würdig.
          Und das ist kein Grund zur fristlosen Kündigung?
          Haben Sie Vorschläge wie ich mich dazu offiziell äußern sollte um "das Schlimmste" zu vermeiden?

          Kommentar


          • #6
            AW: Kündigung wegen E-Mails

            Zitat von zuris Beitrag anzeigen
            Und das ist kein Grund zur fristlosen Kündigung?
            Haben Sie Vorschläge wie ich mich dazu offiziell äußern sollte um "das Schlimmste" zu vermeiden?
            Hallo, zuris
            eine außerordentliche KÜ ist nur unter den Voraussetzungen des § 626 BGB zulässig und wirksam.Ich meine hier reicht es nicht um eine außerordentliche KÜ auszusprechen. Für mich ist das kein wichtiger Grund der aber gegeben sein müßte.
            Gruß FS
            In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

            Kommentar


            • #7
              AW: Kündigung wegen E-Mails

              Zitat von zuris Beitrag anzeigen
              Und das ist kein Grund zur fristlosen Kündigung?
              Im Grunde schon. Aus irgendeinem Grund geht aber die Rechtsprechung davon aus, daß ein Arbeitnehmer oder Azubi unmöglich davon ausgehen kann, dass er das Eigentum des Arbeitsgebers nicht ohne Nachfrage auch für private Zwecke verwenden und er während der bezahlten Arbeitszeit nicht eben mal ein paar private Dinge erledigen darf.

              Deshalb muß ein derartiges Verhalten zunächst abgemahnt werden und erst im Wiederholungsfall darf eine Kündigung erfolgen.

              Haben Sie Vorschläge wie ich mich dazu offiziell äußern sollte um "das Schlimmste" zu vermeiden?
              Schuld eingestehen, Reue bekennen und Besserung geloben.

              Klaus II

              Kommentar


              • #8
                AW: Kündigung wegen E-Mails

                auf dieser seite ist die problematik recht gut dargestellt

                ver.di b+b - PraxisTipps - Archiv

                und noch eine zusammenfassung verschiedener entscheidungen

                Kündigungsgrund: Private Internetnutzung am Arbeitsplatz - teltarif.de News

                dem schlußsatz von klaus II möchte ich mich ausdrücklich anschließen

                "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

                Kommentar


                • #9
                  AW: Kündigung wegen E-Mails

                  Wie kommt der AG überhaupt zu dieser Erkenntnis? Hat der AG möglicherweise unerlaubt Einsicht in deine Daten genommen? Was sagt der Personalrat zu dieser Überprüfung? Gibt es eine BV Datenschutz in eurer Dienststelle wo auch die Einsicht in die persönlichen Mailverzeichnisse der Mitarbeiter geregelt ist? Wenn der AG rechtmäßig an diese Information gelangt ist kann es zu einer Abmahnung kommen.

                  Schalte aber bitte sofort den Personalrat mit ein und äußere deine Bedenken zur Einsicht in dein E-Mail Konto. Wenn es zu einer Abmahnung kommt solltest du dich mit deinem Problem an deine Gewerkschaft wenden.

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                  • #10
                    AW: Kündigung wegen E-Mails

                    Zitat von Klaus II Beitrag anzeigen
                    Im Grunde schon. Aus irgendeinem Grund geht aber die Rechtsprechung davon aus, daß ein Arbeitnehmer oder Azubi unmöglich davon ausgehen kann, dass er das Eigentum des Arbeitsgebers nicht ohne Nachfrage auch für private Zwecke verwenden und er während der bezahlten Arbeitszeit nicht eben mal ein paar private Dinge erledigen darf.

                    Deshalb muß ein derartiges Verhalten zunächst abgemahnt werden und erst im Wiederholungsfall darf eine Kündigung erfolgen.

                    Das sieht die Rechtsprechung schon mitunter deutlich strenger:

                    Nicht in allen Fällen einer privaten Nutzung des Internets und damit im Zusammenhang stehender vertraglichen Pflichtverletzungen muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorher abgemahnt haben. Es sind zahlreiche Fallgestaltungen denkbar, in denen es einer Abmahnung nicht bedarf.
                    (...)
                    Er muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber nicht damit einverstanden ist, wenn sein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung in dieser Zeit nicht erbringt und gleichwohl eine entsprechende Vergütung dafür beansprucht. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber keine klarstellende Nutzungsregelungen für den Betrieb aufgestellt hat.

                    BAG, Urteil vom 7. 7. 2005 - 2 AZR 581/ 04 (Lexetius.com/2005,3019)

                    In jenem Fall hielt das BAG eine private Internetnutzung von ca. 5 1/2 Stunden verteilt auf 4 Arbeitstage für exzessiv und als Kündigungsgrund ohne Abmahnung ausreichend.

                    Und hier:
                    Ich habe während meiner Arbeitszeit sehr viele (sehr kurze) E-Mails an einen anderen Auszubildenden .....
                    Das kann bedeuten 10 mal eine Minute, oder auch 100 mal 10 Minuten.

                    Allerdings gibt es auch oft noch eine gewissen Bonus für Auszubildende.

                    Alleine das Argument "keine Abmahnung, also keine Kündigung" reicht aber nicht aus.

                    E.D.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Kündigung wegen E-Mails

                      Zitat von E.D. Beitrag anzeigen
                      Das sieht die Rechtsprechung schon mitunter deutlich strenger:

                      Nicht in allen Fällen einer privaten Nutzung des Internets und damit im Zusammenhang stehender vertraglichen Pflichtverletzungen muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorher abgemahnt haben. Es sind zahlreiche Fallgestaltungen denkbar, in denen es einer Abmahnung nicht bedarf.
                      (...)
                      Er muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber nicht damit einverstanden ist, wenn sein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung in dieser Zeit nicht erbringt und gleichwohl eine entsprechende Vergütung dafür beansprucht. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber keine klarstellende Nutzungsregelungen für den Betrieb aufgestellt hat.

                      BAG, Urteil vom 7. 7. 2005 - 2 AZR 581/ 04 (Lexetius.com/2005,3019)



                      In jenem Fall hielt das BAG eine private Internetnutzung von ca. 5 1/2 Stunden verteilt auf 4 Arbeitstage für exzessiv und als Kündigungsgrund ohne Abmahnung ausreichend.
                      Mach unserem Auszubildenden doch nicht mehr Angst als er - zu Recht - ohnehin schon hat.

                      Genaugenommen handelt es sich bei den 5 Stunden um das Aufrufen von pornografischen seiten und letztendlich wurde die Sache zur weiteren Aufklärung zurückverwiesen.

                      Die Mails eines unbedarften Auszubildenden haben da sicher weniger Gewicht.

                      Auf jeden Fall rate ich dringend davon ab, dem AG jetzt auch noch blöd zu kommen und ihm einen Verstoß gegen den Datenschutz ans Bein binden zu wollen.

                      Klaus II

                      Kommentar

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